Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorleben ausgelöscht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn der Vorbetreuer verantwortlich ist, dann natürlich an ihn (§ 1833 BGB). Wobei er für soetwas eine Haftpflichtversicherung haben müsste.
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09.07.2019, 15:27 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Wenn der Vorbetreuer verantwortlich ist, dann natürlich an ihn (§ 1833 BGB). Wobei er für soetwas eine Haftpflichtversicherung haben müsste.
https://www.bundesanzeiger-verlag.de...etreuerhaftung https://www.bundesanzeiger-verlag.de...htversicherung
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (09.07.2019 um 16:18 Uhr) |
09.07.2019, 15:41 | #12 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Halt, stopp. Bevor hier über materielle und immaterielle Schäden, unrechtmässige Wohnungsauflösung, Schäden, festplatten usw. regelrecht vor sich hin phantasiert wird sollten wir vielleicht mal auf den Boden der dürftig bekannten Zusammenhänge zurückkommen. Der sieht so aus, das war eine extrem verwirrte Frau (wahrscheinlich schon seit Monaten) aus ihrer Wohnung geholt und ins KH gebracht worden. Dann wurde ein Betreuer bestellt der u.a. auch die Wohnung (scheinbar dürftig und evtl. verwahrlost) auflöste. Nochmal, ohne gerichtliche Genehmigung und Verfahrenspfleger für die Betroffene wäre das nicht gegangen! Bevor man nach fiktiven "Schädigern" sucht sollte man als erstes Mal die Gerichtsakte hinsichtlich der wirklichen damaligen Gegebenheiten lesen. Danach darf u. U. fröhlich weiter spekuliert werden- falls es dazu dann noch Veranlassung gibt. Mal ganz a parte, in meiner langjährigen Praxis als BB habe ich bereits viele völlig runtergekommenen Wohnungen auflösen müssen.In Unrat und buchstäblich Sch....... haufen muss kein Betreuer rumwühlen und auch nicht rumwühlen lassen. Das wird entsorgt und neu beschafft von wem auch immer. Ohne Anspruch auf Schadensersatz! Ich bin leicht angesäuert, da besteht schon lange Zeit kein bißchen persönlicher Kontakt aber man weiss genau dass sich Wesentliches auf einer Festplatte befunden hat? Irgendwie......sollte man die Kirche im Dorf lassen.
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09.07.2019, 16:21 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Dass es schlimme Fälle gibt ist unumstritten, musste selber mal eine Messiwohnung räumen.
und ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich meine Schwester Jahre nicht besuchen konnte, denn ich betreue/pflege meine Mutter schon seit etlichen Jahren (nicht offiziell als Betreuer aber ich mache ebenn alle Ihre Aufgaben i.A). Es ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass sich meine Schwester verändert haben könnte. Früher war sie immer recht ordentlich ohne aber vom Putzen besessen zu sein. Kurzum es war bei ihr immer sauberer als bei mir. WIESO - wenn dem so ist - werden mir Fotos verweigert. Niemand löst solch eine Wohnung auf ohne Fotos zu machen. Wieso gibt es keinen Beschluss vom Amtsgericht - hab inzwischen nachgefragt. Ferner war ich - ehe ich Betreuer wurde - Verfahrenspfleger also müsste ich schon von daher informiert worden sein, wenn eine Wohnungsauflösung gemacht werden sollte. WIESO wird eine Lebensversicherung aufgelöst obwohl das Amtsgericht die Auflösung abgelehnt hatte. WIESO wird eine Festplatte geschreddert. Der Betreuer hat sicher keine Festplatte eines 25 Jahre alten Computers auf verwertbare Inhalte überprüft. WIESO gibt es nicht ein Kleidungsstück. Nach Aussagen von Bewohnern ist sie täglich anständig gekleidet aus dem Haus gegangen. Hat regelmäßig Veranstaltungen der katholischen als auch der evangelischen Kirche besucht. Spätestens dort wäre mal jemand aufgefallen wenn sie verwahrlost gewesen wäre. |
09.07.2019, 16:40 | #14 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry, hier bestehen mir zu viele inhaltliche Ungereimtheiten, z.B.
