Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente an Sozialhilfeträger übergeleitet - trotzdem Einkommenssteuererklärung? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo miteinander,
mein Betreuter wird angesichts der diesjährigen Rentenerhöhung wohl einkommensteuerpflichtig werden.
Allerdings ist er im Pflegeheim und die Rente ...
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19.07.2019, 18:21 | #1 |
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Beiträge: 7
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Rente an Sozialhilfeträger übergeleitet - trotzdem Einkommenssteuererklärung?
Hallo miteinander,
mein Betreuter wird angesichts der diesjährigen Rentenerhöhung wohl einkommensteuerpflichtig werden. Allerdings ist er im Pflegeheim und die Rente ist an den Sozialhilfeträger abgetreten, weil die Rente und auch das Pflegegeld nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Mein Vorgänger als Betreuer hat bisher keine Steuererklärung abgegeben. Muss ich für meinen Betreuten eine Steuererklärung abgeben (wobei ich mich frage, wie eine etwaige Nachzahlung dann geleistet werden soll (etwa vom Sozialhilfeträger?))? Möglicherweise habe ich hier einen grundlegenden Denkfehler. Man möge mir verzeihen, aber ich bin noch ziemlich neu als ehrenamtlicher Betreuer. Vielen Dank im Vorhinein für Eure Hilfe. |
19.07.2019, 19:41 | #2 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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Zitat:
Sollte eine Nachzahlung fällig werden, dann darf der Sozialhilfeträger diesen Betrag nicht als Einkommen heranziehen. Praktisch käme die Nachzahlung also tatsächlich vom Sozialhilfeträger. Dass es so weit kommt, halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ein Pflegebedürftiger kann nämlich einen Großteil der Heimkosten von der Steuer abgesetzen. |
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20.07.2019, 12:19 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,598
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Moin moin
Du kannst dem Finanzamt die Höhe der Rente mitteilen, dass sie für die Abdeckung der Heimkosten an den Sozialhilfeträger umgeleitet wird. (Anlagen: Rentenbescheid, Bescheid des Sozialamtes, Rechnung bzgl. Heimkosten) In diesem Zuge kannst du um eine "Nichtveranlagung" bzgl. der Steuererklärung bitten. D.h. das Finanzamt dem wahrscheinlich nachkommen und dann war es das für einige Jahre oder sogar auf Dauer mit der Steuererklärung für diesen Betreuten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.07.2019, 09:30 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.06.2019
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Beiträge: 7
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Hallo FFB und hallo Imre,
herzlichen Dank für die fundierten Antworten. Ich werde mich alsbald mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und werde berichten, wie es weiter gegangen ist. Liebe Grüße Tomrad |
21.07.2019, 10:47 | #5 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Hallo, das Finanzamt benötigt außerdem noch die Info, in welchem Kalenderjahr die Rente erstmals bewilligt wurde und wie hoch die (Brutto-)Rente im ersten vollen Rentenbezugsjahr war. Denn davon hängt die Höhe des persönlichen (lebenslangen) Rentenfreibetrags ab, den man zusätzlich zum (für alle gleichen) Grundfreibetrag hat.
Falls man diese Daten nicht hat, kann das FA diese aber beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Außerdem eine Kopie des SB-Ausweises beifügen (wegen des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte). Ergänzende Sozialhilfe und Pflegeversicherungsleistungen sind (für den Pflegebedürftigen) steuerfrei.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (21.07.2019 um 11:15 Uhr) |
21.07.2019, 11:36 | #6 |
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Beiträge: 7
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Hallo Herr Deinert,
vielen Dank für die ergänzenden Informationen. Auf der Homepage des FA München gibt es einen Alterseinkünfterechner, der die Rente zu Rentenbeginn abfragt (der Bescheid liegt mir natürlich nicht vor). Durch Ihren Hinweis, dass diesen das FA selbst besorgen kann, haben Sie mir wahrscheinlich viel Zeit erspart (endlose Warteschleife bei Rentenversicherung...). Danke nochmals und liebe Grüße. |
21.07.2019, 13:15 | #7 | |||
Stammgastanwärter
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Beiträge: 490
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Zitat:
Zitat:
Per ELSTER kann man diese Daten auch direkt selbst elektronisch abrufen (Stichwort "vorausgefüllte Steuererklärung"). Um die Rentendaten des Betreuten abzurufen, brauchst du einen Freischaltcode. Der wird auf Anforderung per Post an die Adresse des Betreuten geschickt. Zitat:
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22.07.2019, 13:49 | #8 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
Eben. Von was soll denn d. Betreute Steuern zahlen, wenn er nichtmal seinen Heimplatz bezahlen kann und Sozialhilfe kriegt. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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22.07.2019, 15:12 | #9 |
Moderator
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Das wurde von FBB (Nr2) beantwortet.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
22.07.2019, 15:45 | #10 |
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Habe heute mit dem Finanzamt München telefoniert.
Der Sachbearbeiter stellte anhand der Steuer-ID fest, dass keine Steuernummer vorliegt und rief die Rentenzahlungen aus 2018 ab (ca. 15.000,- p.a., Rentenbeginn 2012). Ich schilderte ihm den Sachverhalt (siehe Beitrag ganz oben) und der Sachbearbeiter riet mir, gar nichts zu tun. Falls irgendwann (vielleicht im Zuge einer Erbschaft) Kapitaleinkünfte von über 800,- entstehen sollten, könnte ich immer noch einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen. Bis auf weiteres soll ich gar nichts tun. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für die Informationen, die mich gut auf das Gespräch mit dem Finanzamt vorbereitet haben. Liebe Grüße Tomrad |
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Stichworte |
abtretung, sozialhilfe, steuererklärung |
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