Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kindergeld für schwerbehinderten Vollwaisen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld für schwerbehinderten Vollwaisen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen liebe KollegInnen, mein Klient ist 41 Jahre alt, seit der Kindheit schwerbehindert, arbeitete ein paar Jahre in einer ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 20.02.2019, 07:14   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard Kindergeld für schwerbehinderten Vollwaisen

Guten Morgen liebe KollegInnen,


mein Klient ist 41 Jahre alt, seit der Kindheit schwerbehindert, arbeitete ein paar Jahre in einer Werkstatt. Seit dies krankheitsbedingt nicht mehr geht, erhält er eine Erwerbsminderungsrente.


Betreuerin war bisher die Mutter, die kürzlich verstorben ist.
Sie hatte bisher noch Kindergeld für den Sohn erhalten.


Der Betreute ist nun Vollwaise.
Ich habe daher einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse Baden-Württemberg gestellt.
Dieser wurde aber abgelehnt. Begründung:
Der Betreute habe das 27. Lebensjahr vollendet, ein Anspruch bestehe mithin nicht mehr.


Ich möchte Widerspruch einlegen.



Meines Wissens haben schwerbehinderte Vollwaisen einen Kindergeldanspruch, wenn dass die Behinderung eingetreten ist, bevor sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben. Ist man bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung eingetreten sein, bevor das 27. Lebensjahr vollendet ist. Außerdem ist Voraussetzung, dass das Kind nicht genügend finanzielle Mittel hat, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grund hierfür muss die Behinderung sein.(das habe ich von dem Homepage der BA kopiert...)


All diese Punkte treffen zu.


Hat jemand von Euch so ein Widerspruchsverfahren schon mal durchgezogen? Begründung? Kennt jemand ein passendes Urteil??


Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen!


Euch allen einen schönen Tag


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2019, 08:57   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hat jemand von Euch so ein Widerspruchsverfahren schon mal durchgezogen?
Das ist alles richtig was du schreibst, also ab damit an die Widerspruchsstelle.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2019, 08:59   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Kennt jemand ein passendes Urteil??
Ja. Das Amt hat vollkommen recht. Wenn alle in Frage kommenden Kindergeldberechtigten (Eltern, Großeltern) tot sind, gibt es kein Kindergeld mehr, auch nicht an einen Schwerbehinderten.


Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009, AZ B 10 KG 2/07 R
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2019, 09:06   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Einen Kindergeldanspruch für sich selbst haben Kinder, deren Eltern verstorben bzw. für tot erklärt worden sind, oder die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen.
Sind die Eltern verstorben oder für tot erklärt worden, muss der Todestag durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden. Hierfür kommen neben der Sterbeurkunde u.a. Auszüge aus dem Personenstandsregister des Standesamtes, Erbscheine oder Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichtes über die Todeserklärung in Betracht.
Aus der Seite der BA, Kindergeldstelle.
Eine meiner Betreuten erhält wg. der Schwerbehinderung und verstorbenen Eltern weiterhin Kindergeld. Jährliche Meldung mit allen Tatsachen wird regelmässig abgegeben.


Hier:
https://www.kindergeld.info/behinderte-kinder/

ist das allerdings eingeschränkt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2019, 17:29   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
Standard

Das Vollwaisenkindergeld ist altersmäßig beschränkt (auf 25. Lj), auch bei Behinderung, Widerspruch sinnlos: § 1 Abs 2 Satz 2 BKGG: § 1 BKGG Anspruchsberechtigte Bundeskindergeldgesetz
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2019, 19:59   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard

Danke für Eure Hilfe!
Wieder was gelernt.

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39