Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Einladung zum Gespräch Jobcenter statt schriftl. Antwort

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einladung zum Gespräch Jobcenter statt schriftl. Antwort im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, eine meiner Betreuten (bezieht ALG II) wird demnächst mit ihren Kindern in das Haus ihres Freundes umziehen. Die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 14.05.2019, 10:14   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard Einladung zum Gespräch Jobcenter statt schriftl. Antwort

Liebe KollegInnen,


eine meiner Betreuten (bezieht ALG II) wird demnächst mit ihren Kindern in das Haus ihres Freundes umziehen.
Die Sachbearbeiterin des Jobcenters vertritt die Auffassung, dass die Leistungen des Jobcenters sofort einzustellen sind, da der Freund unterhaltspflichtig würde.

Ich habe schriftlich auf das Urteil des Landessozialgericht Essen (Az.: L 19 AS 70/08) hingewiesen, wonach bei Zusammenziehen mit dem Freund nicht zwangsläufig eine BG entstehen muss. Es bestünde durchaus die Möglichkeit, erst zu testen, ob ein gemeinsames Leben funktionieren würde.

Daraufhin will die Sachbearbeiterin mehrfach erfolglos versucht haben mich anzurufen - eine schriftliche Antwort blieb aus (meine Fritzbox zeigt keinen entsprechenden Anruf...)

Nun lädt die SB zum persönlichen Gespräch ein, und will den Sachverhalt persönlich besprechen, konkreteres will sie zum Zweck dieses Termins nicht sagen.


Ich möchte aber unbedingt eine schriftliche Antwort auf unseren Antrag und die Klientin keinesfalls in eine Befragungssituation bringen, der sie sich nicht gewachsen fühlt.


Was meint Ihr: müssen wir diesen Termin wahrnehmen, oder können wir auf die Korrespondenz verweisen und um schriftliche Mitteilung des Sachstands bitten?


Dank Euch vorab!


Marsupilami
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2019, 11:43   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Dieses "Probejahr" entfällt, weil Kinder vorhanden sind, auch wenn es nicht seine eigenen sind.
So zumindest mein Kenntnisstand.


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2019, 07:53   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Guten Morgen,


sieh Dir bitte die Einladung an. Wenn da was von Rechtsfolgen drauf ist (meist hinten, Kasten), dann sollte Deine Betreute da hin, sonst droht eine Sanktion. Wenn da Nichts steht, geh nicht hin und bestehe mit Post an den Teamleiter auf eine schriftliche Aussage, da man eine Behörde ist und keine Tankstelle.


Des Weiteren selbst wenn da die Rechtsfolge drauf ist, schadet der Besuch nicht, da weder Du noch Deine Betreute den Staat betrügen will. Einfach hingehen, lieb gucken und freundlich den eigenen Standpunkt vertreten.


Nichts unterschreiben, eine mögliche schriftl. Vereinbarung vom Jobcenter mit dem Verweis auf Prüfung mit ins Büro nehmen und auf angemessene Bearbeitung hinweisen (6-8 Wochen?). Sollten Worte fallen, wie: "Dann werden wir vorläufig einstellen." Mit dem Hinweis auf mögliche Nötigung lächelnd kontern.


Hinweis: Bin kein Rechtsanwalt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Obiges Verhalten ruft schnell TL auf den Plan und dann geht das viel netter und geschmeidiger.


LG
Seb
BBvSeb ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2019, 08:03   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Einfach hingehen, lieb gucken und freundlich den eigenen Standpunkt vertreten.
Das denke ich auch wobei ich bei kritischen Gesprächen im Jobcenter
schon auch mal einen Kollegen um zusätzliche Begleitung bitten würde als Zeugen.Hier geht es immerhin um einen nicht unerheblichen Leistungsanspruch für die Zukunft.

Ich denke, man sollte nichts unnötig zuspitzen aber letztendlich auch nichts risikieren wenn dann Wort gegen Wort steht.

Die Betreute würde ich dabei insofern "impfen" dass sie nicht mit etwas herausplatzt was gegen sie gewendet wrden könnte in der Sache.


Man muss nicht immer übervorsichtig sein, es gibt auch Sachbearbeiter die wohlmeinend sind sind und sich erstunlicherweise bei Schwierigkeiten lieber darüber unterhalten anstatt gleich nach § xy zu entscheiden, wissen kann man das vorher aber nicht.


Lieber einmal zuvor zu viel "durchgeplant" als hinterher ohne Geld.
Und richtig, Betrug ist das nicht!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2019, 19:20   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Ich verfüge hier über die Aufgabenkreise Vermögen, Ämter, Behörden, Gesundheit und andere.
Die Einladung ist mir nicht zugestellt worden (die B. hat sie am letzten Freitag bekommen, jetzt ist die Post vom Mittwoch schon durch).
Ich habe der Sachbearbeiterin nun mitgeteilt, dass ich ausnahmsweise kommen werde, obwohl mir keine Einladung zugegangen ist. Ich habe ihr aber auch mitgeteilt, dass ich zu schriftlich gestellten Anträgen (inklusive Nachweisen) mündlich keine Stellung nehmen werde und einen rechtsmittelfähigen Bescheid erwarte.
Um was es geht will sie erst zum Termin sagen (sehr geheimnisvoll).

Die Klientin bleibt zuhause. Sie leidet an einer Angststörung, die mit Unterstützung der Sachbearbeiterin vom JC gerade wieder aufblüht. Und genau für solche Fälle bin ich ja als gesetzl. Vertreterin bestellt.

