Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorleben ausgelöscht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hab einen Brief an die Staataanwaltschaft formuliert. Ich denke die sollen mal versuchen was noch zu ermitteln ist....
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
12.07.2019, 13:11 | #21 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
|
Hab einen Brief an die Staataanwaltschaft formuliert. Ich denke die sollen mal versuchen was noch zu ermitteln ist.
|
12.07.2019, 15:43 | #22 | ||
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 663
|
Zitat:
Wenden Sie sich an den Träger des Rettungsdienstes mit der Bitte, Ihnen die seinerzeit eingesetzten Einsatzkräfte mitzuteilen, ebenso an das damals behandelnde Krankenhaus. Vielleicht erhalten Sie unter Vorlage Ihrer Betreuerurkunde Auskünfte, die Sie dann ggf. unmittelbar an die Ermittlungsbehörde weiterreichen sollten. Dies sind zwar grundsätzlich polizeiliche Aufgaben, aber Sie werden das Verfahren so erheblich beschleunigen können. Sie sollten jedoch (erfahrungsgemäß) nicht überrascht sein, wenn das Ermittlungsverfahren gg. unbekannt rasch eingestellt bzw. gar kein solches erföffnet wird. Die bislang in diesem Forumsstrang dargestellten Informationen lassen diese Annahme zu. An "Susi K": Nach meiner Lesart hat "Michaela Mohr" nicht spekulativ argumentiert, siehe insofern vorangegangener Eingangsbeitrag von "thomash": Zitat:
|
||
12.07.2019, 16:17 | #23 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
|
Ich hab es in meiner persönlichen Erfahrung schon mehr als einmal erlebt, dass die Polizei - aus welchen Gründen auch immer - stark voreingenommen wirkte bzw. offene Sympathien für das Handeln des Täters zeigte und sich dann teilweise auch weigerte, eine Strafanzeige überhaupt aufzunehmen. In einem Fall hat man auf meine Beschwerde hin eine auswärtige Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt, da man tatsächlich von Befangenheit ausgeht.
|
12.07.2019, 19:01 | #24 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 663
|
Zitat:
Das mag sein, kann ich auch durchaus nachvollziehen (also Deine Bedenken aufgrund der Erfahrungen). Aber: Diese Erfahrungen mit der Polizei kann man durchaus auch mit der StA machen; ganz sicher! Die Polizei geht grundsätzlich eher vorsichtig mit dem Thema "Strafvereitelung" pp. um, so dass man dort eher dazu tendiert, eine Anzeige aufzunehmen, ggf. zu ermitteln und an die StA weiterzuleiten. Die StAen sind hoffnungslos überlastet und werden tendenziell, wenn rechtlich irgendwie vertretbar, eher frühzeitig einstellen. Nur so ist es möglich, sich den (erkennbar) dringlichen und offensichtlicheren Strafsachen noch angemessen zu widmen...wie bei uns halt Ermittlungsbehörde ist zunächst die Polizei. Auch dort kann man die Anzeige schriftlich einreichen, also die (u. U. widerrechtliche) Weigerung einer Anzeigenaufnahme so umgehen. Manchmal muss man da etwas Durchhaltevermögen besitzen, aber halt auch wissen, wann es gut ist...sowohl bei der StA, als auch bei der Polizei. |
|
12.07.2019, 20:15 | #25 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
|
Hier ermittelt nicht die normale Polizei, sondern die Kriminalpolizei und die tut nur dass was der Staatsanwalt anweist.
