Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld für schwerbehinderten Vollwaisen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen liebe KollegInnen,
mein Klient ist 41 Jahre alt, seit der Kindheit schwerbehindert, arbeitete ein paar Jahre in einer ...
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20.02.2019, 07:14 | #1 |
Stammgast
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Kindergeld für schwerbehinderten Vollwaisen
Guten Morgen liebe KollegInnen,
mein Klient ist 41 Jahre alt, seit der Kindheit schwerbehindert, arbeitete ein paar Jahre in einer Werkstatt. Seit dies krankheitsbedingt nicht mehr geht, erhält er eine Erwerbsminderungsrente. Betreuerin war bisher die Mutter, die kürzlich verstorben ist. Sie hatte bisher noch Kindergeld für den Sohn erhalten. Der Betreute ist nun Vollwaise. Ich habe daher einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse Baden-Württemberg gestellt. Dieser wurde aber abgelehnt. Begründung: Der Betreute habe das 27. Lebensjahr vollendet, ein Anspruch bestehe mithin nicht mehr. Ich möchte Widerspruch einlegen. Meines Wissens haben schwerbehinderte Vollwaisen einen Kindergeldanspruch, wenn dass die Behinderung eingetreten ist, bevor sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben. Ist man bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung eingetreten sein, bevor das 27. Lebensjahr vollendet ist. Außerdem ist Voraussetzung, dass das Kind nicht genügend finanzielle Mittel hat, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grund hierfür muss die Behinderung sein.(das habe ich von dem Homepage der BA kopiert...) All diese Punkte treffen zu. Hat jemand von Euch so ein Widerspruchsverfahren schon mal durchgezogen? Begründung? Kennt jemand ein passendes Urteil?? Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen! Euch allen einen schönen Tag Marsupilami |
20.02.2019, 08:57 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.02.2019, 08:59 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
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Ja. Das Amt hat vollkommen recht. Wenn alle in Frage kommenden Kindergeldberechtigten (Eltern, Großeltern) tot sind, gibt es kein Kindergeld mehr, auch nicht an einen Schwerbehinderten.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009, AZ B 10 KG 2/07 R |
20.02.2019, 09:06 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine meiner Betreuten erhält wg. der Schwerbehinderung und verstorbenen Eltern weiterhin Kindergeld. Jährliche Meldung mit allen Tatsachen wird regelmässig abgegeben. Hier: https://www.kindergeld.info/behinderte-kinder/ ist das allerdings eingeschränkt.
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20.02.2019, 17:29 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Das Vollwaisenkindergeld ist altersmäßig beschränkt (auf 25. Lj), auch bei Behinderung, Widerspruch sinnlos: § 1 Abs 2 Satz 2 BKGG: § 1 BKGG Anspruchsberechtigte Bundeskindergeldgesetz
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.02.2019, 19:59 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Danke für Eure Hilfe!
Wieder was gelernt. Marsupilami |
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