Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Heimerforderlichkeit für Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle!
Ich wende mich mit folgender Frage an euch:
ein Betreuter von mir (69 Jahre, nicht vermögend), für ...
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17.04.2019, 17:05 | #1 |
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Registriert seit: 11.04.2019
Beiträge: 7
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Keine Heimerforderlichkeit für Betreuten
Hallo an alle!
Ich wende mich mit folgender Frage an euch: ein Betreuter von mir (69 Jahre, nicht vermögend), für den ich seit Ende Februar bestellt bin, erlitt im Dezember einen Schlaganfall. Seit Januar befand er sich in einer Reha-Klinik, aus welcher er Anfang April in ein Pflegeheim zur Kurzzeitpflege entlassen wurde (dies habe ich organisiert). Eigentlich war es so angedacht, dass er dort nach der Kurzzeitpflege langfristig wohnen bleibt. Damit waren sowohl das Heim, als auch er selbst einverstanden. Er traut sich selber nicht zu, in seine alte Wohnung zurückzukehren, da er seit seinem Schlaganfall beispielsweise inkontinent ist und keine Stufen mehr laufen kann - seine Wohnung befindet sich im 4ten Stock ohne Aufzug, er wäre dort regelrecht eingesperrt. Ich weiß auch nicht, wie er von dort aus Therapien wahrnehmen sollte - jedes Mal müsste ja dann ein Krankentransport inklusive Personen, die ihn tragen, organisiert werden!? Ich kann mir eine Versorgung zu Hause mit Pflege- und Mahlzeitendienst nur sehr sehr schwer vorstellen. Klar würde er "überleben", aber ich denke sein Zustand würde sich dort noch rapide verschlechtern - nicht nur körperlich, sondern vor allem auch psychisch und in sozialer Hinsicht. Ihm geht es genauso, er hat davor große Angst. Das eigentliche Problem: er hat nur Pflegegrad 2 erhalten und eine Heimerforderlichkeit wurde ihm von der Stadt Köln auch nicht genehmigt. Am 29.04. endet seine Kurzzeitpflege. Ich habe bereits einen ausführlichen Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, dasselbe werde ich auch bzgl. der Heimerforderlichkeit machen, sobald mir der Bescheid vorliegt. Gibt es sonst noch irgendetwas, was ich tun kann? Hatte jemand hier schon einmal eine ähnliche Situation? Ich habe wirklich Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass er am 29.04. wahrscheinlich in seine Wohnung zurückkehren muss. Die Bearbeitung der Widersprüche werden wohl eine Weile dauern..Die Angehörigen meines Betreuten sitzen mir im Nacken und erwarten, dass ich zaubere. Ich bin wirklich ratlos und habe Angst, irgendeine Möglichkeit zu versäumen. Vielen Dank im Voraus!! |
17.04.2019, 17:18 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Aber Pflegegrad 2 reicht doch um Heimnotwendig anzunehmen. Ich hätte bisher nur bei PG 1 Probleme. Bei 2 nicht.
Hast du schon einen Antrag beim Sozialamt gestellt und der wurde abgelehnt ?
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17.04.2019, 17:54 | #3 |
Routinier
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zusätzlich zum Pflegegrad 2 ist - zumindest in meiner Region - ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem eine Heimpflege als notwendig beschrieben wird. Es reicht, ein Attest des Hausarztes vorzulegen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "und eine Heimerforderlichkeit wurde ihm von der Stadt Köln auch nicht genehmigt"? Wer bei der Stadt hat das festgestellt? Und wer verhindert konkret, dass er gegen seinen Wunsch das Heim verlassen sollß |
17.04.2019, 18:29 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Immer wieder merkwürdig, wie unterschiedlich das ist. Hier reicht PG 2 ohne Bescheinigung. Musste ich noch nie vorlegen. Bei 1 braucht es eine (vom Haus- oder Facharzt) und trotzdem kann ich das dann fast nie durchsetzen (ist mir erst Ei Mal gelungen).
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18.04.2019, 09:16 | #5 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,642
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Zitat:
In meinem Bereich auch - problemlos. mfg
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18.04.2019, 10:34 | #6 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, m.W. ist die "Heimnotwendigkeitsbescheinigung", die früher der MDK auf Antrag erteilte, im Rahmen der Umstellung auf Pflegegrade entfallen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.04.2019, 10:37 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2019
Beiträge: 7
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Das ist ja echt heftig! Also in Köln ist es so, dass nicht vermögende Leute mit nur Pflegegrad 2 im Grunde keine Chance haben, da die Stadt dann den Betrag, der nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist, schlicht nicht zahlt. - Es sei denn, sie genehmigen die "Heimerforderlichkeit", die man beantragen kann..da fährt jemand von der Stadt raus und guckt sich die Lage an..was in meinem Fall leider erfolglos war.
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18.04.2019, 13:39 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Was der SHT für erforderlich halten darf, richtet sich dem konkreten Bedarf im Einzelfall (§ 9 SGB XII). Der SHT hat da ein „pflichtgemäßes“ Ermessen. Wird die Leistung abgelehnt, muss dazu eine genaue Begründung gegeben werden, warum das Ermessen so und nicht anders ausgeübt wurde. Im besagten Fall müsste also dargelegt werden, dass die (vorrangigen) ambulanten Hilfen vorhanden, ausreichend und geeignet sind. Ist man gegenteiliger Meinung: begründeten Widerspruch einlegen.
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18.04.2019, 16:32 | #9 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Das ist richtig, der MDK stellt diese Bescheinigungen nicht aus. Bei den hiesigen Sozialämtern wird jedoch grundsätzlich ein ärztliches Attest als dem Antrag auf Hilfe zur Pflege beizufügende Unterlage verlangt. Grundsätzlich heisst, dass man hier pflichtgemäßes Ermessen walten lässt, und ggf. auch Erklärungen des Betreuers akzeptiert. |
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