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Alternative zu Mietvertrag für Kosten der Unterkunft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Alternative zu Mietvertrag für Kosten der Unterkunft im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Betreuter (69 J. alt, Altersrentner, Betreuung noch ganz frisch) wohnt im Haus seiner früheren Partnerin. Die will ihn schnellstmöglich ...


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Alt 25.07.2019, 16:11   #1
Forums-Geselle
 
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Standard Alternative zu Mietvertrag für Kosten der Unterkunft

Ein Betreuter (69 J. alt, Altersrentner, Betreuung noch ganz frisch) wohnt im Haus seiner früheren Partnerin.
Die will ihn schnellstmöglich loswerden, versorgt ihn aber momentan noch. Für die Unterhaltskosten haben wir eine Vereinbarung geschlossen und ich überweise monatlich Geld.

Nun will ich Grundsicherung für den Betreuten beantragen.

Die Hauseigentümerin schließt aber keinen Mietvertrag ab. Mein Betreuter muss sich aber an den Wohnkosten beteiligen.

Hat jemand eine Idee, wie ich ohne Mietvertrag dem Sozialamt die monatlichen Kosten der Unterkunft nachweisen kann?
mirkosch ist offline  
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Alt 26.07.2019, 06:58   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Standard

Vielleicht hilft der Hinweis an die Hauseigentümerin dass Mieteinnahmen zu versteuern sind.

Der Rest ist mir zu unklar. Wie deklarierst du denn die monatlichen Übrweisungen an die Dame? Steht da so und soviel Euro Anteil Miete und soundsoviel Euro Haushalt?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2019, 09:11   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Der Rest ist mir zu unklar. Wie deklarierst du denn die monatlichen Übrweisungen an die Dame? Steht da so und soviel Euro Anteil Miete und soundsoviel Euro Haushalt?
Bisher erhält die Dame, bei der der Betreute wohnt, nur Geld für die Lebenshaltungskosten (oben schrieb ich irrtümlich "Unterhaltskosten"), nicht für die Unterkunft. Er müsste aber auch einen Anteil Miet- und Betriebskosten tragen. Diese Kosten will ich dann beim Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung geltend machen.
mirkosch ist offline  
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Alt 26.07.2019, 09:16   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
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Zitat:
Er müsste aber auch einen Anteil Miet- und Betriebskosten tragen.
Ist mir unverständlich, wenn er kostenfrei wohnen kann....... warum nicht?


Wer sagt denn, oder andersrum hat das "wer" jetzt gesagt dass Unterkunftskkosten entstehen?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2019, 10:42   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ist mir unverständlich, wenn er kostenfrei wohnen kann....... warum nicht?


Wer sagt denn, oder andersrum hat das "wer" jetzt gesagt dass Unterkunftskkosten entstehen?
Die Hauseigentümerin fordert einen Kostenbeitrag für das Wohnen. Und ich möchte dem nachkommen, da ich verhindern will, dass mein Betreuter vor die Tür gesetzt wird, bevor alles geregelt ist.

Ich komme nur sehr schwer voran, da es so viele Problem gibt, z.B.:
- keine reguläre Krankenversicherung, da seit 2014 keine Beiträge gezahlt
- noch kein Pflegegrad
- ist in einem anderen Bundesland gemeldet; ich kann ihn aber ohne Einverständnis der Hauseigentümerin nicht ummelden
- Betreuter soll nach dem Willen der Angehörigen in ein anderes Bundesland ziehen
- Sozialamt vor Ort versucht, meine Anträge abzuwimmeln, weil er nicht hier gemeldet ist
- Eingliederungshilfe wird vermutlich nicht gewährt, u.a. wegen des Alters
- es gibt keine ärztlichen Unterlagen (war nie beim Arzt)
- Betreuter soll ausziehen, will aber nicht
- Betreuter ist nicht kooperativ und lehnt Betreuung ab
- hohe Schulden

