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Muss ich das Pflegegeld in die Steuererklärung angeben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss ich das Pflegegeld in die Steuererklärung angeben? im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo, Ich bin Hausfrau und betreue meiner Mutter seit ungefähr ende letzten Jahres. Außerdem pflege ich meine Mutter (Pflegegrad 2) ...


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Alt 06.07.2019, 14:01   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 1
Standard Muss ich das Pflegegeld in die Steuererklärung angeben?

hallo,
Ich bin Hausfrau und betreue meiner Mutter seit ungefähr ende letzten Jahres.
Außerdem pflege ich meine Mutter (Pflegegrad 2) auch noch.
Also bekomme ich monatlich pflegegeld und noch Mehraufwandsentschädigung für die Betreuung gegen Ende dieses Jahres.
Mein Ehemann ist normaler Arbeitnehmer.


Ich nehme mal an dass ich das Pflegegeld in die Steuererklärung für dieses Jahr angeben muss, obwohl es steuerfrei ist, oder?
Falls ja gibt es Steuerlichen Vorteile für mich als Betreuerin oder Pflegerin?
dity ist offline  
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Alt 06.07.2019, 15:24   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von dity Beitrag anzeigen
Ich bin Hausfrau und betreue meiner Mutter seit ungefähr ende letzten Jahres.
Außerdem pflege ich meine Mutter (Pflegegrad 2) auch noch.
Also bekomme ich monatlich pflegegeld und noch Mehraufwandsentschädigung für die Betreuung gegen Ende dieses Jahres.

Ich nehme mal an dass ich das Pflegegeld in die Steuererklärung für dieses Jahr angeben muss, obwohl es steuerfrei ist, oder?
Falls ja gibt es Steuerlichen Vorteile für mich als Betreuerin oder Pflegerin?
Das Pflegegeld ist für dich als pflegende Angehörige steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG), ebenso die Aufwandspauschale als Betreuerin (§ 3 Nr. 26b EStG, Höchstbetrag 2.400 Euro zusammen mit anderen Einkünften aus Ehrenämtern nach Nr. 26). Diese Einnahmen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

In der Einkommensteuererklärung wären diese Einnahmen am Ende der Anlage S in Zeile 44 einzutragen. Dein "steuerlicher Vorteil" ist (nur), dass sie steuerfrei sind.
FFB ist offline  
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Alt 12.07.2019, 17:01   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.08.2018
Beiträge: 6
Standard Es wäre sinnvoll!

Hi Dity,

ja, es gibt steuerliche Vorteile. Pflegekosten können in der Steuererklärung angegeben werden. Denn dadurch kann man Steuern sparen. Wer Angehörige pflegt, kann die entstandenen Aufwendungen steuerlich absetzen, sofern die pflegenden Angehörigen sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten. Das Finanzamt erkennt bis zu 4.000 EUR pro Jahr an. Das Pflegegeld wird nicht auf den Steuervorteil angerechnet.“

LG, Dominic
lleon_t ist offline  
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Alt 12.07.2019, 18:20   #4
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 491
Standard

Zitat:
Zitat von lleon_t Beitrag anzeigen
Pflegekosten können in der Steuererklärung angegeben werden. Denn dadurch kann man Steuern sparen. Wer Angehörige pflegt, kann die entstandenen Aufwendungen steuerlich absetzen, sofern die pflegenden Angehörigen sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten.
Sie pflegt ihre Mutter allerdings selbst und bekommt dafür eine Vergütung in Höhe des Pflegegeldes. Das schließt den Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) schon mal aus, weil sie das Pflegegeld als Einnahme erhält.

Dass sie tatsächliche Aufwendungen in einer steuerlich relevanten Höhe hat, kann ich mir kaum vorstellen. Als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) würden sich ihre Aufwendungen erst dann auswirken, wenn sie sowohl das erhaltene Pflegegeld als auch darüber hinaus noch die zumutbare Belastung überstiegen.

Zitat:
Zitat von lleon_t Beitrag anzeigen
Das Finanzamt erkennt bis zu 4.000 EUR pro Jahr an.
Das mit den 4.000 Euro klingt nach Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG). Das käme eigentlich nur in Frage, wenn sie von ihrem Geld eine Haushaltshilfe, eine Pflegekraft oder einen Pflegedienst bezahlen würde, der sich um ihre Mutter kümmert (und zwar in ihrem Haushalt oder im Haushalt der Mutter).

Zitat:
Zitat von lleon_t Beitrag anzeigen
Das Pflegegeld wird nicht auf den Steuervorteil angerechnet.
Man kann Aufwendungen nur in der Höhe geltend machen, die man auch selbst trägt.
FFB ist offline  
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pflegeld, steuererklärung


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