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Inkassoforderung mit Vollstreckungstitel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Inkassoforderung mit Vollstreckungstitel im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin Die Einrede der Verjährung ist schon beim ersten Anschreiben an die Gläubiger sinnvoll. Er sollte genauso, wie der ...


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Alt 01.05.2019, 21:14   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin

Die Einrede der Verjährung ist schon beim ersten Anschreiben an die Gläubiger sinnvoll. Er sollte genauso, wie der Satz, dass die Forderung erst einmal nicht anerkannt wird, bis der Gläubiger Belege zur Begründung der Forderung beigebracht hat, nicht vergessen werden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.08.2019, 17:16   #12
Forums-Geselle
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Hallo zusammen,
mit Interesse las ich eure Beiträge, da ich einen ähnlichen Fall habe.


Dame liegt unter der Pfändungsgrenze, Grundsicherung... Fazit, wir nieeee Geld übrig haben, räumt brav ihr P-Konto ab.


Jetzt habe ich vom Inkasso den Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie erwarten von mir, dass ich Einkommensnachweise mitschicken soll.

Frage: muss ich das? soll ich das? das hat doch noch nichts mit einer eides. Erkl. zu tun?


Ich könnte es ja aus meiner Sicht gerne tun, dann sehen sie gleich, dass nix zu holen ist.


Lg
Evi
Pfingstrose ist offline  
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Alt 10.08.2019, 17:43   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Zitat:
Zitat von Eva Maria Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich vom Inkasso den Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie erwarten von mir, dass ich Einkommensnachweise mitschicken soll.

Frage: muss ich das? soll ich das? das hat doch noch nichts mit einer eides. Erkl. zu tun?


Ich könnte es ja aus meiner Sicht gerne tun, dann sehen sie gleich, dass nix zu holen ist.

Meiner bisherigen Erfahrung nach bringt das nicht. Eine Inkasso lebt davon, dass sie Schulden eintreiben, die sie meist selber für einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes eingekauft haben. Die haben NIE ein Interesse an sinnvoller Kommunikation, sinnvoller Tilgung oder gar Ausbuchung der Schulden. Wenn man Einkommen nachweist heißt das für die nur, dass irgendetwas da ist wovon man sie bezahlen kann. Folge: weitere Schreiben mit wahlweise Drohungen, Weinerlichkeiten oder gehäucheltem Moralismus.


Also Schreiben abheften und nix tun.
Wenn beim Betreuten Aussicht auf Besserung besteht kann man ja irgendwann in die Verbraucherinsolvenz gehen.
hanns ist offline  
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Alt 10.08.2019, 19:54   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
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Hallo, ein Inkassounternehmen kann nicht selbst einen Vollstreckungsbescheid erlassen (wie eine Behörde es kann), es kann nur beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Eigentlich sollte man schon gegen die 1. Stufe, den Mahnbescheid, Widerspruch einlegen, wenn man einen Grund hat (zB Geschäftsunfähigkeit oder Sittenwidrigkeit beim Vertragsschluss, verjährte Forderung, unangemessene Nebenkosten, Nichtberücksichtigung geleisteter Teilzahlungen). Gegen den V.bescheid kann man noch Einspruch einlegen, der Beschluss bleibt aber vollstreckbar.

Ob man was zahlt, würde ich immer davon abhängig machen, ob erwas gepfändet werden kann. Denn das (die Vermögensauskunft) wird als Nächstes kommen. Ggü dem Gerichtsvollzieher hat man Auskunfts- und Wahrheitspflicht.

Weiteres: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...svollstreckung
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.08.2019, 12:53   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Eva Maria Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich vom Inkasso den Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie erwarten von mir, dass ich Einkommensnachweise mitschicken soll.
Nur auf diese Frage bezogen:
Gläubigern oder Inkasso-Unternehmen sollte man grundsätzlich keine Einkommensnachweise zusenden. Man würde ihnen damit nur die Gelegenheit geben die entsprechenden Stellen als Drittschuldner anzunerven.
Deshalb kann man sich da freundlich auf die DSGVO berufen.
...und zurücklehnen...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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