Dies ist ein Beitrag zum Thema Prüfung der Unterhaltspflicht im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine Klientin welche, für sich gesehen, mittellos ist.
Sie wohnt in einem Haus welches ihr ...
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18.02.2019, 09:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Prüfung der Unterhaltspflicht
Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine Klientin welche, für sich gesehen, mittellos ist. Sie wohnt in einem Haus welches ihr gemeinsam mit dem Ehemann gehört. Der Ehemann kommt komplett für den Unterhalt des Hauses auf + Lebensmittel + monatlicher Barunterhalt in Höhe von € 250,--. Der Mann verdient gut, eine Vermögensauskunft hat er mir problemlos zur Verfügung gestellt, diese habe ich auch an das Betreuungsgericht übermittelt. Ich rechne die Klientin als mittellos gegen die Staatskasse ab. Nun flattert mir für die Klientin die Gerichtsgebühr für eine Jahresbetreuung ins Büro welche nur bei vermögenden geltend gemacht wird. Ich würde bei Gericht gerne nachfragen aus welchem Grund diese nun gegen meine Klientin geltend gemacht wird. Eine Information der Unterhaltspflicht des Mannes liegt mir nicht vor. Diese würde mir doch automatisch vom Familiengericht mitgeteilt bzw. ist dieses in der Pflicht die konkreten Vermögensverhältnisse des Mannes zu prüfen oder nicht ??? Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung & einen schönen Tag, Rose |
18.02.2019, 09:51 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Das halte ich schon mal für die beste Idee. Zitat:
Üblicherweise stehet auf der Forderung auch die Summe aus welcher die Jahresgebühr berechnet wurde. Vielleicht hat das Gericht den Hausanteil fälschlicherweise als Vermögen berechnet.
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18.02.2019, 11:32 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo agw,
danke für den Hinweis, das mit dem Hausanteil könnte sein & checke ich direkt mal. Grüße Rose |
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