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Betreute möchte aus Heim ausziehen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute möchte aus Heim ausziehen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich arbeite recht neu als Berufsbetreuerin und habe eine Dame ende 50 mit ua. Korsakowsyndrom übernommen. Der Betreuerwechsel ...


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Alt 03.04.2019, 10:16   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.06.2018
Beiträge: 3
Standard Betreute möchte aus Heim ausziehen

Hallo zusammen,



ich arbeite recht neu als Berufsbetreuerin und habe eine Dame ende 50 mit ua. Korsakowsyndrom übernommen.
Der Betreuerwechsel wurde von Gericht angeordnet, der alte Betreuer war zu keiner Ãœbergabe bereit.

Ich habe die Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthalt, Post, Vertretung Behörden/Ämter.



Die Dame lebt in einem offenen Heim und möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen. Sie wiederholt das monoton bei jedem Besuchskontakt, der Freund möchte das ebenfalls und macht Druck.

Das Heim berichtet davon, das der Freund sie sexuell ausnutze.

Die Körperpflege wird komplett vom Heim Übernommen, sie versorge sich nicht selbstständig.



Gibt es Möglichkeiten, sollte sie gegen mein Einverständnis zu ihrem Freund ziehen außer einen Antrag auf eine geschlossene Unterbringung.





Viele Grüße
Anja
AnBe ist offline  
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Alt 03.04.2019, 10:31   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Gibt es Möglichkeiten, sollte sie gegen mein Einverständnis zu ihrem Freund ziehen außer einen Antrag auf eine geschlossene Unterbringung.
Ja, es gibt viele Schattierungen zwischen schwarz und weiss- nus als Vergleich gedacht.


Du schreibst:
Zitat:
Das Heim berichtet davon, das der Freund sie sexuell ausnutze.
konntest du diese doch sehr heftige Aussage in irgendeiner Form verifizieren? Auf ein.... der hat gesagt dass und d e hat gesagt jenes, würde ich mich hier nicht abstützen wollen in meiner Entscheidung.


In welcher Einrichtungsform lebt die Korsakow Dame und wie ausgeprägt ist dieser?



Zitat:
Die Körperpflege wird komplett vom Heim Übernommen, sie versorge sich nicht selbstständig.
Dann handelt es sich vermutlich um ein Altersheim oder? Die mir bekannten soziothepeutischen Einrichtungen nehmen niemanden mit solchem Bedarf auf. Kann aber auch andere geben.
Wäre hier evtl. ein Entwicklungsansatz denkbar oder ist dieser komplett ausgeschlossen. Was passiert an dem Punkt in der Einrichtung hinsichtlich Aktivierung?


Wie steht es mit dem freien Willen?



Bevor du jetzt über rechtliche Schritte nachdenkst würde ich mir erst mal selbst ein Bild von der Dame, ihren noch vorhandenen Fähigkeiten, Möglichkeiten und Wünschen verschaffen und versuchen mit ihr in`s Gespräch zu kommen.
Dann siehst du weiter.


Letztendlich käme vor der geschlossenen Unterbringung evtl. ein Einwilligungsvorbehalt in die Aufenthaltsbestimmung in Frage. Das ist nicht sehr verbreitet aber doch mach- und umsetzbar.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.04.2019, 22:07   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

In Fällen, wo ich glaube, dass das Alleinleben eher zu einem lebensgefährlichen Abenteuer wird, informiere ich die Klienten, dass es ihr gutes Recht ist, sich das zu wünschen, ich das aber nicht aktiv unterstützen kann.
Ich stelle es frei, dass sie sich selbst eine Wohnung suchen, möblieren und den Umzug organisieren.
Meist wird der Wunsch zum Umziehen dann schon relativer.
Ist der Wunsch manifest, dann unterstütze ich naürlich, wo ich kann.

In Deinem Fall frage ich mich allerdings, welche Rolle das Heim spielt.
Ich würde auf jeden Fall mit der Betreuten ihren Wunsch besprechen und schauen, warum ein Umzug gewünscht ist - immerhin scheint ihr das Thema wichtig zu sein, wenn sie es immer wieder anspricht.

Wie kommt das Heim überhaupt darauf einen sexuellen Missbrauch zu vermuten? Hat die Betreute sich beschwert? Kam es zu Körperverletzung?
Auch das würde ich mit der Betreuten besprechen.
Möglicherweise gestattet das Heim keine sexuellen Handlungen in seinen Räumlichkeiten (kommt leider nicht so selten vor), und die Betreute fühlt sich zu Recht bevormundet?

