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Vorleben ausgelöscht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorleben ausgelöscht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn der Vorbetreuer verantwortlich ist, dann natürlich an ihn (§ 1833 BGB). Wobei er für soetwas eine Haftpflichtversicherung haben müsste. ...


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Alt 09.07.2019, 15:27   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Wenn der Vorbetreuer verantwortlich ist, dann natürlich an ihn (§ 1833 BGB). Wobei er für soetwas eine Haftpflichtversicherung haben müsste.

https://www.bundesanzeiger-verlag.de...etreuerhaftung

https://www.bundesanzeiger-verlag.de...htversicherung
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (09.07.2019 um 16:18 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 09.07.2019, 15:41   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
War es der Betreuer, so wäre wichtig zu erfahren, ob ein Zeuge dabei war. Ggf müsste der Vorbetreuer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden wegen Untreue. Dann würde das Verhalten von einer neutralen Stelle bewertet.

Zitat:
Außerdem gehts ja wohl auch um den Aufwand, alle diese Dinge (soweit überhaupt noch möglich) wiederzubeschaffen. Z.B Urkunden. Da entsteht nicht nur eine neueGebühr, sondern auch Zeitaufwand für Recherche usw.

Zitat:
Das sehe ich auch so, aber die Frage ist immer an wen kann man diese Forderung richten.

Zitat:
Wenn der Vorbetreuer verantwortlich, dann natürlich an ihn (§ 1833 BGB). Wobei er für soetwas eine Haftpflichtversicherung haben müsste.

Halt, stopp. Bevor hier über materielle und immaterielle Schäden, unrechtmässige Wohnungsauflösung, Schäden, festplatten usw. regelrecht vor sich hin phantasiert wird sollten wir vielleicht mal auf den Boden der dürftig bekannten Zusammenhänge zurückkommen.


Der sieht so aus, das war eine extrem verwirrte Frau (wahrscheinlich schon seit Monaten) aus ihrer Wohnung geholt und ins KH gebracht worden.
Dann wurde ein Betreuer bestellt der u.a. auch die Wohnung (scheinbar dürftig und evtl. verwahrlost) auflöste.

Nochmal, ohne gerichtliche Genehmigung und Verfahrenspfleger für die Betroffene wäre das nicht gegangen!

Bevor man nach fiktiven "Schädigern" sucht sollte man als erstes Mal die Gerichtsakte hinsichtlich der wirklichen damaligen Gegebenheiten lesen. Danach darf u. U. fröhlich weiter spekuliert werden- falls es dazu dann noch Veranlassung gibt.


Mal ganz a parte, in meiner langjährigen Praxis als BB habe ich bereits viele völlig runtergekommenen Wohnungen auflösen müssen.In Unrat und buchstäblich Sch....... haufen muss kein Betreuer rumwühlen und auch nicht rumwühlen lassen. Das wird entsorgt und neu beschafft von wem auch immer. Ohne Anspruch auf Schadensersatz!



Ich bin leicht angesäuert, da besteht schon lange Zeit kein bißchen persönlicher Kontakt aber man weiss genau dass sich Wesentliches auf einer Festplatte befunden hat? Irgendwie......sollte man die Kirche im Dorf lassen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.07.2019, 16:21   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Dass es schlimme Fälle gibt ist unumstritten, musste selber mal eine Messiwohnung räumen.

und ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich meine Schwester Jahre nicht besuchen konnte, denn ich betreue/pflege meine Mutter schon seit etlichen Jahren (nicht offiziell als Betreuer aber ich mache ebenn alle Ihre Aufgaben i.A).
Es ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass sich meine Schwester verändert haben könnte. Früher war sie immer recht ordentlich ohne aber vom Putzen besessen zu sein. Kurzum es war bei ihr immer sauberer als bei mir.

WIESO - wenn dem so ist - werden mir Fotos verweigert. Niemand löst solch eine Wohnung auf ohne Fotos zu machen.
Wieso gibt es keinen Beschluss vom Amtsgericht - hab inzwischen nachgefragt. Ferner war ich - ehe ich Betreuer wurde - Verfahrenspfleger also müsste ich schon von daher informiert worden sein, wenn eine Wohnungsauflösung gemacht werden sollte.

WIESO wird eine Lebensversicherung aufgelöst obwohl das Amtsgericht die Auflösung abgelehnt hatte.

WIESO wird eine Festplatte geschreddert. Der Betreuer hat sicher keine Festplatte eines 25 Jahre alten Computers auf verwertbare Inhalte überprüft.

WIESO gibt es nicht ein Kleidungsstück. Nach Aussagen von Bewohnern ist sie täglich anständig gekleidet aus dem Haus gegangen. Hat regelmäßig Veranstaltungen der katholischen als auch der evangelischen Kirche besucht. Spätestens dort wäre mal jemand aufgefallen wenn sie verwahrlost gewesen wäre.
thomash ist offline  
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Alt 09.07.2019, 16:40   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry, hier bestehen mir zu viele inhaltliche Ungereimtheiten, z.B.
Zitat:
Sie hätte nach dem Duschen einen Schlaganfall bekommen und sei gestürzt. Das Chaos in der Wohnung käme daher dass sie schon längere Zeit psychisch erkrankt sei und von Ihr selbst angerichtet worden.
Das kann nur von den Ärzten so gesagt worden sein, der Betreuer kam ja erst später dazu.