Und alle glauben, ich krieg das in zwei Wochen hin...
mirkosch ist offline  
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Alt 26.07.2019, 11:04   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Hauseigentümerin fordert einen Kostenbeitrag für das Wohnen. Und ich möchte dem nachkommen, da ich verhindern will, dass mein Betreuter vor die Tür gesetzt wird, bevor alles geregelt ist.
Lasse dir das schriftlich geben und schildere dem Amt warum du keinen regulären Mietvetrag bekommst. Wenn du dieses Schreiben geschickt vorformulierst könnte sich daraus wenig zweifelsfrei ergeben dass dein B. schon lange (wie lange eigentlich?)dort lebte.


Zitat:
- keine reguläre Krankenversicherung, da seit 2014 keine Beiträge gezahlt
Auf jeden Fall sofort und völlig ungeachtet jeglicher wirklichen Rechtslage Krankenhilfe beim Sozialamt beantragen.
Prüfen ob er nicht jetzt in die KV der Rentner könnte.


Zitat:
Betreuter soll nach dem Willen der Angehörigen in ein anderes Bundesland ziehen
Absolut zu vernachlässigen, du kannst vorschlagen dass sie Betreuung gerne übernehmen können.


Zitat:
Betreuter ist nicht kooperativ und lehnt Betreuung ab
- hohe Schulden
Das lässt sich nur im Laufe der Zeit ändern.


Wo soll deiner Vorstellung nach insgesamt die Reise des B. hingehen? Wie ist die derzeitige Wohnsituation? Etwa eine weiter gemeinsame Wohnung? Besser wäre es allemal du würdest einmal rundherum die Situation auch bißchen mit Daten und Fakten darstellen, es geht ja wohl nicht nur um den Erhalt eines Mietvertrags. Vielleicht erübrigen sich dann auch einige Ansterngungen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2019, 11:54   #7
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von Madurga
 
Registriert seit: 23.07.2019
Ort: Freiburg
Beiträge: 3
Standard Mietvertrag

ich würde versuchen mit der Mieterin eine Art "Gestattungsvertrag" abzuschließen. ... Ich (Vermieterin) gestatte Herrn ..... vorübergehend die Wohnung zu bewohnen. Hierfür wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von ..... erhoben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Gestattung kein Mietverhältnis begründet.
Des weiteren würde ich mich an eine Obdachloseneinrichtung in Deiner Stadt wenden und mich erkundigen, ob es ggf. die Möglichkeit gibt, meinen Betreuten über sie anzumelden.
LG Edgar
Madurga ist offline  
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Alt 26.07.2019, 12:18   #8
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
Standard

Zitat:
Zitat von mirkosch Beitrag anzeigen
- ist in einem anderen Bundesland gemeldet; ich kann ihn aber ohne Einverständnis der Hauseigentümerin nicht ummelden
Doch, das kannst du und musst du sogar, wenn dein Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfasst.

Die Meldebehörde darf die Anmeldung nicht verweigern, nur weil die Wohnungsgeberbestätigung fehlt.

Nr. 23.0.1.1 BMGVwV:

Zitat:
Fehlende Wohnungsgeberbestätigung bei Anmeldung

Wird bei einer Anmeldung weder eine Wohnungsgeberbestätigung noch ein Zuordnungsmerkmal vorgelegt, ist die Anmeldung von der Meldebehörde vorzunehmen, wenn der Einzug in die Wohnung tatsächlich erfolgt ist. Die Wohnungsgeberbestätigung oder das Zuordnungsmerkmal des Wohnungsgebers ist von der meldepflichtigen Person in diesem Fall nachzureichen.
Verweigert die Wohnungsgeberin die Bestätigung, so hast du das außerdem unverzüglich der Meldebhörde mitzuteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Die Wohnungsgeberin handelt ordnungswidrig (§ 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG) und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden (§ 54 Abs. 3 BMG).

