Dies ist ein Beitrag zum Thema Freundin ständig in Wohnung des Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Vorrausschicken möchte ich, daß es sich um meine erste ehrenamtliche
Betreuung handelt.
Mein Betreuter bekommt Rente, Grundsicherung und Pflegegeld.
Jetzt ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
24.06.2019, 19:29 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2019
Beiträge: 7
|
Freundin ständig in Wohnung des Betreuten
Vorrausschicken möchte ich, daß es sich um meine erste ehrenamtliche
Betreuung handelt. Mein Betreuter bekommt Rente, Grundsicherung und Pflegegeld. Jetzt sprach mich das Sozialamt an, ob sich ständig eine zweite Person bei ihm aufhält. Ich hab ein wenig recherchiert, aber es kristallisiert sich immer mehr raus, daß seine Freundin, die zwar eine eigene Wohnung hat, sich ständig bei ihm aufhält. Das müßte ich doch dem Amt melden und auch dem Vermieter. Besuch ist ja völlig okay, aber für Dauerbewohnung durch zwei Personen, dafür ist die Wohnungen nicht ausgelegt. Sie scheint ebenso Rente Grundsicherung und Pflegegeld zu bekommen. So wie sich das derzeit darstellt, nutzt sie seine Pflegekraft mit, ebenso seine Putzhilfe. Ihre Wohnung bleibt sauber. Wie gehe ich am Besten vor ? Mit Vorwarnung und dem Risiko, daß sie dann nicht da ist, wenn ich komme oder gleich dem Sozialamt Mitteilung machen ? |
24.06.2019, 20:47 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
|
Moin,
nach meiner Rechtskenntnis sind Besuche von 6 Wochen ok. Wenn die besuchende Person eine Nacht woanders nächtigt, kann sie wieder für 6 Wochen zu Besuch kommen. Ich persönlich würde mich aber nicht weiter einmischen. Eine betreute Person hat ein Recht auf ein eigenes Leben. Reagieren würde ich erst, wenn Beschwerden vom Vermieter kommen. Wenn das Sozialamt fragt, würde ich auf den Art. 13 GG verweisen. Man möge doch von dort aus selbst recherchieren. Grüße Der Leuchtturm |
24.06.2019, 23:17 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
|
Theoretisch ist die Frage schon relevant. Wenn sich die Freundin ständig beim Betreuten aufhält und dort auch schläft, dann hätte sie einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Wohnung des Betreuten, d. h. der Betreute bekäme nur die halbe Miete und sie keine Miete für ihre eigene Wohnung mehr. Es könnte sich also um Sozialbetrug handeln.
Allerdings sehe ich hier keine Pflicht zu handeln, denn Betreuer sind keine Privatdetektive und müssen die Wohnung des Betreuten nicht ständig überwachen. Solange du nicht mit 100-prozentiger Sicherheit weißt dass sie dort tatsächlich eingezogen ist (und wie gesagt, als Betreuer gibt es da keine Pflicht Überwachungskameras o. ä. in der Wohnung des Betreuten zu installieren oder gar Hausdurchsuchungen auf eigene Faust anzustellen um das herauszufinden) bist du nicht verpflichtet auf bloßen Verdacht hin das Sozialamt zu informieren. |
27.06.2019, 11:40 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.06.2019
Beiträge: 7
|
Hallo,
danke für Ihre Antworten. Ja es ist richtig, daß Besuch sechs Wochen bleiben kann, ohne das die Nebenkosten erhöht werden. Mir persönlich ist es auch völlig egal, wie die Beiden das handhaben. Ich hatte bloß Bedenken, da mich das Sozialamt bereits gefragt hatte, ob sie da ständig wohnt. Nicht das ich da irgendwie in die Pflicht genommen werden kann. Aber wie Sie schon richtig sagten, ich kann den Betreuten ja nicht überwachen. Wenn das Sozialamt einen Verdacht hegt, werden die bestimmt von Amtswegen ermitteln, wenn sie das für nötig erachten. Dann kann ich immer noch bzw. muß ich reagieren. |
Lesezeichen |
|
|