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Steffi170978 14.03.2019 09:23

Polizei einschalten?
 
Guten Morgen liebe Mitstreiter, :winke:

mein Betreuter rief mich gestern Abend an und teilte mir mit, dass aus seinem Safe im Heim ein Geldbetrag gestohlen worden ist. Ich habe die Heimleitung bereits informiert. Diese wollte erstmal das Gespräch mit dem Betroffenen suchen. Eine Haftung des Heims fällt aus.

Meine Überlegung ist nun: Muss ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Polizei einschalten? Unterm Strich wird dies natürlich nichts nützen. Das Heim hat 400 Betten und entsprechend viele Mitarbeiter. Wem soll man etwas nachweisen? Ist die Einschaltung der Polizei jedoch wichtig, so dass ich persönlich für den Betreuten nichts versäume und man mir nachher nichts anhaben kann?

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe !!!

carlos 14.03.2019 10:42

Hallo,


Diebstahl ist eine Straftat und daher sollte man m.E. grundsätzlich die Polizei einschalten.



Zitat:

Ist die Einschaltung der Polizei jedoch wichtig, so dass ich persönlich für den Betreuten nichts versäume und man mir nachher nichts anhaben kann?

Eben.




mfg

HorstD 14.03.2019 17:46

Wieviel wurde denn gestohlen und von was für einer Art Safe sprechen wir? So ein kleines Einbauteil im Schrank? Wer hat denn Schlüssel dazu? Ist der Diebstahl denn glaubhaft?

jansen.sven2018 14.03.2019 21:54

Polizei einschalten
 
Ich würde eine Anzeige aufgeben. Ist keine große Sache und dann ist gut. Auch wenn kein Dieb ermittelt wird kann es dir Sicherheit geben.

Betreuerwichtel 18.03.2019 11:17

Ich stimme da eher HorstD zu. Ist der Betreute denn wirklich glaubhaft?


Das soll kein Generalverdacht gegen unsere Betreuten sein. Die Frage ist dennoch berechtigt. Ist der Bewohner eventuell an Demenz oder Alzheimer erkrankt und meint nur, sich zu erinnern, dass dort Geld war und dort wird bereits seit Jahren kein Geld mehr deponiert? Erst alles abklopfen und dann die Anzeige.


So einfach, wie es hier geschrieben wird, ist es nämlich auch nicht. Etwas zur Anzeige zu bringen, was offensichtlich nicht hat stattfinden können, ist eben auch eine Straftat (Klick).

Florian 18.03.2019 18:44

Hallo Steffi...


Sicherlich solltest Du zunächst etwas intensiver "abklopfen", ob die Sache glaubhaft ist...sehe ich auch so wie meine Vorredner.


Allerdings ist auch klar, dass es sowohl im Interesse Deines Betreuten liegt, diese Straftat zur Anzeige zu bringen, wenn sie denn stattgefunden hat (oder zumindest glaubhaft von ihr/ihm angegeben wird), als auch im Intersse der anderen Heimbewohner liegt, damit weiteren Straftaten (vielleicht ist hier jemand regelmäßig am Werk) vorzubeugen.


Als Betreuerin dienst Du dem Wohl des Betreuten. In dessen Wohl könnte es nun liegen


a) die Straftat zur Anzeige zu bringen und ggf. dadurch zur Aufklärung, möglicherweise auch zur Wiederbeschaffung der entwendeten Gegenstände beizutragen (siehe oben)


oder


b) die Tat eben nicht zur Anzeige zu bringen, wenn sie denn gar nicht stattgefunden haben sollte, da sich die Betreute so auch selbst strafbar machen könnte ("Vortäuschen einer Straftat")...hier könnten dann naklar wiederum persönliche Voraussetzungen des Betreuten seine Schuld ausschließen oder einschränken...


Ich würde jedenfalls, wenn die Betreute von ihren Angaben, auch auf intensivere Nachfrage hin, nicht Abstand nimmt, die Polizei einschalten. Durch die intensivere Recherche hast Du Deiner Pflicht, dem Wohle des Betreuten zu entsprechen bzw. seinen Willen zu ermitteln, Genüge getan und unternimmst dann die weiteren notwendigen Schritte. Allerdings ist hier auch noch fraglich, inwiefern die Dir übertragenen Aufgabenkreise es Dir ermöglichen, für den Geschädigten (Betreuten) einen ggf. notwendigen Strafantrag zu stellen (ggf. mit dem Betreuungsgericht abklären oder Aufgabenkreis für diesen konkreten Fall "Strafantragstellung" erweitern lassen).


Viele Grüße
Florian


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