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Betroffener will mich erst kennenlernen...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betroffener will mich erst kennenlernen... im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moinsen zusammen, momentan bin ich erst "in der Anfrage", da ich für alle angefragten Betreuungen noch keine Beschlüsse habe. Nun ...


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Alt 13.04.2019, 13:04   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.03.2019
Beiträge: 12
Frage Betroffener will mich erst kennenlernen...

Moinsen zusammen,

momentan bin ich erst "in der Anfrage", da ich für alle angefragten Betreuungen noch keine Beschlüsse habe.

Nun kam gestern die nächste Anfrage rein mit der Mitteilung, dass der Betroffene mich erst kennenlernen möchte, da er misstrauisch ist.

Ich soll die Dame von der Ambulanten Hilfe anrufen und mir ihr einen Termin zum "Beschnuppern" beim Betroffenen machen.

Nun meine Frage: Ist das öfter so bzw. üblich??

Wenn ich hinfahre und ihm passt meine Nase nicht, ist also ohne Spesen nichts gewesen, denke ich.

Liebe Grüße aus dem verschneiten Solling!
Mondkind06 ist offline  
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Alt 13.04.2019, 13:32   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,188
Standard

Man kann das in einzelnen Fällen so machen. In unsere Branche muss man geistig flexibel sein. Es gibt aber besonders heikle Fälle, in denen das Gelingen der Betreuung tatsächlich sehr von der Chemie abhängt, bzw. in denen das Zustandekommen einer notwendigen Betreuung davon abhängt, dass die zu betreuende Person zunächst sieht, dass ihr da tatsächlich ein leibhaftiger Mensch an die Seite gestellt wird. In seltenen Fällen mache ich sowas mal mit. Es wird aber auch nicht oft angefragt (nicht jedes Jahr).



Klar ist aber: Betreuung ist kein Wunschkonzert. Grundsätzlich wählt die Betreuungsbehörde geeignete Betreuer*innen aus und das Gericht setzt sie dann ein.
Flafluff ist offline  
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Alt 13.04.2019, 13:39   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Naja, der Wunsch des Betreuten zur Betreuerauswahl steht explizit in § 1897 Abs 4 BGB drin. Da finde ich so einen Kontaktwunsch schon nachvollziehbar und ist sicher sinnvoll, als sich hinterher mit Wünschen auf Betreuerwechsel herumzuärgern.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 13.04.2019, 13:46   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,188
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Naja, der Wunsch des Betreuten zur Betreuerauswahl steht explizit in § 1897 Abs 4 BGB drin. Da finde ich so einen Kontaktwunsch schon nachvollziehbar und ist sicher sinnvoll, als sich hinterher mit Wünschen auf Betreuerwechsel herumzuärgern.

Das verstehe ich anders. Die Behörde fragt bei ihren Ermittlungen die Vorschläge und Wünsche, bzw. die Ausschlüsse des zu Betreuenden ab und hat diesen zu folgen, wenn nichts entgegensteht.
Kommt es dann dazu, dass ein BB von außen vorgeschlagen werden muss, ist der Sachverhalt des 1897 4 -aus welchen Gründen auch immer- nicht (mehr) gegeben.
Flafluff ist offline  
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Alt 13.04.2019, 13:51   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Naja, der Wunsch des Betreuten zur Betreuerauswahl steht explizit in § 1897 Abs 4 BGB drin. Da finde ich so einen Kontaktwunsch schon nachvollziehbar und ist sicher sinnvoll, als sich hinterher mit Wünschen auf Betreuerwechsel herumzuärgern.
So sehe ich das auch.


Manchmal ist es hier so, dass man zur Anhörung mit Eingeladen wird, gute Gelegenheit den Betreuten vor dem Beschluss zu sehen.



Und so häufig kommt das auch wieder nicht vor.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 13.04.2019, 19:58   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Ich bin erstaunt.
Nur in dringenden Notfällen, also, wenn der Betreute etwa im Koma liegt, stelle ich mich vorab nicht vor. Ansonsten treffe ich einen Klienten vorab und frage nach einem meist intensiven Gespräch, ob er damit einverstanden wäre, dass ich der rechtliche Betreuer werde.
Dieses Vorgehen ist hier von allen Beteiligten erwünscht - auch von mir.
Es ist sogar einmal vorgekommen, dass eine Dame mich gerne als Betreuer gehabt hätte, ich aber abgesagt habe, weil ich mir eine Zusammenarbeit nicht vorstellen konnte.

