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Faddl 15.03.2019 16:41

Entlassung aus dem BKH trotz Unterbringungsbeschluss
 
Liebes Forum,


kann theoretisch ein BKH einen Patienten mit noch für einige Monate bestehendem Unterbringungsbeschluss entlassen, wenn die Krankenkasse die weitere Kostenübernahme verweigert?
Der Betreuer sucht bereits seit Monaten nach einer geeignete, beschützenden Einrichtung, der Klient wird jedoch überall, aufgrund der Vorgeschichte abgelehnt. Die Suche geht weiter. Die KK hat jedoch eine Kostenübernahme vorläufig nur noch für vier Wochen erteilt, das BKH droht mit Entlassung zum Auslaufen der Kostenübernahme.


Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen und sehe es als reine Drohgebärde. Habe jedoch auch nirgends was greifbares gefunden.
Hat evtl. jemand einen entsprechenden Gesetzestext?


Danke und ein schönes Wochenende

Pichilemu 15.03.2019 17:42

Im Prinzip ja, denn der Unterbringungsbeschluss wirkt nur für und gegen den Betreuer, entfaltet aber keine Bindungswirkung gegenüber der konkreten Einrichtung. Kein Krankenhaus ist verpflichtet, einen Patienten gegen den Willen der Anstaltsleitung aufzunehmen und zu versorgen.


Das Krankenhaus kann sich aber schadensersatzpflichtig machen, wenn es den Betreuten tatsächlich auf die Straße entlässt und dem Betreuten dort etwas zustößt.

HorstD 15.03.2019 17:43

Was für eine Unterbringung? § 1906 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 oder PsychKG des Landes? Hat es ein Therapieangebot des Krhs gegeben und hat der Betreuer es angenommen? Wie steht der Betreute dazu? Gibt es die Notwendigkeit eines Zwangsbehandlungsbeschlusses (§ 1906a) und wurde dieser beantragt, ggf mit welchem Ergebnis? Ist der Betreute nach Ansicht des verantwortlichen Arztes austherapiert oder therapieresistent? Um welche Krankheit gehts überhaupt?

Faddl 15.03.2019 18:07

Es handelt sich um eine Unterbringung nach 1906 Abs. 1 wegen einer schizophrenen Psychose. Eine Therapieangebot seitens des Krankenhauses gab es nicht. Ein Zwangsbehandlungsbeschluß liegt nicht vor. Er wurde beantragt, jedoch zurückgenommen, da der B. sich dann behandeln ließ und das Gericht die Ablehnung bereits angekündigt hat, wenn der Antrag nicht zurück genommen wird.
Der Arzt hat weder das eine noch das andere dem Betreuer gegenüber erwähnt. Er ist aber schon aus therapiert meiner Meinung nach. Darauf lässt ja auch die nur noch begrenzte Kostenübernahme der KK schließen.

Flafluff 15.03.2019 21:01

Das Krankenhaus ist verpflichtet, einen Sozialdienst vorzuhalten, der den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege sicherstellt.



Siehe § 11 (4) SGB 5 und wesentlich auch mit §112 SGB V (siehe dort Absatz 2, Satz 5), bspw. in Hessen zusätzlich auch

§6 HKHG 2011 Abs 1 (soweit ich weiß, gibt es in allen Bundesländern entsprechende Krankenhausgesetze).


Einfach zu entlassen, kann in dem von Dir beschriebenen Fall nicht rechtens sein. Ich würde den Sozialdienst auf den Pott setzen, damit der eine geeignete Einrichtung findet. Sollte Dein Betreuter nach KH-Maßstäben ausbehandelt sein und die Kasse nicht mehr zahlen, kannst Du beim (überörtlichen) Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für den stationären KH-Aufenthalt als Nichtbehandlungsfall beantragen.



Faddl 15.03.2019 21:23

Einen Sozialdienst hat das BKH auch. Dieser ist auch wirklich sehr bemüht und engagiert. Jedoch kommen bei uns auf einen freien Platz gerade zehn Bewerber in allen Einrichtungen. Und bei der Vorgeschichte des Betreuten, ist er nicht gerade erste Wahl.

Dazu kommt, das die meisten Einrichtungen gar keine freien Plätze haben, sondern eher monate- jahrelange Wartelisten.

Der Tipp mit dem Antrag bei überörtlichen Sozialhilfeträger ist super, da werde ich mich gleich mal drauf stürzen.

michaela mohr 16.03.2019 05:45

Zitat:

Jedoch kommen bei uns auf einen freien Platz gerade zehn Bewerber in allen Einrichtungen.

Der Hinweis von Flafluff ist gut, das wird bei uns tatsächlich so gehandhabt, sind im Endeffekt aber sehr seltene Fälle.


Über obigen Satz bin ich dann noch "gestolpert". Wenn direkt im Sprengel alles belegt ist muss der Suchradius eben peu a peu weiter ausgedehnnt werden.



Zusäztzlich würde ich den Kostenträger der zukünftigen Einrichtung auch in die Pflicht nehmen.

Bei uns in Hessen teilt der LWV regelmässig mit der Bedarf sei breit gedeckt- mit Plätzen. Also mal Butter bei die Fische und den freien Platz gesucht und benannt.

Faddl 16.03.2019 11:03

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 116962)
Wenn direkt im Sprengel alles belegt ist muss der Suchradius eben peu a peu weiter ausgedehnnt werden.

Ja das habe ich und der Sozialdienst des BKH auch gemacht. Sind inzwischen im Radius von über zwei Stunden Fahrzeit. Jedoch auch hier überall das gleiche Problem. Zusätzlich kommt dann da häufig noch der "regionale Versorgungsauftrag" hinzu. Selbst in anderen Landkreises hier in Bayern fängt das schon an und geht im angrenzenden BW, das hier um die Ecke beginnt schon weiter.

Vlt. kennt ja jemand eine Einrichtung, mir egal wo in Deutschland, bei der er eine Chance sieht und die sich nicht auf den regionalen Versorgungsauftrag berufen. Gerne per PN.


Das mit dem Kostenträger werde ich auch mal versuchen. Danke

michaela mohr 16.03.2019 13:23

Weiterer Zusatz:
Zitat:

das BKH droht mit Entlassung zum Auslaufen der Kostenübernahme.
Die "drohen" nicht sondern sie müssen entlassen- ausser die Verwaltung hätte einem kostenfreien Aufenthalt zugestimmt.


Falls die Klinik eine neue/zusätzliche Diagnose finden könnte wäre neuer Behandlungsbedarf da und die Kostenfrage geklärt sowie die Entlassung vom Tisch (manchmal findet sich angesichts einer solchen Situation wenigsten noch ein kleinerer versteckter HOPS)


Zitat:

Du hast zu den bisherigen Diagnosen noch kein Wort gesagt.
Versuch mal über Heimplatz Deutschland was zu finden (geht bundesweit und spezifisch nach Krankheitsbild)

Faddl 16.03.2019 13:28

Die Diagnose "schizophrene Psychosen" habe ich in meinem zweiten Eintrag schon genannt, aber gerne noch mal. :-)


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