Zitat:
Zitat von mirkosch Beitrag anzeigen
- Betreuter soll nach dem Willen der Angehörigen in ein anderes Bundesland ziehen
Heißt das, er soll dorthin ziehen, wo die Angehörigen wohnen, und die würden sich dann in irgendeiner Weise um ihn kümmern?
FFB ist offline  
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Alt 26.07.2019, 13:01   #9
Forums-Geselle
 
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall sofort und völlig ungeachtet jeglicher wirklichen Rechtslage Krankenhilfe beim Sozialamt beantragen.
Prüfen ob er nicht jetzt in die KV der Rentner könnte.
Krankenhilfe werde ich sicherheitshalber noch beantragen. Mit der KV stehe ich im Kontakt. Ich habe die Einkünfte ab 2017 nachgewiesen, so dass eine neue Beitragseinstufung erfolgt. Mein B. müsste wieder vollen KV-Schutz haben, wenn er wieder Beiträge zahlt. Er ist freiwillig gesetzlich versichert, weil er früher selbständig war.

Zitat:
Absolut zu vernachlässigen, du kannst vorschlagen dass sie Betreuung gerne übernehmen können.
Das habe ich der Schwester tatsächlich schon vorgeschlagen, zumal sie will, dass der B. in ihre Nähe zieht und ganz bestimmte Vorstellungen zur Unterkunft (ein konkretes Heim für Suchtkranke) hat. Meinen Vorschlag, zumindest die dafür relevanten Aufgabenkreise zu übernehmen, hat sie abgelehnt.[/QUOTE]

Zitat:
Wo soll deiner Vorstellung nach insgesamt die Reise des B. hingehen? Wie ist die derzeitige Wohnsituation? Etwa eine weiter gemeinsame Wohnung?
Er bewohnt seit vier Jahren ein Haus auf dem Lande, dass er 2001 seiner Lebensgefährtin überschrieben hat (wegen Insolvenz). Jetzt hat er Demenz bekommen und die beiden sind kein Paar mehr. Sie will das Haus verkaufen und ihn schnellstmöglich rausbekommen. Der B. will, dass alles bleibt, wie es ist. Er fühlt sich ganz wohl. Ein Heim lehnt er rigoros ab. Wenn überhaupt, würde er wohl in eine Wohnung in der Nähe seiner Schwester in Berlin ziehen. Er weiß aber nach kurzer Zeit nicht mehr, was er gesagt, und ändert seine Meinung ständig. Ich bezweifle aber, dass er noch alleine leben kann.

Mein Plan ist letztlich: Kranken-/Pflegeversicherung klären -> Pflegegrad und Hilfe zur Pflege beantragen -> Umzug in ein Pflegeheim in Berlin

Zitat:
Zitat von Madurga Beitrag anzeigen
ich würde versuchen mit der Mieterin eine Art "Gestattungsvertrag" abzuschließen. ... Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Gestattung kein Mietverhältnis begründet.
So ähnlich werde ich es versuchen.

Zitat:
Des weiteren würde ich mich an eine Obdachloseneinrichtung in Deiner Stadt wenden und mich erkundigen, ob es ggf. die Möglichkeit gibt, meinen Betreuten über sie anzumelden.
Gute Idee, habe gleich nachgefragt. Unser Obdachlosenheim macht das nicht, solange der B. dort nicht wohnt, weil dann ein Platz blockiert ist.
mirkosch ist offline  
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Alt 26.07.2019, 13:08   #10
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Beiträge: 129
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Doch, das kannst du und musst du sogar, wenn dein Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfasst.

Die Meldebehörde darf die Anmeldung nicht verweigern, nur weil die Wohnungsgeberbestätigung fehlt.
Das war mir nicht bekannt und auch die Meldebehörde hatte das nicht erwähnt.

Zitat:
Heißt das, er soll dorthin ziehen, wo die Angehörigen wohnen, und die würden sich dann in irgendeiner Weise um ihn kümmern?
Ja, die Schwester will sich dann um ihn "kümmern", aber will ihn weder versorgen noch rechtl. betreuen.
mirkosch ist offline  
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