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Feststellung der AU und Krankengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Feststellung der AU und Krankengeld im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das Krankengeld wurde meiner Betreuten gestrichen, da sie eine AU-Folgebescheinigung, zwar rückwirkend erhielt, der Arzt stellte aber die weitere AU ...


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Alt 09.03.2019, 15:13   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Feststellung der AU und Krankengeld

Das Krankengeld wurde meiner Betreuten gestrichen, da sie eine AU-Folgebescheinigung, zwar rückwirkend erhielt, der Arzt stellte aber die weitere AU fünf Tage nach Ablauf der vorhergehenden fest und dokumentierte dies auch so!

Grundsätzlich hatte die Betreute die AU noch im Zeitrahmen vorgelegt, aber die Kasse verweist auf die verspätete Feststellung.

Im Schreiben der KK ist der rechtliche Bezug nicht angegeben. Ein Widerspruch der Betreuten wurde abgelehnt.
Momentan bin ich gewillt, die Kasse nochmals mit der Bitte um eine Kulanzregelung anzuschreiben, da eine schwere psychische Störung vorlag und damit auch eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Betreuten.
Habe ich überhaupt eine Chance?

Anzumerken ist, dass die AU immer lückenlos war!
Kleist ist offline  
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Alt 09.03.2019, 19:49   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Hallo, warum ist denn die neue AU erst so verspätet bescheinigt worden? An sich darf es da nicht 1 Tag Lücke geben. Die 3Tage „Karenzzeit“ gibt es nur bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und auch da nur erstmalig am Beginn der Krankheit.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 09.03.2019, 20:03   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, warum ist denn die neue AU erst so verspätet bescheinigt worden? An sich darf es da nicht 1 Tag Lücke geben. Die 3Tage „Karenzzeit“ gibt es nur bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und auch da nur erstmalig am Beginn der Krankheit.

Tja, ich hab momentan den Eindruck, dass ich bei dem Fall in einen Abgrund blicke.

Tatsache ist, dass Donnerstags die Anschluss-AU hätte erfolgen müssen. Tatsächlich ist die Betreute aber erst am Montag drauf beim Hausarzt erschienen.

Der hat brav rückwirkend krank geschrieben, aber die Feststellung der AU mit dem Datum vom Montag bescheinigt.
Da machte die KK dann natürlich Schluss!

Vermute mal, da hilft jetzt alles Betteln nichts mehr!
Kleist ist offline  
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Alt 12.03.2019, 08:53   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
Standard

Da kann ich eine Erfahrung aus dem letzten Jahr beisteuern. Keine besonders ermutigende allerdings. Meine Betreute stand auch im Bezug von Krankengeld w.psychischer Erkrankung und war einen Tag zu spät bei ihrer Hausärztin, um die AU verlängern zu lassen. Diese wurde dann rückwirkend ausgestellt, ergänzt um ein Attest, dass es der Betreuten tags zuvor aus psychischen Gründen nicht möglich war, die Wohnung zu verlassen. Ergebnis: Krankengeld abgelehnt, nicht pünktlich zum Arzt gegangen. Mir wollte das auch nicht in den Kopf, da ja die AU nahtlos bestanden hat, nur bescheinigt wurde sie einen Tag später. In der Ablehnung stand zudem, dass die Tatsache, dass sie eine Betreuerin (u.a.für Gesundheit) habe, die pünktliche Bescheinigung ermöglicht hätte.
Was ja Quatsch ist, weder hätte ich sie zum Arzt tragen können, noch stellvertretend für sie beim Arzt vorstellig werden können, um ihren Krankheitszustand beurteilbar zu machen. Naja. Ich habe Widerspruch eingelegt, fand auch, das Attest begründete gut, dass es in der Natur ihrer Erkrankung liegt, manchmal einfach einen Tag das Haus nicht verlassen zu können und bleib gelassen. Bis die Ablehnung des Widerspruchs eintrudelte. Meine Betreute steht nun im Bezug von ALG II.
phantasmagoria ist offline  
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Alt 12.03.2019, 10:17   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.11.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Danke für die aufschlussreiche Antwort.

Deine Darstellung trifft den Kern der anstehenden Probleme. Damit ist die Geschichte vom Tisch.

Habe auch nur einen Fall gefunden, in dem das Sozialgericht am Ende anders entschieden hat und da lag der Fehler, nachweislich, nicht beim Patienten.
Kleist ist offline  
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