Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorleben ausgelöscht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin frischgebackener Ehrenamtlicher Betreuer.
Die Betreute ist meine Schwester. Ich bin demnach
Bruder der Betreuten
Pfleger der Betreuten (Pflegestufe ...
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09.07.2019, 06:09 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Vorleben ausgelöscht
Ich bin frischgebackener Ehrenamtlicher Betreuer.
Die Betreute ist meine Schwester. Ich bin demnach
Der Frühere Berufsbetreuer hat
Sie hat NICHTS mehr.
Das einzige was aus Ihrer Wohnung und Ihrem alten Leben geblieben ist. Ist ein handgeschriebenes Buch mit Liedtexten. Angeblich gab es in der Wohnung Nichts verwertbares mehr. Das ganze hat in Brandenburg stattgefunden und ich leben in BaWÜ also sozusagen am anderen Ende der Welt. Meine Schwester wurde ohnmächtig, Splitternackt mit Hämatomen an der Vorderseite und am Rücken aufgefunden und ist heute nach Krankenhaus und Reha halbseitig gelähmt und neurologisch nicht ansprechbar, kann nicht reden, kann nicht einmal einfachste Dinge verstehen. Pflegestufe 5. Die Story die uns als Angehörige erzählt wurde lautet: Sie hätte nach dem Duschen einen Schlaganfall bekommen und sei gestürzt. Das Chaos in der Wohnung käme daher dass sie schon längere Zeit psychisch erkrankt sei und von Ihr selbst angerichtet worden. Aber ich kenne keinen Psychischen Fall, bei der der Betroffene nicht wenigstens einen Geldbeutel besitzt. Hämatome vorne und hinten sprechen nicht dafür, dass es nur einen einfachen Sturz gegeben hat. Sie wurde im Krankenhaus nicht nach Spuren einer Vergewaltigung untersucht. Es wurde keine Polizei eingeschaltet. Bis wir als Familie ausfindig gemacht werden konnten war alles schon vorbei. Alle evt vorliegenden Beweise schon vernichtet. Die eventuelle Straftat aufzulösen erscheint mir sinnlos. Ich wüsste gerne was Ihr unternehmen würdet.
Der frühere Berufsbetreuer meinte zu uns, dass man alles noch verwertbare verkaufen müsste um die Kosten der Wohnungsräumung zu senken. Es war jedoch vereinbart, dass uns die Daten der Festplatte überspielt werden würde, stattdessen hat er sie ohne Datensicherung schreddern lassen mit der Begründung, dass darauf nur Briefe enthalten wären, die die Patientin später psychisch belasten würden. |
09.07.2019, 08:38 | #2 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn es dazu Anlass gegeben hätte wäre das geschehen, dazu sind Notarzt ud auch Krankenhaus verpflichtet. Wenn es dafür keine Anzeichen gab, dann geschieht das auch nicht. Zitat:
Du schreibst leider auch gar nichts davon wann der Berufsbetreuer bestellt wurde? Schon vor dem Auffinden und vor dem Klinikaufenthalt oder war es nicht eher ein Antrag auf Eilbetreuung durch die Klinik weil sonst keiner da war?
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09.07.2019, 08:56 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Unser Kontakt war schon eng aber eben so eng wie es sein kann wenn 600km auseinander.