Jedenfalls gibt es aus meiner Sicht noch viel zu klären, ehe man sich anmaßt, am freien Willen der Betreuten zu zweifeln.

Auch könnte ich mir bei dem Geschilderten durchaus ein Hilfesystem in einer eigenen Wohnung vorstellen.

Im Übrigen konnte ich keinen Grund für die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung erkennen.
Marsupilami ist offline  
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Alt 04.04.2019, 10:35   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.06.2018
Beiträge: 3
Standard

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.



Ja es handelt sich um ein Alten- und Behindertenheim.
Die scheinen dort recht tollerant zu sein, was sexuelle Kontakte betrifft. Die Betreute verbringt mehrere Nächte die Woche bei ihrem Freund, sie komme danach in sehr ungepflegetem Zustand zurück. Des Weiteren sei die Beziehung sehr ambivalent, teilweise schmeiße der Freund sie raus.



Die Betreute hat eine andere Sicht, sie ist sehr von sich überzeugt, nicht krankheitseinsichtig. Sie sei wegen eines gebrochenen Beines im Heim und das sei nun verheilt und deshalb wolle sie ausziehen. Sie versorge sich komplett selbst und benötige keine Hilfe.




Im Gutachten von 2011 ist ihr der freie Wille bezüglich der Betreuungseinrichtung abgesprochen worden.



Meiner Einschätzung nach ist sie in der Einrichtung gut aufgehoben, ich möchte sie nicht in ein geschlossenes Heim verbringen. Daher frage ich ja nach Alternativen.

Sie selbst kehrt auch immer wieder freiwillig ins Heim zurück, allerdings macht jetzt der Freund Druck. Sie solle umgemeldet werden und die Rente solle nicht mehr ans Heim gehen etc.

Ich treffe mich nächste Woche mit beiden zu einem Gespräch.


Den Vorschlag mit dem Einwilligungsvorbehalt finde ich gut, da wird dann ja sicherlich auch ein aktuelles Gutachten gemacht, in dem Stellung zum freien Willen genommen wird.



Viele Grüße
Anja
AnBe ist offline  
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Alt 04.04.2019, 12:53   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
In Fällen, wo ich glaube, dass das Alleinleben eher zu einem lebensgefährlichen Abenteuer wird, informiere ich die Klienten, dass es ihr gutes Recht ist, sich das zu wünschen, ich das aber nicht aktiv unterstützen kann.
Ich stelle es frei, dass sie sich selbst eine Wohnung suchen, möblieren und den Umzug organisieren.
Meist wird der Wunsch zum Umziehen dann schon relativer.
Ist der Wunsch manifest, dann unterstütze ich naürlich, wo ich kann.

So mache ich es auch. Der Wunsch d. Betreuten entspricht vermutlich nicht immer deren Wohl.


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 05.04.2019, 09:55   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich treffe mich nächste Woche mit beiden zu einem Gespräch.
Das ist doch eine sehr gute Idee. Das Treffen würde ich sogar wenn möglich in der evtl. neuen Wohnung machen.


Zitat:
allerdings macht jetzt der Freund Druck. Sie solle umgemeldet werden und die Rente solle nicht mehr ans Heim gehen etc.
Dazu brauchts dann sicher ne klare Haltung, nämlich dass ihn das erstens gar nix angeht und zweitens ne Ummeldung "einfach so" bei gleichzeitigem Wohnen in der Einrichtung nicht geht bzw. keinen Sinn macht.


Das Problem ist dass ein Betreuer in zwischenmenschlichen Beziehungen irgendwie erst mal nix zu suchen bzw. zu sagen hat - des Menschen Willen ist sein Himmelreich- aber dass er andereseits die Verantwortung für das Wohl trägt.


Ich hatte einmal eine ähnliche Situation die dann zu dem EiWi in den Aufenthalt geführt hatte. Da war ne völlig uneinsichtige Ehefrau, selbst auch betreut und der alkoholkranke Mann den sie unbeding bei sich wohnen haben musste/wollte.
Ich habe gut dokumentiert, mir Fremdmeinungen zu den Vorhaben eingeholt, die FAchärzte eingeschaltet und meinen Antrag gut begründet. Es war ziemlich schwierig aber ging dann so.


Mit Vermutungen wirst du auf jeden Fall nichts erreichen. Das sollte alles genauestens von dir persönlich überprüft sein.
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michaela mohr ist offline  
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