Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verweigert jeglichen Kontakt- Aufhebung der Betreuung oder Betreuerwechsel? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich betreue meinen B. seit über2 J. Aufgrund der Wahnvorstellungen(Geister zu Hause, Geruch aus der Steckdose).. kam sie ...
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03.04.2019, 17:42 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Betreuter verweigert jeglichen Kontakt- Aufhebung der Betreuung oder Betreuerwechsel?
Hallo zusammen,
Ich betreue meinen B. seit über2 J. Aufgrund der Wahnvorstellungen(Geister zu Hause, Geruch aus der Steckdose).. kam sie in die LVR. Und danach die Betreuung. Im Alltag kam Sie bisher zu Recht. Macht Einkaufe, geht zum Arzt. Der AK Finanzen beinhaltet unter anderm den Eiwi. Bisher hat B. das Geld von mir erhalten. Der Grund dafür war, dass damals die Mieten nicht gezahlt worden und eine Gefahr der Obdach. bestand. Bis vor kurzem hat B. das Geld regelmäßig in der Bank von mir erhalten. In letzter Zeit wurden die Terminé nicht mehr wahrgenommen. Und ich habe die Gelder abhoben und bei ihr einwerfen müssen. Das hat gut geklappt. AUF DAUER SEHE ICH DANN AUCH EINE GEFAHR FÜR MICH; WENN SPÄTER DER B. BEHAUPTET, ER HÄTTE KEIN GELD ERHALTEN. ICH KANNS JA DIE BELEGE NICHT MEHR UNTERZEICHEN LASSEN. Zu gleichen Zeit habe ich den soz. psy. Dienst eingeschaltet, damit ein Attest erstellt wird. Falls nötig, dann in die LVR untergebracht wird. Der Arzt hatte leider auch kein Zugang in die Wohnung gehabt. Kein Zugang, kein Attest. Da ich künftig keine effektive Betreuung darin sehe, würde ich einen Betreuerwechsel anregen. Bitte um Ratschlag: a- Ein letzter Versuch für eine Betreuung mit einem anderen Betreuer? b- Antrag für die Aufhebung der Betreuung? Also ich neige zum a- bevor die Betreuung ganz aufgehoben wird. Danke euch |
03.04.2019, 18:05 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Leg dir schon mal Geld für die Erstattung der nicht nachgewiesenen Abhebungen zurück. Zitat:
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03.04.2019, 18:32 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich werfe auch manchmal/selten aus Zeitnot etwas in den Briefkasten, das steht dann auch auf der Quittung die bei dem Geld liegt. Geldeinwurf per Briefkasten ist auf keinen Fall eine Dauerlösung. Ist doch klar, und auch noch bei einem EiWi, dass das nicht gut gehen kann wegen der Rechnungslegung. Lass den Kopf nicht ganz hängen, das nächste Mal zahlst du nicht aus wenn es nicht dabei ein persönliches Treffen geben kann. Punktum. Das dann auch mal für die Zukunft grundsätzlich oder bist du Geldbriefträger? Du nimmst die bisher fehlenden Belege (sind hoffentlich nicht so viele und du hast du die noch) mit und lässt unterschreiben. Zitat:
Dass da nix wirklich Gutes läuft liegt doch (auch) an Dir. Wenn du ein Attest- für was auch immer brauchst- und es ist wichtig dann stelle den Antrag am Gericht dafür. Das ist dein Job. Man kann doch nicht immer drauf warten dass Betreute fleissig "mitmachen" und "brav" sind. Ich würde weder Gründe für einen Betreuerwechsel sehen noch für die Aufhebung. Sieh zu dass du den Kandidaten jetzt endlich zu greifen kriegst, die Mittel dazu hast du überdeutlich, stell den Antrag auf eine Begutachtung bei Gericht wenn es sein muss und ärgere dich jetzt nicht über mich und das was ich geschrieben habe, ich bin bißchen müde heute abend. Sei ausserdem froh dass du die Betreuung noch hast, so hast du wenigstens ne Chance das Durcheinander mit dem Geld noch zu regeln.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.04.2019, 19:56 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Wie das so in unserem Beruf ist, können wir immer nur Angebote machen. Das gilt auch für die persönlichen Kontakte.
