Dies ist ein Beitrag zum Thema Strafanzeige ? Pflegefehler ? im Unterforum Strafsachen und Bußgelder , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebes Forum
ich habe zu meinem Betreuten, der auch mein Bruder ist, mal eine Frage. Folgender Sachverhalt:
Mein B. ...
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10.06.2019, 14:38 | #1 |
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Beiträge: 4
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Strafanzeige ? Pflegefehler ?
Hallo liebes Forum
ich habe zu meinem Betreuten, der auch mein Bruder ist, mal eine Frage. Folgender Sachverhalt: Mein B. liegt seit ca 2 1/2 Jahren im Wachkoma nachdem ihm ein Aneurysma im Kopf geplatzt ist. Mitte April musste er wegen einer Lugenentzündung in ein Krankenhaus in Mannheim. Ich habe dort gleich mit der Betreungsvollmacht auch den richterlichen Beschluss zur Anbringung von Bettgitter abgeben und darum gebeten diese auch anzubringen, da die Krankenhausbetten immer etwas unterschiedlich sind. Bei meinem nächsten Besuch waren die Gitter wieder nicht angebracht und ich habe erneut darauf hingewiesen. Beim nächtsen Besuch durch meinen anderen Bruder teilte mir dieser mit, dass das Bett jetzt anderst im Zimmer (an der Wand) stehen würde und der Zimmernachbar (den wir für etas verwirrt hielten) ihm mitteilte , dass mein B. aus dem Bett gefallen wäre. Seitens des Pflegepersonals gab es keine Hinweise darauf. Jetzt habe ich lezten Samstag den Entlassbrief bekommen und da steht doch wirklich als letzter Satz drin, dass er aus dem Bett gefallen ist und Radiologisch konnte eine Traumafolge ausgeschlossen werden. Ich würde das gerne rechtlich aufarbeiten, da ich weder informiert wurde noch einer radiologischen Untersuchung zugestimmt habe und auch dem Beschluss keine folge geleistet wurde. Es geht mir hier nicht drum Schmerzensgeld herauszuschlagen. Danke im voraus Grüße mistertouchdown |
10.06.2019, 15:00 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Krankenhaus mal wieder...
Das Krankenhaus haette Sie über den Vorgang informieren muessen. Das Roentgen war aber -sofern es eine Notfallversorgung war- nicht zustimmungspflichtig. Darüber kann man allerding streiten. Da es keine invasive Untersuchung ist wird keine Aufklärung und Einwilligung gemacht, daher denkt da wahrscheinlich niemand ans fragen. Das Pflegepersonal hat Sie nicht informiert - gibts da noch Pflegepersonal? Mittlerweile haben Pflegeheime oft mehr Mitarbeiter je Patient als Krankenhaeuser. Daher wundert mich das wenig. Machen Sie sich bitte keine Hoffnungen, dass Beschwerden etwas bringen. Bettgitter sind eigentlich nicht mehr lege artis, da das Verletzungsrisiko in der Regel höher ist als der Sicherheitsgewinn. Das hat sich aber noch nicht ueberall durchgesetzt und man sollte das sorgfaeltig abwaegen. Jedenfalls haette die Klinik nicht ohne Ruecksprache und/oder Alternative darauf verzichten duerfen. Gut ausgestattete Kliniken haben Betten mit eingebauten Halbseitenteilen - aber da waeren wir wieder beim Thema gut und Krankenhaus. Strafanzeige wird wohl mangels Schaden kaum was bringen. Beschwerde - siehe oben. |
10.06.2019, 15:09 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Hallo,
ich kann den Ärger gut nachvollziehen und wäre auch bemüht, das aufzuarbeiten, aber: Strafrechtlich mangelt es (sofern nicht doch eine Verletzung festgestellt werden kann) am tatbestandlichen Handeln / Erfolg. Das Nichtanbringen von Bettgittern stellt hier zwar zumindest fahrlässiges Handeln dar, jedoch muss dieses auch den Tatbestand einer strafbewährten Rechtsnorm erfüllen; hier §§ 223, 229 StGB, (fahrlässige) KV. Da jedoch ein Körper-/Gesundheitsschaden hier eben nicht eingetreten zu sein scheint, mangelt es bereits am objektiven Tatbestand. Hier wäre vermutlich die Klinikleitung oder im nächsten Schritt die örtliche Aufsichtsbehörde (Gesundheitsbehörde beim Kreis, ggf. bei der Bezirksregierung) als Krankenhausaufsicht der Ansprechpartner. Bei ärztlichem Versagen ggf. auch die Ärztekammer. Aber im Ergebnis werden solche Beschwerden pp. keine wirklichen Folgen haben, denke ich...Vielleicht ergibt sich eine Entschuldigung o. ä., insbesondere auch aufgrund des (auch auf Nachfrage) nicht mitgeteilten Sturzes. Ähnliche Erfahrungen mache ich in Pflegeheimen. Beschwerden bei Pflegedienstleitungen bleiben ohne Erfolg. Selbst bei zugezogenen Verletzungen müsste im vorliegenden Fall ja zunächst einmal Nachweis geführt werden, dass das Bettgitter diese verhindert hätte und so weiter. In aller Regel werden diese Verfahren, wenn denn überhaupt weitergehend ermittelt wird, ohnehin, wenn nicht wegen mangelnden Tatverdachts, § 170 2 StPO, dann doch meist wegen Geringfügigkeit, § 153 StPO, eingestellt. Naklar ist das alles problematisch, aber die Staatsanwaltschaften sind überlastet (mit oft in hohem Maße strafbewährten Finanzdelikten...Sarkasmus Ende). Geändert von Florian (10.06.2019 um 15:22 Uhr) |
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