Anders ist es wenn man eine Falschparker meldet. Die Polizeibehörde nimmt eine echte Straftat nur auf und leitet diese der Staatsanwaltschaft zu, damit diese das weitere Vorgehen entscheidet. Insofern kann man hier die Polizei direkt umgehen. Ferner habe ich auch mit einer Mitarbeiterin vom weißen Ring Kontakt aufgenommen die früher selber über 20 Jahre bei der Polizei war, die mir auch dazu geraten hat mich direkt an die Staatsanwaltschaft zu wenden. Hilfsweise habe ich denen gleich vorgegeben, was mich stutzig macht und wo klare Widersprüche sind und auch wer vernommen werden könnte / sollte und welche unangenehme Fragen gestellt werden sollen. Allerdings ohne belehrend rüber zu kommen (hoffe ich) Wird nichts oder nichts ausreichend unternommen, werde ich einen Anwalt hinzu ziehen. Der weiße Ring hat mir diesbezüglich bereits Unterstützung zugesagt. Der Täter wird nicht mehr zu ermitteln sein, dennoch macht es einen großen Unterschied, ob meine Schwester ein Opfer ist oder nicht. ICh hoffe bis heute noch immer, dass Sie zumindest teilweise wieder zu Besinnung kommt und will mir nicht vorwerfen lassen, dass ich nicht alles erdenkbare zur Klärung geleistet habe. |
13.07.2019, 21:39 | #26 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 663
|
Zitat:
Die Kriminalpolizei ist Teil der "normalen" Polizei. Insofern gibt es grundsätzlich keinerlei Unterscheidung (mehr), lediglich in der ausgeübten Funktion. Die Polizei tut mitnichten "nur das was der Staatsanwalt anweist". Die Polizei ermittelt und gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab, sobald die durchgeführten Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht für das Vorliegen einer Straftat zulassen. Im Folgenden ist dann die StA die Herrin des Verfahrens, das ist insofern richtig. Von dort werden ggf. weitere Ermittlungen angestrengt, die dann in der Regel wiederum die Polizei in ihrer Hilfseigenschaft vornehmen wird. Nun kann es (und wird es vermutlich bei dem von Ihnen geschildertenn Sachverhalt) der Fall sein, dass die StA aufgrund fehlender hinreichender Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ein Ermittlungsverfahren gar nicht erst eröffnet, § 152 Absatz 2 StPO. Die Chance, dass die Polizei als originäre Ermittlungsbehörde zunächst Ermittlungen aufnimmt, § 163 Abs. 1 StPO, ist m. E. in Ihrem Fall als höher zu bewerten, wenn Sie Ihre Anzeige zunächst dort aufgeben. Natürlich können und dürfen Sie die Polizei umgehen, das Verfahren wird jedoch ohnehin dorthin für ggf. weitere Eingangsermittlungen zurückverwiesen werden, so dass ein weiterer Zeitverlust die Folge sein wird. Das wird Ihnen die frühere Polizeibeamtin, die nun beim Weißen Ring tätig ist, zweifelsohne bestätigen. Da bin ich mir aus eigener Erfahrung ganz sicher. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Schwester, ebenso viel Erfolg bei Ihrem Vorgehen hinsichtlich der von Ihnen vermuteten Straftat...erwarten Sie bitte nicht zu viel. Manchmal ist eine Zigarre einfach nur eine Zigarre und eben kein Vergehen/ Verbrechen... Geändert von Florian (13.07.2019 um 22:20 Uhr) |
|
14.07.2019, 00:11 | #27 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
|
Jetzt ist es eh schon raus an die Staatsanwalrtschaft.
Wenn keine Ermittlungen aufgenommen wird, hat der weiße Ring zugesichert Anwaltskosten zu übernehmen, insofern gehe ich natürlich auch so vor wie es mir die Mitarbeiterin dort geraten hat. Ich sehe das auch grundsätzlich als problematisch an, da von vornherein feststeht das kein Täter mehr zu ermitteln sein wird. Es ist ein Versuch wert. |
02.08.2019, 08:16 | #28 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
|
Aktueller Stand: Ich habe alle Kritikpunkte zusammengefasst und an das Betreuungsgericht weitergeleitet.
|
09.08.2019, 10:17 | #29 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
|
Ich würde mir erst einmal die Betreuungsakte zur Einsicht schicken lassen und dann ggf. einen Rechtsanwalt beauftragen, der Schadensersatzansprüche geltend macht.
|
09.08.2019, 11:14 | #30 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Alles was mit diesem Fall zusammenhängt wurde umfassend erörtert u, ebenso die Lösungsmöglichkeiten z.B. hier:
https://www.forum-betreuung.de/recht...tml#post120138 Das Ergebnis bleibt weiterhin abzuwarten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
|
|