InSO
Moin,
ich hoffe, der Beitrag passt: Für die B. ist vor Betreuungsbeginn eine InSO eröffnet worden. In 1/19 begann die Wohlverhaltensperiode. In 9/18 kam es zum Apoplex mit Koma, Klinik, Reha. Sie konnte real nicht über ihr Konto verfügen. Die Bank kehrte das angefallene Guthaben auf dem P-Konto an den Treuhänder aus. Der möchte nicht erstatten. Ist das trotz mittlerweile offener Rechnungen für APH korrekt? |
Was für ein Geld (Herkunft, nicht beabsichtigte Verwendung) war das denn?
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Wurde das Guthaben vor oder nach Beginn der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder ausgekehrt?
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Nach 3 Monaten kann unangetastetes Guthaben auf einem P-Konto gepfändet werden. § 850k Abs. 1 ZPO
Spielt oft keine Rolle, da man nach kurzer Zeit kaum mehr sagen kann, was jetzt genau der angesparte Teil ist und was nicht. Wenn aber jemand krank ist oder aus sonstigen Gründen nichts mit seinem Guthaben macht dann kann es passieren dass es plötzlich weg ist. |
Moin hanns
Ganz so viel Zeit hast Du nicht: Das Geld, dass in diesem Monat (z.B. Juli 2019) auf das P-Konto eingegangen ist, muss bis Ende des nächsten Monats (= 31. August 2019)verbraucht sein. Drei Monate wäre schön, ist aber zu lang. MfG Imre |
Zitat:
ja stimmt. Danke :a040: |
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