Andererseits passt das damit
Zitat:
WIESO gibt es nicht ein Kleidungsstück. Nach Aussagen von Bewohnern ist sie täglich anständig gekleidet aus dem Haus gegangen. Hat regelmäßig Veranstaltungen der katholischen als auch der evangelischen Kirche besucht. Spätestens dort wäre mal jemand aufgefallen wenn sie verwahrlost gewesen wäre.

einfach nicht zusammen.


Zitat:
Ferner war ich - ehe ich Betreuer wurde - Verfahrenspfleger also müsste ich schon von daher informiert worden sein, wenn eine Wohnungsauflösung gemacht werden sollte.
Als Verfahrenspfleger wird man bestellt damit man vor wichtigen Entscheidungen die Betreute selbst anhört und sich eigenständig nochmal ein Bild von der Sache macht.


Wie es bei 600km Entfernung und unbedingter Unabkömmlichkeit zu einer Verfahrenspflegerbestellung hätte kommen können bleibt mir ein ebenfalls Rätsel.


Zu deinen WIESO Fragen:

setze dem vorherigen Betreuer eine angemessene Frist zur Übergabe der Akten an dich (Aktenübergabe ist eine Holschuld für den neuen Betreuer) und schau nach was dort dann alles steht und sich findet.
Sollte dir das als nicht ausreichend erscheinen kannst du dies zum Einen dem zuständigen Betreuungsgericht mitteilen und den Vorbetreuer nach jeweiliger Sachlage in die Haftung nehmen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.07.2019, 16:40   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
Standard

Jetzt bin ich gerade auf die Idee gekommen bei der Kirchengemeinde anzurufen.

Sie war jeden Sonntag im Gottesdienst. Kam zu jeder Gemeindeversammlung. Jeder dort kennt sie mit Namen. Sie hat nie einen verwahrlosten Eindruck gemacht. Sie hat sich mehrfach für die Gemeinde und für andere engagiert.

Passt alles nicht so ganz zu einem verwahrlosten Menschen.

Sie wurde genau so beschrieben wie ich sie ein Leben lang gekannt habe.

Irgendwas stimmt da nicht.
thomash ist offline  
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Alt 09.07.2019, 21:55   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Daumen hoch

Du hast Recht. Da stimmt irgendetwas nicht. Aus der Entfernung kann dir keiner helfen. Das wirst Du aus den ellenlangen Kommentaren sicher schon herausgelesen haben. Ich möchte den unzähligen Zitaten der Vorposter nicht weitere ellenlange Beiträge hinzufügen. Bleib dran und lass nicht locker.
Susi K ist offline  
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Alt 10.07.2019, 18:06   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Liebe Michaela,

einerseits forderst du die User auf nicht spekulativ sondern den Tatsachen entsprechend zu argumentieren:
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Halt, stopp. Bevor hier über materielle und immaterielle Schäden, unrechtmässige Wohnungsauflösung, Schäden, festplatten usw. regelrecht vor sich hin phantasiert wird sollten wir vielleicht mal auf den Boden der dürftig bekannten Zusammenhänge zurückkommen.

andererseits befeuerst du die Spekulation in deinem Sinne, indem du ebenso spekulativ argumentierst:
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Der sieht so aus, das war eine extrem verwirrte Frau (wahrscheinlich schon seit Monaten) aus ihrer Wohnung geholt und ins KH gebracht worden.
Dann wurde ein Betreuer bestellt der u.a. auch die Wohnung (scheinbar dürftig und evtl. verwahrlost) auflöste.

So kann man jedoch auch nicht zielgeführt diskutieren.
Susi K ist offline  
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Alt 10.07.2019, 18:53   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Ist mir auch aufgefallen, aber nicht unbedingt als störend.

Sind wir mal ehrlich, dieser Fall hat so viele Unbekannte, dass man zwangsläufig ins spekulieren kommt.

Heute war wieder mal ein stressiger Tag in Sachen Betreuung.

Der nächste Hammerschlag: Kontoauszug kam - über 500€ in einem Monat gepfändet und dies bei Grundsicherung.

Es ist ein Pfändungsschutzkonto

Einkünfte

Rente von 296,22,
Grundsicherung 424,00 - 296,22 (Aufstockung)
Mehrbedarf 72,08 (Behinderung)
+ Miete und Nebenkosten

Gesamt liegt sie weit unter der Pfändungsgrenze mit Ihren monatlichen Einkünften.

Nun hat sie aber für mehrere Monate Grundsicherung und Rente nachbezahlt bekommen und auf einmal war das Konto über 2000 €

Schwups wurden über 500€ gepfändet.

Der alte Betreuer hat die neue Miete nicht überwiesen und die Kosten für Anschaffungen von 250 e auch nicht.

Ich hab in einer Sofortmaßnahme das Konto bis auf 100€ leer geräumt und damit bestehende Forderungen beglichen. Für die Zukunft sollten demnach keine Probleme bestehen.

Kann ich die gepfändet 500€ zurückholen?
thomash ist offline  
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Alt 10.07.2019, 19:14   #19
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
Standard

Zitat:
Zitat von thomash Beitrag anzeigen
Kann ich die gepfändet 500€ zurückholen?
Beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, den Pfändungsfreibetrag für diesen einen Monat zu erhöhen, da ausschließlich Nachzahlungen von Sozialleistungen eingingen.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 11.07.2019, 17:09   #20
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, den Pfändungsfreibetrag für diesen einen Monat zu erhöhen, da ausschließlich Nachzahlungen von Sozialleistungen eingingen.
so sieht's aus.

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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