Sollte es wirklich so sein, dass eine Probezeit entfällt, wenn meine Klientin mit ihren Kindern zum Freund zieht (es sind nicht seine Kinder)?
Ich würde eher denken, dass in einem solchen Fall die Probezeit großzügig ausfallen sollte...

Persönlich halte ich es für eine Dummheit und wirtschaftlichen Blödsinn, wenn das Jobcenter jetzt schon auf Unterhaltspflicht pocht.
Wenn das Zusammenleben sich bewährt, dann enden die Leistung zu einem gemessenen Zeitpunkt, vielleicht sogar auf Dauer.
Aktuell mit der Keule zu schwingen belastet die recht frische Beziehung schon jetzt.
Marsupilami ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2019, 22:10   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Sollte es wirklich so sein, dass eine Probezeit entfällt, wenn meine Klientin mit ihren Kindern zum Freund zieht (es sind nicht seine Kinder)?
Ich würde eher denken, dass in einem solchen Fall die Probezeit großzügig ausfallen sollte...

Persönlich halte ich es für eine Dummheit und wirtschaftlichen Blödsinn, wenn das Jobcenter jetzt schon auf Unterhaltspflicht pocht.
Wenn das Zusammenleben sich bewährt, dann enden die Leistung zu einem gemessenen Zeitpunkt, vielleicht sogar auf Dauer.
Aktuell mit der Keule zu schwingen belastet die recht frische Beziehung schon jetzt.

Entschuldige, aber du hast da eine recht naive Denkweise, die auf knallharten Sparkurs trifft!


1) Beim Zuzug wird, wenn überhaupt noch Leistungen zustehen, der Mutter (wie dem neuen Freund) der verringerte Regelsatz zugerechnet.


2) Es entfällt der Alleinerziehenden-Zuschlag!


3) Der Gesetzgeber sieht nicht vor, mit Steuergeldern frische Beziehungen Zeit und Unterstützung zu geben, um sich zu verfestigen!



4) Desweiteren denkt sich der Staat, wenn schon ein Paar zusammenzieht, dann meint es ernst und möchte, in schwierigen Zeiten, füreinander einstehen *denk*


5) SOLLTE der Partner soviel verdienen, dass (mit Kindergeld, Unterhalt(?), Kinderwohngeld (?) ) keine Leistungen mehr vom JC geleistet wird, wäre sie im "Worst Case" auch für ihre Krankenversicherung alleine verantwortlich!


Fazit:


- Bei Zusammenzug wird das Paar direkt wie eine Einstandsgemeinschaft behandelt! Ein "Probejahr" ist bei Kindern (auch wenn es keine gemeinsamen sind!!) nicht vorgesehen.


- Der Zusammenzug wird garantiert finanziell zu einer grossen Belastungsprobe, weil er sich dann finanziell "nackig" machen dürfte.


Gewinnen tut bei der, von dir aufgezeigten Konstellation nur der Staat, aber garantiert weder deine Betreute, noch deren Freund.


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2019, 11:11   #7
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.05.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Entschuldige, aber du hast da eine recht naive Denkweise, die auf knallharten Sparkurs trifft!


1) Beim Zuzug wird, wenn überhaupt noch Leistungen zustehen, der Mutter (wie dem neuen Freund) der verringerte Regelsatz zugerechnet.


2) Es entfällt der Alleinerziehenden-Zuschlag!


3) Der Gesetzgeber sieht nicht vor, mit Steuergeldern frische Beziehungen Zeit und Unterstützung zu geben, um sich zu verfestigen!


4) Desweiteren denkt sich der Staat, wenn schon ein Paar zusammenzieht, dann meint es ernst und möchte, in schwierigen Zeiten, füreinander einstehen *denk*


5) SOLLTE der Partner soviel verdienen, dass (mit Kindergeld, Unterhalt(?), Kinderwohngeld (?) ) keine Leistungen mehr vom JC geleistet wird, wäre sie im "Worst Case" auch für ihre Krankenversicherung alleine verantwortlich!


Fazit:


- Bei Zusammenzug wird das Paar direkt wie eine Einstandsgemeinschaft behandelt! Ein "Probejahr" ist bei Kindern (auch wenn es keine gemeinsamen sind!!) nicht vorgesehen.




Gruss,
MurphysLaw

Muss hier korrigieren, dies ist falsch und rechtlich nicht haltbar, wird aber gerne von den Jobcentern so verlangt, natürlich nie schriftlich sondern immer mündlich.... Dies hat zur Folge das aufgrund des Verzichts des offiziellen Zusammenlebens meistens noch höhere Kosten verursacht werden als bei einem Jahr Probebeziehung....


§ 7 SGB II ABS. 3a spricht von einer Vermutung bei verschiedenen Vorraussetzungen. Hier wird vermutlich auf Nr. 3 (Versorgung Angehöriger) abgestellt. Dies ist nur eine Vermutung und leicht widerlegbar, da der Wille füreinander einzustehen da sein muss. Ist der neue Partner den bereit für das gesamte Haushaltseinkommen für Ihn, deine Betreute und ebenso für die nicht leiblichen Kinder zu erwirtschaften? Oder eher nicht? Sollte er dazu nicht bereit sein, dann reicht ein Schriftstück von ihm darüber und das Thema Leistungseinstellung ist für ein Jahr vom Tisch.



Von einem anderen Gesichtspunkt muss ich sagen, dass es für deine labile B. mit minderjährigen Kindern sicherlich nicht sonderlich zuträglich ist bereits ist nach so kurzer Zeit vom finanziellen Wohlwollen des Partners abhängig zu sein.
Jenna1988 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39