Dies ist ein Beitrag zum Thema Welches Erbrecht gilt (deutsch oder kroatisch)? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Kurzübersicht des kroatischen Erbrechtes ist hier zu finden: https://e-justice.europa.eu/content_...hr-de.do#toc_4
Ist dem deutschen Erbrecht sehr ähnlich. Die Erbquoten bei ...
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10.04.2019, 16:21 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Hallo, eine Kurzübersicht des kroatischen Erbrechtes ist hier zu finden: https://e-justice.europa.eu/content_...hr-de.do#toc_4
Ist dem deutschen Erbrecht sehr ähnlich. Die Erbquoten bei der ges. Erbfolge scheinen sich nur an einer Stelle zu unterscheiden: im deutschen Erbrecht erhält der Ehegatte (wenn Kinder vorhanden sind und die Eheleute im ges. Güterstand gelebt haben) 50 % (25 % eigentlicher Erbteil, 25 % pauschaler Zugewinnausgleich, § 1371 BGB). Die Kinder erben die restlichen 50 % zu gleichen Teilen (also hier je 16,67 %). Im kroatischen Erbrecht scheinen Ehegatte und Kinder jeweils gleiche Anteile zu erben, also hier wohl jeder 25 %. Schreiben Sie beides dem Betreuungsgericht und natürlich den Vorbehalt, dass ein Testament andere Regelungen enthalten kann und u.U. Weitere Geschwister hinzukommen können. Die weitere Auseinandersetzung sollte ein FA für Erbrecht übernehmen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.05.2019, 00:33 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 42
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Hallo,
in §2 ErbStG steht: Die Steuerpflicht tritt ein 1.in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, ....als Inländer gilt..a) natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt habend.H. im Zeitpunkt des Todes war sie nicht in Deutschland. War sie in Deutschland noch polizeilich gemeldet? Wenn ja, dann ist sie nach deutschem Recht zu versteuern.Ich vermute sie war in Deutschland noch gemeldet. Allein wegen der Rente. Melde es beim Finanzamt, die machen den übrigen Angehörigen schon Druck. Dann kommen sie zu Dir und bitten Dich die Erbschaftsteuererklärung zu machen.Grüße |
06.05.2019, 10:25 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,717
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Nur eine kleine Bemerkung: Zivilrecht (Erbschaft) und öffentliches Recht (Steuerrecht) laufen nicht zwingend parallel. Gleiches gilt für das Bestattungsrecht.
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