Dies ist ein Beitrag zum Thema Alternative zu Mietvertrag für Kosten der Unterkunft im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich würde der Hauseigentümerin deutlich sagen, dass es kein Geld für Miete (oder auch Versorgung) ohne Vertrag gibt und ich ...
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31.07.2019, 21:24 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Ich würde der Hauseigentümerin deutlich sagen, dass es kein Geld für Miete (oder auch Versorgung) ohne Vertrag gibt und ich würde von solchen Zahlungen auch dringend abraten.
Es geht nicht nur (in erster Linie geht es für einen Berufsbetreuer überhaupt nicht) darum, Gelder beim Sozialamt locker zu machen, es geht für den Betreuer zuallererst darum, die von ihm zu Lasten des B. getätigten Ausgaben gegenüber dem Gericht belegen zu können. Und dafür brauchst Du einen Vertrag. Punkt. Das ist übrigens auch das Argument, das häufig zieht: ich brauche es, weil das Gericht es fordert, sonst... Die Schwester will sich kümmern, aber weder um seinen täglichen noch seinen rechtlichen Bedarf? Also überall mitmischen aber nix tun oder verantworten wollen? Prima, so wird das bestimmt was. bis denn, Christian |
31.07.2019, 23:23 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das könnte höchstens als Vorwand genutzt werden. Für Betreuer hat es in erster Linie darum zu gehen dass Betreute keine Nachteile erleiden und in ihren Rechten und Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden sollen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.08.2019, 07:14 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Meiner Ansicht nach ist Eigensicherung immer das erste Gebot und das in jedem Beruf. Was nützt es, dem B. zu "helfen", wenn ich hinterher Stress mit dem Gericht bekomme?
Die Auszahlung von Geldern des B. an Dritte ohne Vertrag = ohne Rechtsgrundlage dürfte so ein Fall sein, wo das Gericht mir dann erklärt, gerade dadurch die Rechte des B. verletzt zu haben. Im konkreten Fall also auf einen schriftlichen Vertrag bestehen und der Vermieterin deutlich machen, dass sie selbst den B. ohne Titel und ohne Gerichtsvollzieher nicht räumen (auf die Straße setzen) darf. So wahrt man Rechte eines Betreuten. bis denn, Christian |
01.08.2019, 07:51 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Als solcher habe ich ab und an manchmal sogar Stress mit dem eigenen Gericht. Das gehört dazu und je nach Situation hat sich das bisher immer auch lösen lasen .Tock, tock, tock- auf Holz klopfe. Eigensicherung ist wichtig aber nicht das oberste Gebot für mein (Betreuer)Handeln. Wichtig ist, dass ich mein Handeln nachvollziehbar vertreten kann- auch gegenüber dem Gericht.
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01.08.2019, 11:16 | #15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Zitat:
Da sind wir doch dicht beisammen, ich hatte es nur etwas drastischer ausgedrückt, gerade um den Kontrast zum "Helfer" (der der rechtliche Betreuer nicht ist) zu bilden. bis denn, Christian |
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02.08.2019, 14:21 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Also, ich "helfe" dem Betreuten, seine Rechte durchzusetzen. Und dazu ist die rechtliche Vertretung ein Instrument. Ihr habt also beide Recht.
Die Haftung habe ich übrigens immer im Hinterkopf, aber ich versuche, die Haftungsvermeidung nicht als oberstes Ziel zu sehen, sondern als eine Bedingung für das Erreichen der Ziele im Interesse der Betreuten. Wobei natürlich die Überlegung "was kann mir passieren, wenn ich dies oder jenes mache" die Möglichkeiten zum Teil erheblich einschränkt. Aber zurück zum Sachverhalt und zum Hinweis von Christian: Ohne entsprechende rechtliche Grundlage würde ich natürlich kein Geld an Dritte zahlen. Der Hauseigentümerin habe ich angeboten, eine Vereinbarung zu schließen, um Unterkunftskosten zahlen zu können und diese dann mit der Grundsicherung zu beantragen. Dabei geht es mir darum, dass mein B. dort weiter wohnen kann, aber nicht um die Hauseigentümerin oder darum, alle Sozialleistungen auszuschöpfen. Die Hauseigentümerin will keinen Vertrag, dann bekommt sie auch kein Geld. |
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