Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe mal eine Frage, mir ist klar, das ich einen Mietvertrag erst nach gerichtlicher Genehmigung kündigen kann. Aber wer ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 22.07.2008, 16:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 36
Standard Wohnungsauflösung

Ich habe mal eine Frage, mir ist klar, das ich einen Mietvertrag erst nach gerichtlicher Genehmigung kündigen kann. Aber wer zahlt den in der Zeit bis zum Ende der Kündigungsfristen die Miete, wenn der Betreute kurzfristig ins Heim mußte und da auch nicht mehr raus kommt. (81 Jahre alt, Demenz). Sozialhilfeantrag wurde gestellt, da die Rente nicht ausreicht. Und das andere, wer bezahlt den die Wohungsauflösung, den Vermögen ist auch keines mehr vorhanden. Kann man das auch beim Sozialamt beantragen? Vielen Dank für die Hilfe.
timm207 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2008, 17:48   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von timm207 Beitrag anzeigen
Ich habe mal eine Frage, mir ist klar, das ich einen Mietvertrag erst nach gerichtlicher Genehmigung kündigen kann. Aber wer zahlt den in der Zeit bis zum Ende der Kündigungsfristen die Miete, wenn der Betreute kurzfristig ins Heim mußte und da auch nicht mehr raus kommt. (81 Jahre alt, Demenz). Sozialhilfeantrag wurde gestellt, da die Rente nicht ausreicht. Und das andere, wer bezahlt den die Wohungsauflösung, den Vermögen ist auch keines mehr vorhanden. Kann man das auch beim Sozialamt beantragen? Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass ein Antrag auf (ergänzende) Grundsicherung bei Alter gemäß dem vierten Kapitel des SGB XII gestellt wurde.
Hierin sind in der Regel die angemessenen Kosten der Unterkunft enthalten (§ 42 SGB XII) und an den Vermieter abzuführen.

Ungeachtet dessen können Kosten (Schulden) zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage evt. im Rahmen der "Hilfe zum LU in Sonderfällen" gem. § 34 SGB XII übernommen werden, was in dem betr. Fall jedoch fraglich erscheint, da keine Wohnungslosigkeit droht (Welche Erfahrungen haben andere Betreuer diesbezüglich gemacht)?

Findet sich kein Kostenträger und ist die Betreute mittellos, bleibt der Vermieter ggf. auf den Kosten sitzen. In solch einem Fall macht es m.E. auch keinen Sinn, wenn sich dieser seine Forderungen gegen die Betreute titulieren lässt, da er diese Kosten letztendlich dann auch noch am Hals hätte. Somit wäre es für den Vermieter u.U. am günstigsten, wenn er die Wohnung - in Absprache mit dem Betreuer - zügig auf seine Kosten räumt und auf rückständige Mietzahlungen verzichtet.
Aber wie gesagt - es kommt auf den Einzelfall an.

Wurde § 1907 Abs. 2 BGB beachtet?

mfg

Geändert von carlos (22.07.2008 um 17:53 Uhr)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2008, 14:58   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo timm207,

auf den Kosten für die Wohnungsauflösung und die Mietzahlung während der Kündigungsfrist bleibt der Betreute bzw. der Vermieter sitzen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten nicht. Möglicherweise kann man über gemeinnützige Projekte die Wohnungsräumung organisieren. Bei Sozialhilfebedürftigkeit sollte man Rücksprache mit dem Sozialamt nehmen, da Erlöse aus der Wohnungsräumung auf die ergänzende Sozialhilfe angerechnet werden.

Schau neben carlos Beitrag auch noch mal einige threads hier durch. Das Thema wurde schon mehrmals behandelt.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
heimaufnahme, wohnungsauflösung, wohnungskündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39