Dies ist ein Beitrag zum Thema Voraussetzungen für eine PsychKG im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich führe seit 10 Jahren die Betreuung eines Mannes, der vor 2 Jahren mit seiner Freundin zusammen gezogen ist. Diese ...
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12.04.2019, 10:15 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
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Voraussetzungen für eine PsychKG
Ich führe seit 10 Jahren die Betreuung eines Mannes, der vor 2 Jahren mit seiner Freundin zusammen gezogen ist. Diese Freundin blockiert seine sämtlichen Kontakte, auch den zu mir. Die für Medikamentengabe zuständige Sozialstation -der Mann ist chronisch krank- hat sie während meines Urlaubs voriges Jahr abbestellt: sie könne das selbst. Nun hat es Streit mit der Vermieterin gegeben, weil die beiden keinerlei Verpflichtungen wahrnahmen, und diese hat, nachdem die Freundin meines Betreuten nicht mehr mit ihr sprach und schriftlich nach einem Kündigungstermin für die Wohnung fragte, die Kündigung zum 31.05.19 bestätigt. Die beiden haben nun einen neuen Mietvertrag zum 1.06.19 unterschrieben, und seither ist mein Betreuter bereits 3mal stationär im KKH gewesen mit psychosomatischen Herzbeschwerden, und es gibt ständig vielfach handgreifliche Auseinandersetzungen - gestern hat mein Betreuter im Rahmen seiner Betreuungszeit die Wohnung verlassen, und ich habe ihn abgemagert, ungepflegt und zerkratzt mit Blutdruck 197/115 bei der Lebenshilfe angetroffen. Ich war dann gestern noch mit den Lebenshilfe-Mitarbeitern mit ihm beim Arzt, der für ihn absolute Ruhe forderte, aber unsere Vermutung einer beginnenden Psychose verneinte. Allerdings bestand er darauf, dass sich mein Betreuter in psychiatrische Behandlung begibt, wie es vom Krankenhaus empfohlen worden war. Mein Betreuter lehnte dies zunächst ab, hat später Einsicht signalisiert, was bei ihm aber nichts bedeutet, denn er kann 5 Minuten später wieder genau gegenteilig handeln. Hat jemand hier im Forum Erfahrungen, wie man jemanden zu seinem eigenen Schutz in psychiatrische Behandlung einweisen lassen kann? Hab da gestern vom Arzt was von der PsychKG gehört.
Geändert von EBunde-B (12.04.2019 um 11:16 Uhr) |
12.04.2019, 14:02 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Dann besorge dir von dem Arzt bitte das dazugehörige Attest. Zitat:
Je nach Sachlage als "normaler" Antrag oder als Eilantrag.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.04.2019, 17:16 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Aber hier muss auch zwischen PsychKG (Fremdgefährdung) und 1906 (Eigengefährdung) unterschieden werden.
Im letzteren Fall läuft es so ab, dass du als Betreuer ein (fach)ärztliches Attest besorgen musst, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene akut selbstgefährdet ist, warum das so ist (Diagnose) und die zu erwartenden Folgen wenn er nicht untergebracht wird, gerne noch mit einer Einschätzung zum freien Willen. Damit stellt der Betreuer einen Antrag beim Betreuungsgericht auf Unterbringung gegen den Willen. Und dann entscheidet das Gericht. Nach PsychKG kann der Betreuer nicht unterbringen.
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