Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt - wie für Internetbestellungen sperren im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
eine Klientin von mir ( Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ) löst immer wieder Bestellungen im Internet aus ...
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24.07.2019, 12:35 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Einwilligungsvorbehalt - wie für Internetbestellungen sperren
Hallo Ihr Lieben,
eine Klientin von mir ( Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge ) löst immer wieder Bestellungen im Internet aus ohne diese bezahlen zu können. Das Girokonto ( verwaltet durch mich ) ist für Abbuchungen schon gesperrt, die großen INternetshops informiert. Sie findet aber immer wieder einen Internetshop der ihr Ware auf Rechnung schickt. Bitte, gibt es eine übergreifende Stelle bei der ich mich bekannt geben kann um den Abschluss von Abos sowie Internetbestellungen zu unterbinden ? Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen ( Erfahrungen ) und einen schönen TAg, Rose |
24.07.2019, 13:06 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
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Hallo,
bei der SCHUFA kann der Vermerk 'Betreuung' sowie 'Einwilligungsvorbehalt' gespeichert werden. LG Clavinova |
24.07.2019, 14:13 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Wo ist das Problem? Sobald der jeweilige Shopverantwortliche zu blöd war, bei der Schufa nachzufragen (der Fall ist da bestimmt schon von einem bisherigen Shop mitgeteilt worden, ansonsten ist denen wirklich nicht zu helfen), merkt er doch spätestens, wenn Sie sich melden, was los ist. Und wird wohl wenigstens für Künftiges die Kundin sperren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.07.2019, 16:40 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Da kann man nicht viel machen, außer den Shop hinterher zu informieren.
Nach meiner Erfahrung hilft da die SCHUFA auch nicht viel. Ich habe hochverschuldete Klienten, für die nichts oder kaum etwas bei der Schufa steht. Und die Schufa vermerkt meines Wissens nur die Betreuung, aber keinen Einwilligungsvorbehalt. |
25.07.2019, 17:21 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Die Schufa registriert den Einwilligungsvorbehalt sehr deutlich. Daher sollte man im Falle eines EiWis die Schufa auch sofort informieren. man bekommt dann üblicherweise eine Antwort, dass der Eiwi dort vermerkt ist und nach zwei oder drei Jahren wieder herausgenommen wird, wenn man ihn nicht weiter bestätigt. Dieses Procedere hat die Schufa aber auch noch nicht so lange drauf (seit 4-5 Jahren). Insbesondere Online-Handler oder Handy-Anbieter sind ganz schnelle ruhig, wenn man der Rechtmäßigkeit ihrer Forderung widerspricht und auf die verpennte Möglichkeit, dies bei der Schufa erfahren zu können, verweist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.07.2019, 15:16 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Sorry, ich hatte da was verwechselt. Die Schufa kann nur nicht die gesetzliche Vertretung bzw. den Betreuer aufnehmen, sondern lediglich einen allgemeinen Hinweis auf eine Betreuung (und ggf. den Einwilligungsvorbehalt).
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06.08.2019, 09:41 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Guten Morgen Ihr Lieben,
habe die Schufa erneut angeschrieben und um explizite Hinterlegung des Einwilligungsvorbehaltes gebeten. Bestätigung, wie schon von Euch bemerkt, ist gestern eingetroffen. Vielen Dank, das Leben kann so einfach sein.... Rose |
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