Zitat:
Andererseits passt das damit Zitat:
einfach nicht zusammen. Zitat:
Wie es bei 600km Entfernung und unbedingter Unabkömmlichkeit zu einer Verfahrenspflegerbestellung hätte kommen können bleibt mir ein ebenfalls Rätsel. Zu deinen WIESO Fragen: setze dem vorherigen Betreuer eine angemessene Frist zur Übergabe der Akten an dich (Aktenübergabe ist eine Holschuld für den neuen Betreuer) und schau nach was dort dann alles steht und sich findet. Sollte dir das als nicht ausreichend erscheinen kannst du dies zum Einen dem zuständigen Betreuungsgericht mitteilen und den Vorbetreuer nach jeweiliger Sachlage in die Haftung nehmen.
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09.07.2019, 16:40 | #15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Jetzt bin ich gerade auf die Idee gekommen bei der Kirchengemeinde anzurufen.
Sie war jeden Sonntag im Gottesdienst. Kam zu jeder Gemeindeversammlung. Jeder dort kennt sie mit Namen. Sie hat nie einen verwahrlosten Eindruck gemacht. Sie hat sich mehrfach für die Gemeinde und für andere engagiert. Passt alles nicht so ganz zu einem verwahrlosten Menschen. Sie wurde genau so beschrieben wie ich sie ein Leben lang gekannt habe. Irgendwas stimmt da nicht. |
09.07.2019, 21:55 | #16 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 280
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Du hast Recht. Da stimmt irgendetwas nicht. Aus der Entfernung kann dir keiner helfen. Das wirst Du aus den ellenlangen Kommentaren sicher schon herausgelesen haben. Ich möchte den unzähligen Zitaten der Vorposter nicht weitere ellenlange Beiträge hinzufügen. Bleib dran und lass nicht locker.
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10.07.2019, 18:06 | #17 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
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Liebe Michaela,
einerseits forderst du die User auf nicht spekulativ sondern den Tatsachen entsprechend zu argumentieren: Zitat:
andererseits befeuerst du die Spekulation in deinem Sinne, indem du ebenso spekulativ argumentierst: Zitat:
So kann man jedoch auch nicht zielgeführt diskutieren. |
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10.07.2019, 18:53 | #18 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Ist mir auch aufgefallen, aber nicht unbedingt als störend.
Sind wir mal ehrlich, dieser Fall hat so viele Unbekannte, dass man zwangsläufig ins spekulieren kommt. Heute war wieder mal ein stressiger Tag in Sachen Betreuung. Der nächste Hammerschlag: Kontoauszug kam - über 500€ in einem Monat gepfändet und dies bei Grundsicherung. Es ist ein Pfändungsschutzkonto Einkünfte Rente von 296,22, Grundsicherung 424,00 - 296,22 (Aufstockung) Mehrbedarf 72,08 (Behinderung) + Miete und Nebenkosten Gesamt liegt sie weit unter der Pfändungsgrenze mit Ihren monatlichen Einkünften. Nun hat sie aber für mehrere Monate Grundsicherung und Rente nachbezahlt bekommen und auf einmal war das Konto über 2000 € Schwups wurden über 500€ gepfändet. Der alte Betreuer hat die neue Miete nicht überwiesen und die Kosten für Anschaffungen von 250 e auch nicht. Ich hab in einer Sofortmaßnahme das Konto bis auf 100€ leer geräumt und damit bestehende Forderungen beglichen. Für die Zukunft sollten demnach keine Probleme bestehen. Kann ich die gepfändet 500€ zurückholen? |
10.07.2019, 19:14 | #19 |
Routinier
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11.07.2019, 17:09 | #20 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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