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Pflegedienste wollen kündtig Privatrechnungen stellen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegedienste wollen kündtig Privatrechnungen stellen im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, ich habe von zwei Pflegediensten einen Brief bekommen, in dem jeweils mitgeteilt wird, dass es aus Datenschutzgründen nicht ...


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Alt 03.04.2019, 19:50   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard Pflegedienste wollen kündtig Privatrechnungen stellen

Liebe KollegInnen,

ich habe von zwei Pflegediensten einen Brief bekommen, in dem jeweils mitgeteilt wird, dass es aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich sei die erbrachten Pflege- und Entlastungsleistungen mit den Kassen direkt abzurechnen.

Man würde mir für die betroffenen Klienten eine Privatrechnung schicken, die sofort bezahlt werden müsste - die Rechnungen könnte ich dann zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen.

Hintergrund sei, dass die Pflegekassen aus Datenschutzgründen den jeweiligen Stand des noch zur Verfügung stehenden Geldes nicht mehr mitteilten.

Hierbei kommt mir zuerst die Frage, wieso es nicht möglich ist bei den Diensten (etwa in Form einer Exceltabelle) die Budgets zu führen.

Dann kommt mir die Frage, ob es überhaupt Rechtens ist so zu verfahren.

Meine betroffenen Klienten sind nicht alle vermögend, wären also gar nicht in der Lage vorübergehend die Rechnung aus den laufenden Sozialleistungen zu tragen. Ein solcher Posten ist im Warenkorb zur Berechnung der Leistungshöhe auch gar nicht vorhanden.

Ganz eigennützig frage ich mich auch, wie ich es künftig leisten soll quasi ein Controlling zu gewährleisten, ich müsste also besagte Exceltabelle führen (was zwar Mehraufwand wäre, aber überschaubar), mir fehlte aber eine Übersicht zu den aktuell erbrachten Leistungen.

Schon jetzt habe ich hin und wieder das Problem, dass Pflege- und Entlastungsdienste, obwohl vertraglich anders vereinbart, ihr monatliches Zeitkontingent überschreiten.

Meine Frage an Euch:
Sind Euch solche Briefe auch schon ins Büro geflattert, und wie werdet Ihr damit umgehen?

Danke für Eure Infos vorab!
Marsupilami ist offline  
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Alt 03.04.2019, 21:22   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Bei so einem Brief würde cih doch erst mal bei der KV/PV nachfragen, ob das tatsächlich so ist, und wenn ja, wie sie sich das so vorstellen
(oder ob sie vielleicht noch ein wenig von ihren Keksen für mich übrig haben...).

Viele Sachen klären sich dadurch relativ einfach auf. Z.B. wenn der Pflegedienst es leid sein sollte sich selber mit der KV/PV herumzuärgern und das lieber Dir als Betreuer überläßt. Hauptsache die Rechnung ist erst mal bezahlt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.04.2019, 04:38   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Jup, hab die PV schon angeschrieben, aber noch keine Antwort.
Wenns am Datenschutz liegt, dann könnte der Betreute hinsichtlich der monatlichen Werte des Budgets für Verhinderungspflege ja auch eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.

Mir ging es aber vor allem darum, ob das rechtlich korrekt ist.
Bei „Kassenpatienten“ erfolgt die Abrechnung doch immer zwischen Dienstleister und Versicherung.
... war das nicht mal der Sinn von KV, PV und Co?
Marsupilami ist offline  
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Alt 04.04.2019, 06:27   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sorry, ich verstehe das Problem inhaltlich noch nicht so ganz.
Es geht nicht nur um Kunden die privat versichert sind sonderm auch um die in der gesetzlichen KV?


Zitat:
Hintergrund sei, dass die Pflegekassen aus Datenschutzgründen den jeweiligen Stand des noch zur Verfügung stehenden Geldes nicht mehr mitteilten.
Die Pflegedienste kennen den Pflegegrad und machen zuerst danach den Kostenvoranschlag. Von welchen "zur Verfügung stehenden Geldern" ist dann noch die Rede?
Die fahren doch nicht völlig unsortiert zu den Einsätzen sondern entsprechend des vorherigen Kostenvoranschlags.


[quoteGanz eigennützig frage ich mich auch, wie ich es künftig leisten soll quasi ein Controlling zu gewährleisten,][/quote]
Das ist nicht eigennützig gedacht sondern diese Umsetzungsidee ist letztendlich völlig unmöglich.

Du kannst dir ja nicht täglich oder wöchentlich noch den zeitlichen Einsatz sagen lassen und notieren. Dann müsstest du am Ende des Monats ja die Pflegedoku bekommen um quasi die Rechnungen zu stellen?


Zitat:
Bei „Kassenpatienten“ erfolgt die Abrechnung doch immer zwischen Dienstleister und Versicherung.
Eben!
Auch nicht vergessen dass der Satz "aus datenschutzrechtlichen Gründen" überall total flüssig von den Lippen geht wenn man etwas nicht tun will, also frage am besten bei der KK nach was es damit auf sich hat.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.04.2019, 08:25   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Solche Briefe habe ich noch nicht erhalten.


