Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstattungskosten der Pflegekasse für Bad ausgegeben im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
trotzdem hätten sie die Chance gehabt, das Geld durchzubringen (s auch Mimis Beitrag vorher)
Naja, das ist doch aber ...
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18.07.2019, 00:35 | #11 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mein Job ist es doch gerade auch zu sehen wie es mit den Finanzen ohne den EiWi läuft. Versteh mich bitte richtig, ich erhebe keine Vorwürfe gegen dich nur sollte man auf dem Teppich bleiben mit seiner Wut weil man jetzt in Schwierigkeiten bzw. Erklärungs- und Zahlungsnöte geraten ist. Ich behaupte mich zum allergrössten Teil auf meine Kundschaft verlassen zu können- weiss andererseits aber sehr genau dass wenn die entfernteste Möglichkeit zum Erhalt einer grösseren Summe besteht fast grundsätzlich bei den meisten Menschen etwas anderes als Zuverlässigkeit hervorrufen könnte/würde. Dazu muss jemand nicht mal betreut sein. Das ist das Eine. Zitat:
Bestimmer sind wir nicht bzw. ich verstehe mich nicht so aber wir sind in aller Deutlichkeit als "Überwacher" eingesetzt. Moralkeulen zu schwingen a la "Unrecht einsehen" halte ich nicht für meine Aufgabe- auf jeden Fall dann nicht wenn das Kind bereits im Brunnen ertrunken ist. Vorsicht, vielleicht auch Voraussicht hat lange zuvor einzusetzen. Versuch doch mal ohne Keulenschwingerei herauszukriegen wo die Kohle abgeblieben ist, wie evtl. noch Geldreste wieder aufzutreiben wären. Sie werden ja nicht gerade in Champagner gebadet haben. Vielleicht wurden ja Dinge gekauft die man wieder verscherbeln kann zur Begleichung der Handwerkerrechnungen. Du hast wenig dazu geschrieben wie das bisher gelöst war, gab es ein Konto über das alles bisher zuverlässig lief, wurden wichtige Überweisungen z.B. schon direkt vom Amt geleistet und auf dem Konto verblieb nur der Rest zum Ausgeben? Zitat:
Warte zwei Tage, reg dich ab und versuche zu retten was zu retten ist. Ob das alles jetzt zwingend ein Grund für den Antrag auf einen EiWi wäre lässt sich an Hand der vielen noch fehlenden Informationen schlecht beurteilen. Bei uns gäbe es z.B. keinen EiWi weil der Betreuer zu viele Lücken im System hat. Hier wird vor einem solchen Schritt immer auch verlangt zu hören was der Betreuer unternommmen hat damit der EiWi eben gerade nicht notwendig wird. Eine weitere Regel ist, hier gibt es auch keinen EiWi wenn nicht begründet weitere erhebliche Gefähdrung des Vermögens mittelbar vorliegt. Wie bei Dir, an eurem Gericht insgesamt dazu agiert wird und wie der gesamte Hintergrund dieser Betreuung ist weiss ich natürlich nicht. Wichtig erscheint mir das schon. Du wirst das mit Sicherheit mit kühlem Kopf wieder hinkriegen- nur nicht mit heilloser Wut im Bauch auf die Kundschaft.
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