Werden Angebote nicht angenommen, also auch Kontaktangebote, dann dokumentiere ich das. Keinesfalls aber würde ich es einem Klienten auf eigene Gefahr so einfach machen, dass ich Geld in den Briefkasten werfen würde. Kein Geld ohne Beleg ist eine eiserne Regel. Du solltest Dich mit dem Gericht in Verbindung setzen und die Situation schildern. Fehler machen wir ja alle mal. Möglicherweise kommt man Dir entgegen und akzeptiert Eigenbelege. Das solltest Du aber unbedingt so schnell wie möglich regeln ... und ab sofort immer die eiserne Regel beachten!! |
03.04.2019, 20:56 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Auf viele Wege habe ich versucht, ihn zu erreichen.
irgendwie muss der B. auch Geld für Nahrung bekommen. Ein Angebot für ein Guthabenkonto wurde auch nicht akzeptiert. "Nein, ich bin nicht krank. Ich will mein Geld selbst verwalten..." Pillen für seine Krankheit wurden abgesetzt, weil er sich nicht für krank hält. Die Gelder habe ich mit Quittung eingeworfen, mit der Bitte, zu unterschreiben und eine davon mir zuzusenden. Das geschah auch nicht. das AG weiß inzwischen über die Situation schon bescheid. |
11.04.2019, 13:05 | #6 |
(Dipl.) Sozialarbeiter
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 145
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Hallo Heinrich,
auch, wenn der Betreute sich erkrankungsbedingt zurückzieht und nicht erreichbar ist, kann man ja im Hintergrund eine Menge regeln und z.B. den Leistungsbezug sicherstellen. Die Betreuung ist weiterhin sinnvoll, solange die Voraussetzungen vorliegen (Betroffener schafft wegen Erkrankung nicht, Dinge zu regeln und Betreuer kann dies ersatzweise bewerkstelligen). Erst dann, wenn ohne Kontakt zum Betroffenen auch der Betreuer nichts mehr regeln kann, macht die Betreuung keinen Sinn mehr (oder Zwangsmaßnahmen sind angezeigt). Im Zweifel soll das doch das Gericht / die Betreuungsbehörde klären, ob die Voraussetzungen zur Fortführung der Betreuung vorliegen. Das Gericht würde ich über wichtige Einzelheiten in Kenntnis setzen, die prüfen dann ja ggf. in eigener Verantwortung, ob die Betreuung aufgehoben werden sollte. Ein Betreuerwechsel macht ja nur dann Sinn, wenn es Hinweise darauf gibt, dass er nur dir die Tür nicht öffnet und einen anderen Betreuer ggf. hereinlassen würde. Wie du da genau vorgehen solltest, z.B. kein Geld mehr auszahlen, bis Kontakt zustande kommt, ist sehr von dem Betreuten abhängig und ob du davon ausgehst, dass er Kontakte zulässt, wenn er sonst kein Geld bekommt oder ob er so beeinträchtigt ist, dass er ohne Geld ggf. gefährdet wäre und unterversorgt. Hast du Hinweise auf eine Gefährdung? Dann müsste geprüft werden, ob SPD (je nach PsychKG des Bundeslandes) oder der Herr Heine persönlich ;o) eine Behandlung ggf. gegen den Willen veranlassen sollten. |
18.04.2019, 09:56 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2019
Beiträge: 7
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Das mit den Quittungen ist zwar unglücklich und ich würde das in Zukunft an deiner Stelle auf keinen Fall mehr machen, aber da das AG auch schon Bescheid weiß, würde ich mich da nicht verrückt machen. Ein Kollege von mir hatte auch schon häufig den Fall, dass Betreute ihm einfach nicht unterschreiben wollten, dass sie auch selbst über ihr Konto verfügt haben..was soll man da machen? Ist dann halt leider so, solche Kandidaten gibt es immer. Kennt das AG ja mit Sicherheit auch. Und wenn man ein etablierter Berufsbetreuer ist, kommt man da schon nicht in Teufels Küche denke ich.
Aber einen Grund für einen Betreuerwechsel sehe ich auch nicht. Die Betroffene würde sich ja wahrscheinlich auch bei jedem anderen so verhalten. Ich habe auch einen solchen Kontaktverweigere - da versuche ich halt mein bestes und kümmere mich um seinen Postverkehr und versuche ab und an mal, ihn zu seinem Glück zu zwingen - durch Anrufe oder mal bei ihm vorbeigehen und klingeln, protokolliere alles und fertig. |
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