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InSO

Dies ist ein Beitrag zum Thema InSO im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich hoffe, der Beitrag passt: Für die B. ist vor Betreuungsbeginn eine InSO eröffnet worden. In 1/19 begann die ...


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Alt 11.07.2019, 12:27   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard InSO

Moin,


ich hoffe, der Beitrag passt:


Für die B. ist vor Betreuungsbeginn eine InSO eröffnet worden. In 1/19 begann die Wohlverhaltensperiode.


In 9/18 kam es zum Apoplex mit Koma, Klinik, Reha. Sie konnte real nicht über ihr Konto verfügen.


Die Bank kehrte das angefallene Guthaben auf dem P-Konto an den Treuhänder aus. Der möchte nicht erstatten.


Ist das trotz mittlerweile offener Rechnungen für APH korrekt?
Tomas11 ist offline  
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Alt 11.07.2019, 14:01   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Was für ein Geld (Herkunft, nicht beabsichtigte Verwendung) war das denn?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.07.2019, 19:42   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Wurde das Guthaben vor oder nach Beginn der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder ausgekehrt?
Pichilemu ist offline  
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Alt 12.07.2019, 19:43   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Nach 3 Monaten kann unangetastetes Guthaben auf einem P-Konto gepfändet werden. § 850k Abs. 1 ZPO


Spielt oft keine Rolle, da man nach kurzer Zeit kaum mehr sagen kann, was jetzt genau der angesparte Teil ist und was nicht. Wenn aber jemand krank ist oder aus sonstigen Gründen nichts mit seinem Guthaben macht dann kann es passieren dass es plötzlich weg ist.
hanns ist offline  
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Alt 12.07.2019, 20:23   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin hanns

Ganz so viel Zeit hast Du nicht:
Das Geld, dass in diesem Monat (z.B. Juli 2019) auf das P-Konto eingegangen ist, muss bis Ende des nächsten Monats (= 31. August 2019)verbraucht sein.
Drei Monate wäre schön, ist aber zu lang.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.07.2019, 20:33   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin hanns

Ganz so viel Zeit hast Du nicht:
Das Geld, dass in diesem Monat (z.B. Juli 2019) auf das P-Konto eingegangen ist, muss bis Ende des nächsten Monats (= 31. August 2019)verbraucht sein.
Drei Monate wäre schön, ist aber zu lang.

ja stimmt. Danke
hanns ist offline  
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