Dies ist ein Beitrag zum Thema Rundfunkgebühren im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Andererseits könnte der Betreute aber auch vor der Betreuung eine Abmeldung mit Falschangaben
(ZB Fortzug aus ...
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08.04.2019, 16:38 | #11 | ||
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Zitat:
Zitat:
Wir sind schon im Vollstreckungsverfahren. Dass der erste fällige und nicht entrichtete Beitrag weniger als sechs Monate zurück liegt ist doch sehr unrealistisch, immerhin sind wir hier in Deutschland. Nach persönlicher Erfahrung dauert es 1-2 Jahre, bis überhaupt ein Leistungsbescheid erlassen wird und erst dann wird (vielleicht, irgendwann mal) vollstreckt. |
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08.04.2019, 17:05 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, auch hier gilt wieder: habe ich irgendwo gesagt, dass sich die melde- (oder ausweis)rechtlichen Fragen auf den Aufgabenkreis beziehen, den die Betreuerin im Ausgangsfall hat? Das waren anderweitige Beispiele, wo auch Bußgelder drohen, und dazu gibts es viele andere Beispiele zu unterschiedlichen AKs, und übrigens auch im Strafrecht selbst, z. B bei der Steuer, bei Sozialleistungsanträgen, bei der Vermögensauskunft, bei Verbraucherinsolvenzverfahren. Das war aber nicht die Ausgangsfrage.
Und zum Stand des Verfahrens: soweit vollstreckt wird, geht es um einen Zeitraum in der Vergangenheit, klar. Aber es muss auch auf die laufenden und zukünftigen Forderungen geschaut werden, das war mein Hauptaugenmerk. Sonst laufen nur noch weitere Forderungen auf. Und zur Bußgeldsache: da gibt es das Opportunitätsprinzip. Die Ordnungswidrigkeit (des Betreuten) ist wahrscheinlich begangen, deshalb muss sie aber noch nicht verfolgt worden sein. Das mit dem Vollstreckungsbescheid muss ja nicht das Bußgeld sein, wahrscheinlich sind es nur ausstehende Rundfunkbeiträge. Das Verhalten des Betreuers dabei kann auch entscheidend sein, ob gegen den Betreuten ein Bußgeld verhängt wird oder nicht. Zu sagen, da kann man eh nix mehr machen, stimmt einfach nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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