Dies ist ein Beitrag zum Thema Alternative zu Mietvertrag für Kosten der Unterkunft im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Betreuter (69 J. alt, Altersrentner, Betreuung noch ganz frisch) wohnt im Haus seiner früheren Partnerin.
Die will ihn schnellstmöglich ...
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25.07.2019, 16:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Alternative zu Mietvertrag für Kosten der Unterkunft
Ein Betreuter (69 J. alt, Altersrentner, Betreuung noch ganz frisch) wohnt im Haus seiner früheren Partnerin.
Die will ihn schnellstmöglich loswerden, versorgt ihn aber momentan noch. Für die Unterhaltskosten haben wir eine Vereinbarung geschlossen und ich überweise monatlich Geld. Nun will ich Grundsicherung für den Betreuten beantragen. Die Hauseigentümerin schließt aber keinen Mietvertrag ab. Mein Betreuter muss sich aber an den Wohnkosten beteiligen. Hat jemand eine Idee, wie ich ohne Mietvertrag dem Sozialamt die monatlichen Kosten der Unterkunft nachweisen kann? |
26.07.2019, 06:58 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Vielleicht hilft der Hinweis an die Hauseigentümerin dass Mieteinnahmen zu versteuern sind.
Der Rest ist mir zu unklar. Wie deklarierst du denn die monatlichen Übrweisungen an die Dame? Steht da so und soviel Euro Anteil Miete und soundsoviel Euro Haushalt?
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26.07.2019, 09:11 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Bisher erhält die Dame, bei der der Betreute wohnt, nur Geld für die Lebenshaltungskosten (oben schrieb ich irrtümlich "Unterhaltskosten"), nicht für die Unterkunft. Er müsste aber auch einen Anteil Miet- und Betriebskosten tragen. Diese Kosten will ich dann beim Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung geltend machen.
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26.07.2019, 09:16 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wer sagt denn, oder andersrum hat das "wer" jetzt gesagt dass Unterkunftskkosten entstehen?
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26.07.2019, 10:42 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Ich komme nur sehr schwer voran, da es so viele Problem gibt, z.B.: - keine reguläre Krankenversicherung, da seit 2014 keine Beiträge gezahlt - noch kein Pflegegrad - ist in einem anderen Bundesland gemeldet; ich kann ihn aber ohne Einverständnis der Hauseigentümerin nicht ummelden - Betreuter soll nach dem Willen der Angehörigen in ein anderes Bundesland ziehen - Sozialamt vor Ort versucht, meine Anträge abzuwimmeln, weil er nicht hier gemeldet ist - Eingliederungshilfe wird vermutlich nicht gewährt, u.a. wegen des Alters - es gibt keine ärztlichen Unterlagen (war nie beim Arzt) - Betreuter soll ausziehen, will aber nicht - Betreuter ist nicht kooperativ und lehnt Betreuung ab - hohe Schulden Und alle glauben, ich krieg das in zwei Wochen hin... |
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26.07.2019, 11:04 | #6 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Prüfen ob er nicht jetzt in die KV der Rentner könnte. Zitat:
Zitat:
Wo soll deiner Vorstellung nach insgesamt die Reise des B. hingehen? Wie ist die derzeitige Wohnsituation? Etwa eine weiter gemeinsame Wohnung? Besser wäre es allemal du würdest einmal rundherum die Situation auch bißchen mit Daten und Fakten darstellen, es geht ja wohl nicht nur um den Erhalt eines Mietvertrags. Vielleicht erübrigen sich dann auch einige Ansterngungen.
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26.07.2019, 11:54 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2019
Ort: Freiburg
Beiträge: 3
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Mietvertrag
ich würde versuchen mit der Mieterin eine Art "Gestattungsvertrag" abzuschließen. ... Ich (Vermieterin) gestatte Herrn ..... vorübergehend die Wohnung zu bewohnen. Hierfür wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von ..... erhoben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Gestattung kein Mietverhältnis begründet. Des weiteren würde ich mich an eine Obdachloseneinrichtung in Deiner Stadt wenden und mich erkundigen, ob es ggf. die Möglichkeit gibt, meinen Betreuten über sie anzumelden. LG Edgar |
26.07.2019, 12:18 | #8 | ||
Stammgastanwärter
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
Die Meldebehörde darf die Anmeldung nicht verweigern, nur weil die Wohnungsgeberbestätigung fehlt. Nr. 23.0.1.1 BMGVwV: Zitat:
Heißt das, er soll dorthin ziehen, wo die Angehörigen wohnen, und die würden sich dann in irgendeiner Weise um ihn kümmern? |
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26.07.2019, 13:01 | #9 | |||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Mein Plan ist letztlich: Kranken-/Pflegeversicherung klären -> Pflegegrad und Hilfe zur Pflege beantragen -> Umzug in ein Pflegeheim in Berlin Zitat:
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26.07.2019, 13:08 | #10 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
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Beiträge: 129
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