Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankentransport wer zahlt im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es sollte noch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X möglich sein, die Frist dafür ist vier Jahre....
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14.07.2019, 06:51 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Danke, klingt vielversprechend
Hab zwar noch den Einspruch beim Sozialamt am laufen aber ich werden dennoch parallel dazu einen Brief an die Krankenkasse aufsetzen. Hoffe nur dass am Ende nicht beide Institutionen zahlen sonst habe ich ein neues Problem *grins* |
14.07.2019, 07:38 | #13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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gesagt getan:
Habe Antwortschrebien fertig gemäß §44 SGB X bitte ich Sie Ihre Entscheidung neu zu überprüfen. Ich habe erst am vergangene Freitag den 12. Juli.19 die Akten des Falles vom früheren Berufsbetreuers Herrn xxx erhalten. Ich bin seit dem 16.06. Juni neuer Betreuer von yyy, die nach wie vor als Pflegefall der Stufe 5 in der häuslichen Pflege ist. Meine Berechtigung entnehmen Sie bitte der Kopie des Betreuerausweise im Anhang an die Email. Zur Sache: Herr xxx hat Sie zurecht zur Kostenübernahme der Krankentransportkosten von der Rehaklinik in zzz in die häusliche Pflege nach xyz aufgefordert. In Ihrem ablehnenden Schreiben vom 29.03.2019 begründen Sie dies damit dass eine Entlassungsfahrt nur bis zum nächst liegenden Zuhause finanziert werden kann. Diese Begründung trifft jedoch nur dann zu, wenn zwei mögliche Lokalitäten zur Auswahl gestanden hätten. Tatsächlich hatte das Pflegeheim in yzy kurzfristig die Aufnahme von yyy verweigert und die einzigen welche die Bereitschaft zur Pflege in der Kürze der Zeit erklärt hatten, war die Famlie von yyy. Das eine Unterbringung in Ihrem früheren Zuhause in der str. in Cottbus nicht möglich war, war Ihnen zum damaligen Zeitpunkt bereits bewusst. Jeder weitere Tag in der Reha hätte Ihrer Krankenkasse weitaus höhere Kosten bereitet. Es war demnach auch ökonomisch sinnvoll den Transport wie geschehen nach zzz durchzuführen und Ihnen in Rechnung zu stellen. Ich fordere Sie daher auf die Kosten des Krankentransportes in voller Höhe zu übernehmen. Anderenfalls werde ich den Vorgang an unsere Rechtsanwälte weiterleiten. |
02.08.2019, 09:12 | #14 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Die Rückantwort kam prompt wie erwartet.
Abgelehnt da die Einspruchsfrist überschritten war. Erneutes Schreiben an die Kasse: zusammengefasstes Schreiben gemäß §44 SGB X Fehler in einer Entscheidung gemäß $43 SGB I Bei Streitigkeiten welcher Sozialhilfeträger zuständig gemäß §27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Ich habe gleich 3 Pargrafen aufgeführt, die es Ihnen ermöglichen ein Fehler der von Ihrer Krankenkasse begangen wurde wieder zu korrigieren. .... Ergebnis: Die Kasse hat sich bereiterklärt die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. EIN SIEG der erreicht wurde dank der Unterstützung hier im Forum und eine Flasche Wein, welche ich einem Anwalt geschenkt habe für den Tipp am Telefon auf §27 Welcher dieser 3 Paragrafen am Ende die Kasse bewogen hat die Entscheidung zu ändern ist leider unbekannt aber auch irrelevant. Es ist ein erster Sieg in einer Reihe von Problemen Danke an alle Poster und an den Forumsbetreiber |
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