Dies ist ein Beitrag zum Thema Unter welchen Voraussetzungen Recht auf Klimaanlage im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine sehr spannende Frage:
Der Fall Pflegestufe 5 überwiegend bettlägrig.
Inkontinent und halbseitig gelähmt und kann selber Wärme und Kälte ...
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14.07.2019, 10:20 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Unter welchen Voraussetzungen Recht auf Klimaanlage
Eine sehr spannende Frage:
Der Fall Pflegestufe 5 überwiegend bettlägrig. Inkontinent und halbseitig gelähmt und kann selber Wärme und Kälte nicht richtig wahrnehmen. Kann auch keine Glocke betätigen sowie anderer Geräte. Auch Sprachsteuerung nicht möglich. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass Krankenkasse über wohnraumverbesserende Maßnahmen Assistenzsysteme bewilligt habe wie Fenster öffnen, Heizung an oder aus. Ein Fall einer kompletten Klimaanlage konnte ich bei Recherchen nicht finden. Die Patientin kann buchstäblich Nichts alleine machen. Wohnraumverbessernde Maßnahmen müssen entweder die Pflege erleichtern oder erst ermöglichen oder aber dem Patienten die Möglichkeit geben selbständig Abhilfe zu schaffen. Beides erfüllt das Gerät. Dabei kann man eine vorgegebene Temperatur einstellen und die Anlage kümmert sich diese einzuhalten. Der Patient ist damit im Teilbereich der Temperaturquelle nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen und die Pflege wird erleichtert weil man den durchgeschwitzten Patienten nicht mehrfach täglich waschen muss und Bettlaken Bettwäsche und Kleidung waschen. Ein gesunder Mensch würde
All dies kann die Patientin nicht machen. Das Klimagerät kann sowohl heizen als auch kühlen und ist neueste Stand der Technik basierenden auf Wärmeppumpen Technik. Es ist ein Zimmerklimagerät, also nur für das Patientenzimmer ausgelegt. Der Vermieter ist dafür auch nicht verantwortlich, da die Wohnung eine ordnungsgemäßte Heizung hat und ein Rechtsanspruch auf Kühlananlage nicht besteht. Üblicherweise lüftet man nachts wenn es tagsüber zu heiß ist und läßt das Fenster tagsüber geschlossen. Ferner macht man den Rolladen runter und so bleibt es im Haus kühl. Dies ist nicht möglich, da das Zimmer ganztätig zu verdunkeln schon alleine aus psychologischer Sicht nicht vertretbar ist (Patient würde in der Zeit nie die Sonne sehen und könnte Tag und Nacht nicht mehr auseinander halten) noch durchführbar, weil schon wegen der Stuhl - und Harninkontinenz auch tagsüber gelüftet werden muss. Dadurch wird es i dem Zimmer tagsüber unerträglich heiß. Im Winter muss auch mehrfach gelüstet werden und die beste Heizung braucht zu lange um das Zimmer schnell wieder zu erwärmen. Da die Patientin aber sich permanent selber aufdeckt und wamr und kalt nicht unterscheiden kann muss der Pfleger solange neben dem Bett wachen bis es wieder angenehm warm im Raum ist. Dazu kommen noch Abwehrhandlungen der Patientin die jegliche Versuche des Zudeckens bisweilen unmöglich machen. Kurzum die Klimaanlage ist nicht nur für das wohl befinden und die Entlastung der Pfleger wichtig, sondern auch medizinisch indiziert. Arzt hat dies auch bescheinigt. Pflegekasse hat den ersten Antrag abgelehnt Einspruch läuft. Wie steht Ihr dazu? |
14.07.2019, 12:12 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Die Frage nach der Rechtslage ist schwer zu beantworten, aber das wird ja vielleicht im Rahmen eines Rechtsstreites entschieden werden. Was mir mehr Sorgen macht, ist der Sinn einer Klimaanlage: Sie müßte erkennen können, ob die Patientin unter der Decke liegt oder sie sich gerade weggezogen hat und deshalb eine andere Raumtemperatur benötigt. D.h. sie müßte den aktuellen Wärme-/Kältebedarf der Patientin erkennen können. So eine Klimaanlage gibt es m.W. nicht. D.h. auch mit einer Klimaanlage wird die Chance, eine unpassende Raumtemperatur vermeiden zu können, nicht größer. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
14.07.2019, 12:35 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Soweit ist die Technik noch nicht aber auch nicht erforderlich.
