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Einwilligung Medikamentengabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung Medikamentengabe im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich betreue mehrere Personen in einer stationären Einrichtung. Jetzt werde ich von dieser Einrichtung angeschrieben und soll für ...


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Alt 15.04.2019, 11:41   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
Standard Einwilligung Medikamentengabe

Hallo zusammen,


ich betreue mehrere Personen in einer stationären Einrichtung.
Jetzt werde ich von dieser Einrichtung angeschrieben und soll für jeden Bewohner für jede Medikamentengabe schriftlich mein Einverständnis erteilen. Dies sowohl für rezeptpflichtige wie auch frei verkäufliche Medikamente. Außerdem soll ich unterschreiben, dass mich für jedes Medikament der entsprechende Arzt über Notwendigkeit, Wirkung und Nebenwirkung aufgeklärt hat.
Wenn ein Arzt en Medikament wie angebracht hält, kann ich als Betreuer ( und medizinischer Laie ) doch wohl kaum widersprechen.
Wie seht Ihr das?
Gibt es entsprechende Erfahrungen?
niederrheiner ist offline  
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Alt 15.04.2019, 20:05   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, mit jede Medikamentengabe meinst du jetzt die Verschreibung insgesamt? Und nicht die einzelne Pillengabe? Wenn der Patient einwilligungsunfähig ist, muss der Betreuer der Behandlung doch zustimmen und dazu aufgeklärt werden (§§ 630d, e BGB). Da gehts auch um Therapieziele (wozu dienen die einzelnen Medikamente), waren sie bisher erfolgreich, wenn nein, woran kann es liegen, was gibts für Nebenwirkungen (vor allem, wenn schon welche aufgetreten sind, das muss man zuvor beim Heimpersonal klären). „einfach“ blind unterschreiben, ohne sich vergewissert zu haben, was da eigentlich läuft (nur weil „der Arzt es seiner Familie gibt“) ist etwas dürftig. Und im übrigen sind ja auch manchmal mehrere Ärzte im Spiel und verordnen unabhängig voneinander Sachen, die sich gar nicht vertragen. Sowas muss man doch auch ansprechen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.04.2019, 20:46   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Die haben aber ganz schön Schiss in der Einrichtung...

Was Horst Deinert geschrieben hat, trifft es auf den Punkt.
Allerdings wird das erst Deine Aufgaben, wenn der betreute Mensch selber nicht mehr in der Lage ist, die Krankheit und die dazugehörende Behandlung zu verstehen. Er muss also einwilligungsunfähig sein.
Ist er das doch, dann soll er das auch selber tun.
Die Gesundheitssorge ist schließlich nicht dazu da, Betreute zu entmündigen.
Das passiert nämlich gerne mal eben so aus Bequemlichkeitsgründen. Ist doch toll, wenn da ein Betreuer ist. Dann kann der Arzt sich mit dem unterhalten (oder auch nicht) und der Betreute hat gefälligst als Objekt der Begierde herzuhalten und sonst nix.
So also nicht!

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.05.2019, 12:32   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,


ich möchte das Thema noch einmal aufmachen. Klar ist mir bekannt, dass ich mich bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten aufklären lassen muss und der Behandlung zustimmen muss.
Aber wenn beispielsweise ein Betreuter seit Jahren in einer Einrichtung lebt und über viele Jahre meist die immer gleichen Medikamente bekommt, deren Notwendigkeit die Ärzte mit ihrer Verschreibung bestätigen, muss ich doch nicht in jeden Fall ein Gespräch mit dem jeweiligen Arzt führen. Ich kann doch die medizinische Notwendigkeit als Laie überhaupt nicht in Frage stellen!
Wie ist es mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten?
Wenn ein Betreuter wegen Kopfschmerzen eine Paracetamol bekommen soll, natürlich weil ein Arzt dazu rät, kann es doch nicht sein, dass ich in jedem Einzelfall zustimmen muss!?
Wenn dem so wäre, hätten die Betreuer, die mehrere nicht einwilligungsfähige Betreute vertreten, den ganzen Tag nichts anderes zu tun als von Arzt zu Arzt zu fahren um sich aufklären zu lassen.
Und darf ich überhaupt eine ärztliche Verordnung ablehnen?
Ich bin medizinischer Laie!
Soll ich sagen mein Betreuter bekommt kein Paracetamol, er soll mal mit den Kopfschmerzen oder dem Fieber leben?
Irgendwo ist doch ein Haken in der Sache.
niederrheiner ist offline  
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Alt 15.05.2019, 16:46   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Aber wenn beispielsweise ein Betreuter seit Jahren in einer Einrichtung lebt und über viele Jahre meist die immer gleichen Medikamente bekommt, deren Notwendigkeit die Ärzte mit ihrer Verschreibung bestätigen, muss ich doch nicht in jeden Fall ein Gespräch mit dem jeweiligen Arzt führen. Ich kann doch die medizinische Notwendigkeit als Laie überhaupt nicht in Frage stellen!
Nein, Du mußt nicht jedes mal zustimmen. Wenn das Medikament gewechselt werden soll, weil es Probleme gibt, dann ist ggf. Deine Zustimmung notwendig - sofern der Betreute dies nicht kann.
Du mußt die Notwendigkeit der Medikamentengabe schon in Frage stellen: In dem Sinne, dass Du den Arzt dazu befragst und Dich durch ihn informieren läßt, um die Entscheidung bzgl. der Zustimmung oder Nicht-Zustimmung fällen zu können.