Sie hatte kein Internet, keine Mailadresse, kein Telefon .... In der heutigen Zeit kann man dies natürlich schwer nachvollziehen. somit blieb es bei ca. 6 Briefen / Jahr. Der Kontakt kam auch nur dadurch Zustande, dass die Hauseigentümer einen unserer Briefe erhalten hatten und dann über das Telefonbuch nach uns gesucht hatten. Die ganze Geschichte was passiert ist, z.b. dass sie nackt aufgefunden wurde mit Hämatomen haben wir erst Wochen später erfahren. Ich konnte nicht zu Ihr fahren, denn meine Mutter lebt bei mir und ist mit 81 Jahren zu 80% behindert, da kann ich nicht mal so einfach an das andere Ende Deutschlands fahren. |
09.07.2019, 09:13 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das kann man sicher nicht als engen Kontakt bezeichnen, es geht auch nicht um die Frage wie ungewöhnlich ein Leben ohne Telefon ist. Aus Briefen kann man eher schlecht herauslesen wie und ob sich jemand psychisch verändert hat. 6 Briefe im Jahr ohne persönlichen Bezug, ohne sich gegenüberzustehen oder wenigstens die Stimme zu hören ist für mich ein eher oberflächlicher Kontakt aus dem ich nichts herauslesen kann, oder erfahren wie es jemandem wirklich geht. Verstehe mich bitte richtig, oft gibt es (gute) Gründe warum Familien sich emotional und nicht nur räumlich voneinander entfernen. Das geht keinen etwas an und ist bei Weitem nicht verwerflich. Für fragwürdig halte ich es dennoch, wenn man selbst so gut wie nix genaues über eine Person weiss aber dann in der Lage ist festzustellen dass andere, die sich persönlich kümmern mussten alles falsch gemacht zu haben scheinen. Du hast leider auch diese Frage: Zitat:
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09.07.2019, 09:24 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Warum läuft die gleiche Falldarstellung parallel in 2 Threads? (Auch noch unter Situation der Betreuerinnen/Worst Case Fall)?
Zur vorherigen Frage: ob eine Pflichtwidrigkeit des Vorbetreuers vorliegt, wird schwer zu beantworten sein. Bereits mehrfach wurde auf die Einsicht in die Betreuungsgerichtsakte verwiesen, die etwas Licht in die Sache bringen sollte (insbes durch Gutachten und Sozialbericht der Betreuungsbehörde). Es ist ja schon ein Unterschied, ob die Wohnung schon vor der Betreuerbestellung von Dritten (evtl eigenmächtig vom Vermieter?) leer geräumt wurde oder ob der Betreuer das veranlasst hat. War es der Betreuer, so wäre wichtig zu erfahren, ob ein Zeuge dabei war. Ggf müsste der Vorbetreuer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden wegen Untreue. Dann würde das Verhalten von einer neutralen Stelle bewertet.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.07.2019, 09:39 | #6 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 46
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Berufsbetreuer wurde vom Krankenhaus auf unser Veranlassen hin bestellt. Also nach dem Vorfall.
Wohnung wurde nach meinem Wissensstand vom Berufsbetreuer aufgelöst. Er meinte dazu dass alles was verwertbar ist verwendet werden muss um die Kosten der Räumung zu tragen. Was genau verwertet wurde wissen wir bis heute noch nicht. Die vollständigen Unterlagen des Berufsbetreuers liegen noch nicht vor. |
09.07.2019, 09:42 | #7 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Die Aussage mit der Verwertung stimmt im Prinzip. Aber hier ging es wohl um Dinge ohne merkantilen Wert. Bitte noch mal Gerichtsakte lesen.
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09.07.2019, 10:09 | #8 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 46
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Werde ich tun und bin gespannt wie viel Wert eine gebrauchte Unterhose oder ein paar Socken hat.
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09.07.2019, 13:24 | #9 |
Moderator
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Beiträge: 5,807
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Es muss nicht immer ein materieller Schaden zugrunde liegen, auch immaterielle Schäden sind ersatzfähig (Genugtuungsfunktion). Außerdem gehts ja wohl auch um den Aufwand, alle diese Dinge (soweit überhaupt noch möglich) wiederzubeschaffen. Z.B Urkunden. Da entsteht nicht nur eine neueGebühr, sondern auch Zeitaufwand für Recherche usw.
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09.07.2019, 13:43 | #10 |
Forums-Azubi
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Das sehe ich auch so, aber die Frage ist immer an wen kann man diese Forderung richten.
Bei der Festplatte die geschreddert wurde ist es klar, alles andere weiß man nicht. |
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