Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Hilfe zur Pflege Bestandsschutz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege Bestandsschutz im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Annegret Doch, ich glaube das nennt man so. Es ist eine pflegerische Betreuungsmaßnahme. Körperpflege sind nur Maßnahmen, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 19.11.2019, 10:44   #11
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Doch, ich glaube das nennt man so.
Es ist eine pflegerische Betreuungsmaßnahme. Körperpflege sind nur Maßnahmen, bei denen der Pfleger selbst "Hand anlegt", das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 00:37   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Dem Sozialhilfeträger gegenüber wegen der Befristung auf Dezember und letztlich auch gegen die Nicht- Anwendung des Bestandsschutzes. Wenn ich das richtig verstanden habe?
Der Bestandsschutz bezieht sich auf den Pflegegrad 2. Soweit ich das verstanden habe, hat der Sozialhilfeträger aber ein Mitspracherecht bei den in Anspruch genommenen Pflegeleistungen, wenn die Sachleistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.

Zitat:
Was steht denn im letzten Gutachten zur Notwendigkeit Wiederbegutachtung drin?
Sowohl im alten Gutachten (mit Pflegegrad 2)
als auch im neuen steht keine Notwendigkeit zur Wiederbegutachtung.

Ich habe mit dem Sozialhilfeträger immer wieder solche sperrigen Diskussionen, wenn ich der Meinung bin, dass die Pflege aufgestockt werden muss.

Letztes Beispiel:
Neue Betreuung, einer B. mit Adipositas magna und stark eingeschränkter Beweglichkeit wurde mit Pflegegrad 2 nur 1x täglich Grundpflege bewilligt. Sie hat Hautpilz und Exeme an den Körperstellen, die schlecht belüftet sind.

Ich beantragte daher einen zweiten Hausbesuch zum Waschen des Ober- und Unterkörpers am Abend.

Ich erhielt hier ebenfalls eine Absage: Zuerst solle ich ein neues MDK-Gutachten vorlegen. Es wurde so begründet: Der Sozialhilfeträger wechselte von der Stadt zum Bezirk und der Bezirk hat die alten Bewilligungsbescheide der Stadt übernommen. Wenn man was anderes bewilligt haben will, muss ein neues Gutachten vorgelegt werden.

Dass im vorliegenden Gutachten bereits steht, dass die Dame sich den Popo nicht alleine waschen kann, reicht nicht. Denn wir diskutieren ja darüber, wie oft dieser am Tag eine Wäsche braucht und wie das beantragt werden muss.

Die Haut könne ja weiterhin mit einer Verordnung der häuslichen Krankenpflege versorgt werden. Eincremen statt waschen also.
Der Pflegedienst ist nun zum Glück so nett und säubert die Haut vor dem eincremen.

Da die Haut sich inzwischen gebessert hat, kann ich auch kein Haftungsfall daraus stricken.

@Pichelmu: pflegerische Betreuungsmaßnahmen sind meines Wissens z.B. kognitive Aktivierung, Unterstützung bei der Tagesstruktur, schau mal in den Link, den ich geschickt habe. Aber das ist dem konkreten Fall auch egal. Laut dem neuen Gutachten kann die B. ja alles angeblich selbständig außer Putzen.
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 00:58   #13
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Laut dem neuen Gutachten kann die B. ja alles angeblich selbständig außer Putzen.
Für nur Putzen bekommt man kein PG1 (ohne Bestandsschutz). Da muss wesentlich mehr drinstehen...
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2019, 08:29   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

quote]Soweit ich das verstanden habe, hat der Sozialhilfeträger aber ein Mitspracherecht bei den in Anspruch genommenen Pflegeleistungen, wenn die Sachleistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.[/quote]Aber nur wenn die beantragte Leistung über den von der Kasse zuerkannten Bedarf noch hinausgehen soll, du also ein "Mehr" beantragst.(Soweit ich weiss)

Zitat:
ch habe mit dem Sozialhilfeträger immer wieder solche sperrigen Diskussionen, wenn ich der Meinung bin, dass die Pflege aufgestockt werden muss.
Deswegen schildere ich ausführlich und nachdrücklich die Situation und benenne die Folgen wenn sich nichts ändert. Dabei lasse ich mir vom Pflegedienst und oft auch dem Hausarzt helfen.

Ich gebe zu, dass mir die §§ völlig egal sind. Ich schildere eine Situation in der Hilfe unbedingt erforerlich ist und erwarte dann, dass das geschieht. Ich bin weder Mitarbeiterin der Pflegekasse noch der Abteilung Altenhilfe und kann mir die letzte Verästelungen im Pflegerecht nicht auch noch draufschaffen, Modul hier, Modul da.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39