Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsschlüssel im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sorry, hab in der Sufu nix gefunden, weil es für euch wahrscheinlich zu banal ist.
Habe den AgK Wohnungsangelegenheiten....
Darf ...
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12.06.2019, 20:53 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Wohnungsschlüssel
Sorry, hab in der Sufu nix gefunden, weil es für euch wahrscheinlich zu banal ist.
Habe den AgK Wohnungsangelegenheiten.... Darf ich gegen Bestätigung den Wohnungsschlüssel meiner Betreuten annehmen, wenn diese das wünscht? bzw. würdet ihr das tun? Weil... heute war sie telefonisch den ganzen Tag nicht erreichbar. (Dement, 84)Habe vorbei geschaut und alle Vorhänge waren zu. Die Nachbarn bestätigten mir, dass das sehr ungewöhnlich sei. Habe die Betreuung erst 3 Wochen, kenn die Gewohnheiten noch nicht. Fazit.. Polizei, Rettung, Feuerwehr.... Der Rettungswagenfahrer konnte sich erinnern, die B. am Voraben spät ins K-haus gebracht zu haben. Somit kein großer Einsatz. Was meint ihr, wäre es ok, wenn ich einen Schlüssel nehmen? Danke |
12.06.2019, 20:54 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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14.06.2019, 21:24 | #3 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Hallo Eva Maria
bin zwar ehemalige Betreuerin, auch von mir ein ja. Falls die Betreute evtl. mal hilflos in der Wohnung läge. Mir hat ein BB gesagt alles was dem Betreuten nicht schadet. Und das tust du ja auf keinen Fall.
Gruß Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden |
15.06.2019, 22:56 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Wenn es wg. der geschlderten Situationen sinnvoll ist, einen Wohnungsschlüssel zu haben und insbesondere die betreute Person damit einverstanden ist, dann ist das auch in Ordnung, den Schlüssel anzunehmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.06.2019, 11:51 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Mit Einwilligung des Betreuten geht eh alles. Problematisch wirds nur dann, wenn der Betreute (noch) in der Lage ist, einen wirksamen Besitzwillen zu äußern und durch diesen dem Betreuten der Wohnungszutritt verwehrt wird. Das ist dann immer eine Abwägung aus Wohl und Willen. ZB muss der Betreuer nicht dulden, dass die unbewohnte Wohnung abbrennt oder durch Leitungswasserschaden zerstört wird. Dafür muss zunächst bei entgegenstehendem Willen abgewogen werden: versteht der Betreute noch, welche Folgen zu erwarten sind.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.06.2019, 12:26 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Danke euch, alles klar!
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