So ein Vorstellungsgespräch ist ein Zeichen des gegenseitigen Respekts, und zeigt, dass hier mit dem Einverständnis aller Beteiligten gehandelt werden soll.

Ja, ich investiere möglicher Weise Zeit, die ich nicht vergütet bekomme.
Das müsste ich als selbständiger Unternehmer aber bei jedem Kunden tun: ich mache ein Angebot und der Kunde entscheidet, ob er es annimmt.
Marsupilami ist offline  
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Alt 13.04.2019, 21:00   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Das ist hier z.B. gar nicht möglich, da ich erst mit Beschluss Name und Co des Betroffenen erfahre . Die Vorstellung der BB erfolgt völlig anonym, ein vorheriges Treffen wäre nicht möglich.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 13.04.2019, 21:36   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Hier kommt es des Öfteren vor, dass ich die zu Betreuenden vorher kennenlerne. Heime oder betreuende Dienste und sogar die Betreffenden Menschen fragen mich, ob ich die Betreuung übernehmen will und ich werde dann vorgeschlagen.
Zu den Anhörungen hat sich die Einladung der zukünftigen Beteuer inzwischen auch zur Normalität entwickelt. Das finde ich auch ganz in Ordnung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.04.2019, 21:49   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen

So ein Vorstellungsgespräch ist ein Zeichen des gegenseitigen Respekts, und zeigt, dass hier mit dem Einverständnis aller Beteiligten gehandelt werden soll.

Ja, ich investiere möglicher Weise Zeit, die ich nicht vergütet bekomme.
Das müsste ich als selbständiger Unternehmer aber bei jedem Kunden tun: ich mache ein Angebot und der Kunde entscheidet, ob er es annimmt.
1) siehe Flafluff - der B. hatte keinen expliziten Betreuer-Vorschlag gemacht, der berücksichtigen ist.
2) Datenschutz?? Der B. müsste mit der Herausgabe seiner Kontaktdaten einverstanden sein
3) Als Betreuer unterscheiden wir uns von selbständigen Unternehmern ganz gewaltig. Kundenaquise können wir nicht in unsere Vergütung einpreisen

4) Kann ich mir auch vorstellen, dass eine Zustimmung des Betreuten "nach Nase" des Betreuers auch dazu führen könnte, dass dem B. die "Nase" alsbald nicht mehr gefällt und Betreuerwechsel schneller im Raum stehen könnten.
5) "als Zeichen des gegenseitigen Respekts" - Wo besteht denn die Gegenseitigkeit? Sollte man als Betreuer seine Betreuten nach Sympathie auswählen?
Annegret ist offline  
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Alt 13.04.2019, 22:03   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bei uns wird von der Betreuungsbehörde oder dem Richter der Fall dargestellt. Da die speziellen Vorlieben bekannt sind kommen nur Anfragen in diese Richtung.
Wenn es sich ergibt, wir werden ab und an gefragt ob wir zur ersten Anhörung kommen wollen bzw. Zeit haben, sieht man sich also kurz vorher.
Grossen Wert lege ich darauf nicht weil ich damit eigentlich wenig anfangen kann. Nach nur einem Treffen weiss ich erst mal noch gar nix oder letztendlich sehr wenig und die berühmte "Chemie" kann sich auch ganz schnell ändern.


Letztendlich habe ich auch ziemlich gegenteilige Erfahrungen. Wenn ich einige vorher gekannt hätte hätte ich vielleicht abgelehnt, derjenige wohl auch. Heute mögen wir uns ziemlich gut leiden. Einige gerichtsbekannte "Betreungsablehner" sind auf diese Art inzwischen regelrechte "Betreuungsfans" und raten auch ihren Kumpels ganz offen dazu.


Zitat:
Hier kommt es des Öfteren vor, dass ich die zu Betreuenden vorher kennenlerne. Heime oder betreuende Dienste und sogar die Betreffenden Menschen fragen mich, ob ich die Betreuung übernehmen will und ich werde dann vorgeschlagen.
Das wird bei uns gar nicht gerne gesehen was ich prinzipiell auch richtig finde. Fast einzige Ausnahme dazu sind die Vorschläge die direkt aus der Klinik kommen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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