Dies ist ein Beitrag zum Thema Polizei einschalten? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen liebe Mitstreiter,
mein Betreuter rief mich gestern Abend an und teilte mir mit, dass aus seinem Safe im ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
14.03.2019, 10:23 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.10.2018
Ort: Seelze
Beiträge: 9
|
Polizei einschalten?
Guten Morgen liebe Mitstreiter,
mein Betreuter rief mich gestern Abend an und teilte mir mit, dass aus seinem Safe im Heim ein Geldbetrag gestohlen worden ist. Ich habe die Heimleitung bereits informiert. Diese wollte erstmal das Gespräch mit dem Betroffenen suchen. Eine Haftung des Heims fällt aus. Meine Überlegung ist nun: Muss ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Polizei einschalten? Unterm Strich wird dies natürlich nichts nützen. Das Heim hat 400 Betten und entsprechend viele Mitarbeiter. Wem soll man etwas nachweisen? Ist die Einschaltung der Polizei jedoch wichtig, so dass ich persönlich für den Betreuten nichts versäume und man mir nachher nichts anhaben kann? Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe !!! |
14.03.2019, 11:42 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
|
Hallo,
Diebstahl ist eine Straftat und daher sollte man m.E. grundsätzlich die Polizei einschalten. Zitat:
Eben. mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
|
|
14.03.2019, 18:46 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
|
Wieviel wurde denn gestohlen und von was für einer Art Safe sprechen wir? So ein kleines Einbauteil im Schrank? Wer hat denn Schlüssel dazu? Ist der Diebstahl denn glaubhaft?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.03.2019, 22:54 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.02.2018
Ort: Bochum, Büro ist in Bochum und die Betreuten in Recklinghausen :-)
Beiträge: 59
|
Polizei einschalten
Ich würde eine Anzeige aufgeben. Ist keine große Sache und dann ist gut. Auch wenn kein Dieb ermittelt wird kann es dir Sicherheit geben.
|
18.03.2019, 12:17 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Ich stimme da eher HorstD zu. Ist der Betreute denn wirklich glaubhaft?
Das soll kein Generalverdacht gegen unsere Betreuten sein. Die Frage ist dennoch berechtigt. Ist der Bewohner eventuell an Demenz oder Alzheimer erkrankt und meint nur, sich zu erinnern, dass dort Geld war und dort wird bereits seit Jahren kein Geld mehr deponiert? Erst alles abklopfen und dann die Anzeige. So einfach, wie es hier geschrieben wird, ist es nämlich auch nicht. Etwas zur Anzeige zu bringen, was offensichtlich nicht hat stattfinden können, ist eben auch eine Straftat (Klick).
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
18.03.2019, 19:44 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
|
Hallo Steffi...
Sicherlich solltest Du zunächst etwas intensiver "abklopfen", ob die Sache glaubhaft ist...sehe ich auch so wie meine Vorredner. Allerdings ist auch klar, dass es sowohl im Interesse Deines Betreuten liegt, diese Straftat zur Anzeige zu bringen, wenn sie denn stattgefunden hat (oder zumindest glaubhaft von ihr/ihm angegeben wird), als auch im Intersse der anderen Heimbewohner liegt, damit weiteren Straftaten (vielleicht ist hier jemand regelmäßig am Werk) vorzubeugen. Als Betreuerin dienst Du dem Wohl des Betreuten. In dessen Wohl könnte es nun liegen a) die Straftat zur Anzeige zu bringen und ggf. dadurch zur Aufklärung, möglicherweise auch zur Wiederbeschaffung der entwendeten Gegenstände beizutragen (siehe oben) oder b) die Tat eben nicht zur Anzeige zu bringen, wenn sie denn gar nicht stattgefunden haben sollte, da sich die Betreute so auch selbst strafbar machen könnte ("Vortäuschen einer Straftat")...hier könnten dann naklar wiederum persönliche Voraussetzungen des Betreuten seine Schuld ausschließen oder einschränken... Ich würde jedenfalls, wenn die Betreute von ihren Angaben, auch auf intensivere Nachfrage hin, nicht Abstand nimmt, die Polizei einschalten. Durch die intensivere Recherche hast Du Deiner Pflicht, dem Wohle des Betreuten zu entsprechen bzw. seinen Willen zu ermitteln, Genüge getan und unternimmst dann die weiteren notwendigen Schritte. Allerdings ist hier auch noch fraglich, inwiefern die Dir übertragenen Aufgabenkreise es Dir ermöglichen, für den Geschädigten (Betreuten) einen ggf. notwendigen Strafantrag zu stellen (ggf. mit dem Betreuungsgericht abklären oder Aufgabenkreis für diesen konkreten Fall "Strafantragstellung" erweitern lassen). Viele Grüße Florian |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|