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Wie ist es mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten?
Wenn ein Betreuter wegen Kopfschmerzen eine Paracetamol bekommen soll, natürlich weil ein Arzt dazu rät, kann es doch nicht sein, dass ich in jedem Einzelfall zustimmen muss!?
Sofern mir keine Unverträglichkeit des Medikamentes bekannt ist, würde ich da auch nichts tun. Das sollte im Heim so wie bei der Bedarfsmedikation von der Situation abhängig gemacht werden.
Da ist wohl kaum ein Betreuer erreichbar, wenn die Bedarfsmed notwendig ist.

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Und darf ich überhaupt eine ärztliche Verordnung ablehnen?
Ich bin medizinischer Laie!
Ob Du darfst, kann ich nicht sagen. Es ist zumindest nicht zu empfehlen, weil damit die Verantwortung für eventuelle Folgeschäden übernommen werden würde. Da ist es besser, den Arzt auf die besonderen Risiken bei speziell diesem Patienten hinzuweisen und selber eine Verantwortung für die eventuellen Folgen der Medikation abzulehnen.

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Soll ich sagen mein Betreuter bekommt kein Paracetamol, er soll mal mit den Kopfschmerzen oder dem Fieber leben?
Irgendwo ist doch ein Haken in der Sache.
siehe weiter oben.

MfG

Imre
__________________
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.05.2019, 19:41   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard

Für mich liest sich das so, als würde die Einrichtung im Rahmen eines QM die eigene Haftung verschieben.
Falls der B. einwilligungsfähig ist, würde ich mitteilen, dass Du nur involviert bist, wenn dies nicht mehr der Fall wäre.
Ansonsten greifst Du aktiv in die persönlichen Freiheiten des Betroffenen ein.

Bei schwierigen und außergewöhnlichen medizinischen Situationen spreche ich vorab mit den Klienten, ob sie meine Teilnahme wünschen.
Ich kenne meine Schäfchen gut genug, um erkennen zu können, ob sie überfordert sind oder ängstlich. Im Zweifel nehme ich an Untersuchungen teil oder warte vor der Tür.
Allerdings ist dies mit keinem Fahrdienst verbunden - die Einrichtung transportiert und begleitet zum Arzt/Krankenhaus, ich komme hinzu.
Marsupilami ist offline  
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Alt 18.05.2019, 11:55   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Hallo,
(...)Aber wenn beispielsweise ein Betreuter seit Jahren in einer Einrichtung lebt und über viele Jahre meist die immer gleichen Medikamente bekommt, deren Notwendigkeit die Ärzte mit ihrer Verschreibung bestätigen, (...)
Und darf ich überhaupt eine ärztliche Verordnung ablehnen?
Ich bin medizinischer Laie!
Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Irgendwo ist doch ein Haken in der Sache.
Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
Wenn ein Arzt en Medikament wie angebracht hält, kann ich als Betreuer ( und medizinischer Laie ) doch wohl kaum widersprechen.
Wie seht Ihr das?
Gibt es entsprechende Erfahrungen?

Da Deine hier angesprochenen Betreuten in einer Einrichtung leben, müsste gegebenenfalls (sollten etwa Antipsychotika, Neuroleptika, Benzodiazepine pp. zum Zweck der Ruhigstellung u. a. verordnet werden) von Dir das durch die medikamentöse Therapie bedingte Vorliegen einer freiheitsentziehenden Maßnahme, bei vorliegender Einwilligungsunfähigkeit, geprüft und bei Bejahung der dann bestehende Richtervorbehalt beachtet werden, § 1906 Abs. 4 BGB.

Das könnte so ein kleines Häkchen sein...

Geändert von Florian (18.05.2019 um 12:34 Uhr)
Florian ist offline  
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