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Kürzung Unterhalt wegen Anschaffung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kürzung Unterhalt wegen Anschaffung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, folgende Konstellation habe ich aktuell: B, im Pflegeheim und kaum Guthaben auf dem Girokonto benötigt Hüftprotektoren, da er ...


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Alt 18.07.2019, 18:23   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard Kürzung Unterhalt wegen Anschaffung

Hallo zusammen,


folgende Konstellation habe ich aktuell:


B, im Pflegeheim und kaum Guthaben auf dem Girokonto benötigt Hüftprotektoren, da er schon mehrmals gestürzt ist und schon eine Hüftprothese hat.


Die Rente geht auf dem Konto ein. Gem. Bescheid des Sozialamts muss er einen Teil für das Pflegeheim aufwenden, ihm wird aus seiner Rente ein Barbetrag zugesprochen, der Rest fließt (bis auf die Kontoführungsgebühren) als Unterhalt an die Ehefrau.


Praktisch bleibt da monatlich nichts übrig.


Die Hüftprotektoren kosten ca. 80 EUR.


Ist es möglich, der Ehefrau den Unterhalt einen Monat lang zu kürzen, um diese anschaffen zu können?


Danke für Eure Tipps.
Michael77 ist offline  
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Alt 22.07.2019, 16:54   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
Standard

Hallo,

bekommt denn der B. nicht diese 114,48€ Barbetrag/Taschengeld? Könnt doch davon bezahlt werden.

lg
Alexa2018 ist offline  
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Alt 22.07.2019, 18:14   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Na Herr Kollege Michael77 du bist ja lustig irgendwie.... obwohl eigentlich gar nicht


Wenn der Mann was extra braucht nimmt an das vom gesetzlich/gerichtlich festgelegten Unterhalt (gehe ich von aus)der Ehefrau? So aber nicht!



Beantrage die Dinger bei der Pflegekasse und fighte das dort durch anstatt der Frau die Butter vom Brot kratzen zu wollen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.07.2019, 19:13   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo, leider sind Hüftprotektoren keine Krankenkassenleistung, das wurde vom BSG entschieden, und mW auch keine der Pflegekasse. Vermutlich bleibt wirklich nur der Weg über den Barbetrag (ggf ratenweise).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.07.2019, 19:35   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
Standard

Hallo Michael,
bei uns Bayern gibt es einen Verein, der sich für sozial schwache Menschen ab 60 einsetzt. Die Infos dazu gibt es bei uns im Sozialamt.

Da gibt es die verschiedensten Hilfemaßnahmen (mtl. Unterstützung, Einmalinvestitionen, Weihnachtsbeihilfe...)
Unter anderem habe ich da vor kurzem für eine Heimbewohnerin mit Sozialhilfe eine neue Brille bezahlt bekommen.

Schau mal, ob es bei dir sowas gibt...

Schöne Grüße,
Ulrike
Ulrike Doppler ist offline  
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Alt 22.07.2019, 23:08   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, leider sind Hüftprotektoren keine Krankenkassenleistung, das wurde vom BSG entschieden, und mW auch keine der Pflegekasse. Vermutlich bleibt wirklich nur der Weg über den Barbetrag (ggf ratenweise).

Hallo Michaela,


mein erster Gedanke war ja auch, dass das die Pflegekasse zahlt, aber ich hatte auch gleich gesehen, dass das nicht geht.


Daher das Problem. Bleibt wirklich nur der Barbetrag...
Michael77 ist offline  
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Alt 23.07.2019, 00:56   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Daher das Problem. Bleibt wirklich nur der Barbetrag...

Entschuldigung, das sehe ich nicht so.
Wir haben in bestimmten Lebenslagen auch kreativ zu sein und die Stiftungsidee von Ulrike Doppler ist super. Das gibt es sicher.


Die Info kann man googeln, ich habe 5 Jahre lang die Hörgerätebetterien einer Schwerhörigen von einer Stiftung bekommen. Nicht mal aus unserer Stadt. Gehen könnte das.


Dass die Pflegekasse Hüftprotektoren auch mit Attest nicht zahlen würde wusste ich nicht.
Weitere Idee verbunden mit der "Drohung" dass langjährig durch erhöhte Stuerzgefahr weitere Kosten auf das Amt zukommen könnten, die Gesamtsituation sich verschlechtert usw. würde ich auch versuchen denen die 80 Euro als unabweisbaren Sonderbedarf aus den Rippen zu leiern.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2019, 07:48   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Wieso muss der B. Unterhalt bezahlen, wenn das Sozialamt Leistungen gewährt hat?
Marsupilami ist offline  
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Alt 24.07.2019, 08:38   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wieso muss der B. Unterhalt bezahlen, wenn das Sozialamt Leistungen gewährt hat?
Naja wahrschenlich doch weil der festgesetzte(?) Unterhalt alleine für die Zahlung der Heimkosten nicht ausreicht.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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