Zumindest die Füße ragen immer aus der Bettdecke raus und sind fast immer eiskalt. Ferner wird sie auch immer halbstündig kontrolliert werden in der Nacht 2 stündig. Außerdem deckt sie sich eigentlich immer auf. Zudecken macht sie nur als Schutz vor den "bösen Pflegern", wenn sie mal wieder gar nicht angefasst werden will. Die Pflege ist schon verdammt kompliziert. Wir als Familie können darauf zwar besser eingehen als in einem Pflegeheim aber es ist schon schwierig den Tag einzuteilen, wenn man nicht weiß, läßt sie sich nun waschen oder muss man in einer halben Stunde Stunde oder in 2 Stunden wiederkommen. Der medizinische Dienst hat diese Probleme anerkannt und den Pflegeaufwand auf 202 Wochenstunden festgesetzt. 7 Tage x 24 Std = 168 Stunden. 202 Wochenstunden bedeuten demnach rund um die Uhr Betreuung und zusätzlich müssen fast alle pflegerische Tätigkeiten zu zweit oder zu dritt ausgeübt werden. Dieser Aufwand in der familiären Pflege ist schon so kaum zu leisten. Jeder Mehraufwand sprengt den Rahmen und dies obwohl wir zu zweit und teilweise zu dritt die Pflege ausüben. Dies soll und muss bei einer solchen Entscheidung berücksichtigt werden. Der Klageweg ist bereits in Vorbereitung, falls der Widerspruch erfolglos ist. Wir werden die Anlage auf jedem Fall beschaffen im Notfall auch auf eigene Kosten. Nur meine Schwester hat nicht das Geld und wir als Familie mussten teilweise unsere berufliche Tätigkeit auch einschränken um die Pflege uns leisten zu können. Wir sind auch so schon erheblich durch die Pflege belastet. Wir leisten übrigens die Gesamtpflege ohne Pflegedienst. Nur so ist das ganze überhaupt fianzierbar. 202 Stunden bedeutet 5 Arbeitskärfte mit 40 Stundenwoche. Die Mutter ist bei der Pflege beratend und teilweise helfend dabei und hat 20 Jahre Erfahrung im Pflegeheim. Ferner ein fast barrierefreies Umfeld mit einer Traumaussicht aus dem Pflegezimmerfenster auf eine unverbaute Landschaft. |
14.07.2019, 12:38 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Wenn ich die Beschreibung lese denke ich mir, das Problem ist doch letztlich nicht dass es im Zimmer zu warm oder zu kalt ist, sondern dass aufgrund der Harn- und Stuhlinkontinenz ständig gelüftet werden muss damit es nicht zu einer unerträglichen Geruchsbelästigung im Zimmer kommt. Die Änderung der Raumtemperatur ist dann letztlich unerwünschte Konsequenz des offenen Fensters.
Vor allem in Krankenhäusern, aber auch in manchen Altenheimen sind Belüftungssysteme nicht unüblich. Eventuell bräuchte es eher so etwas in der Richtung, damit eben nicht ständig das Fenster geöffnet werden muss? Wobei ich nicht weiß inwiefern sich so etwas baulich realisieren ließe, ich bin da kein Experte. |
14.07.2019, 13:26 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Die Idee ist gar nicht so dumm.
Es gibt auch Wohnraumbelüfter woe die Temperatur an die Zimmertemperatur angeglichen wird. Vorteil: Mit Pollenfilter möglich Nachteil: Dass die wärmsten Tage des Jahres immer noch belastend bleiben aber davon gibt es nicht so viele Tage die wirklich extrem sind. |
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