Was Pflegeleistungen angeht: es gibt ja einen Kostenvoranschlag, in dem genau alles berechnet ist. Wenn sich der Pflegedienst daran hält, muss er auch kein Budget erfragen.


Anders ist es, wenn über Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen abgerechnet wird. Wenn der Pflegedienst auch darüber abrechnet (so dies vereinbart ist), kann es Probleme geben, wenn auch von andereren Seiten abgerechnet wird. Denn die "Kontostände" dieser Leistungen erfährt ein Pflegedienst tatsächlich nicht. Ich hatte gerade in einer neuen Betreuung den Fall, dass vorher durch verschiedene helfer (SPDI, Pflegestützpunkt) verschiedene Dienste mit Entlastungsleistungen beauftragt wurden und beide natürlich bei der Kasse Rechnungen eingereicht haben.



Die Lösung kann aber sicherlich nicht sein, dass der Betroffene für alle Pflegeleistungen Privatrechnungen erhält.
mimi91 ist offline  
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Alt 04.04.2019, 16:23   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Mir ist noch nicht klar, ob es sich um Kassenpatienten oder Privatversicherte handelt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.04.2019, 15:31   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Oh sorry, es geht natürlich um Kassenpatienten, sonst würde sich die Frage eigentlich nicht stellen ,-)
Marsupilami ist offline  
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Alt 06.04.2019, 15:32   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Und es geht um die Kosten der Entlastungsleistungen (das ist glaube ich eine Erstattungsleistung), sowie die Kosten für die Verwendung der tageweise in Anspruch genommenen Verhinderungspflege (durch den Pflegedienst und den Entlastungsdienst)
Marsupilami ist offline  
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Alt 06.04.2019, 20:57   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Das ist hier eigentlich vollkommen normal, das die PD keine Informationen von der KK erhalten. Das Budget kann aber doch der Betreuer erfragen.

Hintergrund ist vermutlich folgender: Entlastungsleistung liegt bei 125€ im Monat, wird der Betrag nicht verbraucht, bildet sich ein Budget. Ein PD, der jetzt das schnelle Geld wittert, möchte natürlich so viel wie es geht von diesem Sparschwein aufbrauchen, bzw Leistungen, die eigentlich über die Leistungskataloge der Pflegesachleistungen abgegolten sind, lieber mit den Entlastungsleistungen vergolden, so gerade bei mir aktuell: ne Arztbegleitung machen wir nicht (über die eigentlich dafür vorgesehene Position im Leistungskomplex), da verdienen wir ja kaum was drann, das machen wir nur über den Entlastungsbeitrag.

Und liegt das Budget über 1000€ kann man da natürlich aus den Vollen schöpfen.

In dem Fall hier: Pflegedienst kündigen!
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 12.07.2019, 18:51   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.08.2018
Beiträge: 6
Standard Das könnte helfen

Hi Marsupilami,

ich nehme mir für deine Frage etwas Zeit.
Ich nehme an, es geht hier um den Entlastungsbetrag von 125 € im Monat. Der Gesetzgeber sieht für dieses Budget das Erstattungsprinzip vor. Das heißt, man beauftragt einen zugelassenen Betreuungsdienst oder einen Pflegedienst mit den Leistungen. Der beauftragte Betreuungsdienst stellt dann monatlich eine Rechnung, die der Versicherte privat bezahlt, um sich dann die Kosten von seiner Pflegekasse erstatten zu lassen. Es gibt aber, (Werbung ist hier immer noch nicht erwünscht!) auch die Möglichkeit, dass wir die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen; dafür stellen uns die Kunden eine Abtretungserklärung für ihre Pflegekasse aus. Dann können wir die Rechnung zusammen mit der Abtretungserklärung an die Pflegekasse reichen und die Kunden müssen im Prinzip nicht in Vorleistung gehen. Aber es ist auch richtig, dass die Versicherten dennoch selbst die Übersicht behalten müssen, so sehr wir uns als Betreuungsdienst auch um die Abrechnung für unsere Kunden kümmern. Wir sprechen uns eng mit den Kunden ab, aber: Nur der Versicherte oder ein Bevollmächtigter bekommt Auskünfte von seiner Pflegekasse, nicht der Betreuungsdienst. Der Grund ist tatsächlich der Datenschutz. Insofern kann der Betreuungsdienst kein garantiertes und letztverantwortliches Controlling übernehmen, da er sich immer auf die Auskünfte der Versicherten selbst verlassen muss. Die Verantwortung für das Budget liegt immer beim Versicherten selbst, was den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro betrifft. Insofern ist es aus meiner Sicht Rechtens, wie die Pflegedienste hier verfahren.

Ich hoffe ich konnte helfen. Über ein Feedback würde ich mich freuen.

LG, Dominic

Geändert von Imre Holocher (12.07.2019 um 20:32 Uhr)
lleon_t ist offline  
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