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Einwilligungsvorbehalt - wie für Internetbestellungen sperren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt - wie für Internetbestellungen sperren im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, eine Klientin von mir ( Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ) löst immer wieder Bestellungen im Internet aus ...


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Alt 24.07.2019, 12:35   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Einwilligungsvorbehalt - wie für Internetbestellungen sperren

Hallo Ihr Lieben,



eine Klientin von mir ( Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ) löst immer wieder Bestellungen im Internet aus ohne diese bezahlen zu können. Das Girokonto ( verwaltet durch mich ) ist für Abbuchungen schon gesperrt, die großen INternetshops informiert.


Sie findet aber immer wieder einen Internetshop der ihr Ware auf Rechnung schickt.



Bitte, gibt es eine übergreifende Stelle bei der ich mich bekannt geben kann um den Abschluss von Abos sowie Internetbestellungen zu unterbinden ?



Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen ( Erfahrungen )
und einen schönen TAg,

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 24.07.2019, 13:06   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard

Hallo,


bei der SCHUFA kann der Vermerk 'Betreuung' sowie 'Einwilligungsvorbehalt' gespeichert werden.



LG Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 24.07.2019, 14:13   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Wo ist das Problem? Sobald der jeweilige Shopverantwortliche zu blöd war, bei der Schufa nachzufragen (der Fall ist da bestimmt schon von einem bisherigen Shop mitgeteilt worden, ansonsten ist denen wirklich nicht zu helfen), merkt er doch spätestens, wenn Sie sich melden, was los ist. Und wird wohl wenigstens für Künftiges die Kundin sperren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 25.07.2019, 16:40   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Da kann man nicht viel machen, außer den Shop hinterher zu informieren.
Nach meiner Erfahrung hilft da die SCHUFA auch nicht viel. Ich habe hochverschuldete Klienten, für die nichts oder kaum etwas bei der Schufa steht.
Und die Schufa vermerkt meines Wissens nur die Betreuung, aber keinen Einwilligungsvorbehalt.
mirkosch ist offline  
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Alt 25.07.2019, 17:21   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Die Schufa registriert den Einwilligungsvorbehalt sehr deutlich.
Daher sollte man im Falle eines EiWis die Schufa auch sofort informieren. man bekommt dann üblicherweise eine Antwort, dass der Eiwi dort vermerkt ist und nach zwei oder drei Jahren wieder herausgenommen wird, wenn man ihn nicht weiter bestätigt.

Dieses Procedere hat die Schufa aber auch noch nicht so lange drauf (seit 4-5 Jahren).

Insbesondere Online-Handler oder Handy-Anbieter sind ganz schnelle ruhig, wenn man der Rechtmäßigkeit ihrer Forderung widerspricht und auf die verpennte Möglichkeit, dies bei der Schufa erfahren zu können, verweist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.07.2019, 15:16   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Die Schufa registriert den Einwilligungsvorbehalt sehr deutlich.
Sorry, ich hatte da was verwechselt. Die Schufa kann nur nicht die gesetzliche Vertretung bzw. den Betreuer aufnehmen, sondern lediglich einen allgemeinen Hinweis auf eine Betreuung (und ggf. den Einwilligungsvorbehalt).
mirkosch ist offline  
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Alt 06.08.2019, 09:41   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Guten Morgen Ihr Lieben,



habe die Schufa erneut angeschrieben und um explizite Hinterlegung des Einwilligungsvorbehaltes gebeten. Bestätigung, wie schon von Euch bemerkt, ist gestern eingetroffen.

Vielen Dank, das Leben kann so einfach sein....
Rose
Rose40 ist offline  
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