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Pfändungen vermeiden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungen vermeiden im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ES geht tatsächlich darum dem Betreuer einen Fehler nachzuweisen. Aber eigentlich nicht wegen des Vorfalls. Das ist nur ein Fehler ...


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Alt 02.08.2019, 16:32   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
Standard

ES geht tatsächlich darum dem Betreuer einen Fehler nachzuweisen.

Aber eigentlich nicht wegen des Vorfalls. Das ist nur ein Fehler in einer Reihe von Fehlern.

Da ich dies schon im anderen Beitrag ausführlicher aufgeführt habe hier nur kurz umrissen
  • Alles hab und Gut wurde durch den Betreuer vernichtet
  • inkls aller Kleidung nicht einmal eine Unterhose oder ein paar Socken sind ihr geblieben
  • trotz nicht auffindbarer Kontokarte wurde dies nicht gesperrt (kein Vermögensschaden entstanden)
  • Behördengänge wurden verschleppt z.b. Verlustmeldung des Personalausweises erfolgte erst nach 5 Monaten Befreiung der Ausweispflicht habe erst ich beantragt nach über 6 Monaten
  • Bei der Beantragung der Befreiiung von der Zuzahlung gestl. Krankenkasse wurden nicht aufgeführt dass sie chronisch krank ist (1% statt 2 %) Schaden 50 €
  • 290 € bereits geleiste Zuzahlungen (vom Betreuer selber bezahlt) wurden nicht zurückgefordert.
  • Weitere ca. 250 € Zuzahlung erhielt er erst gegen Ende seiner Amtszeit, hat er dann an mich deligiert (kann ich mit leben)
  • Nichtanzeige einer möglichen Straftat und Vernichtung aller Beweismöglichkeiten
  • Schreddern der Festplatte mit all Ihren Briefen, Bildern und anderes.

Letztlich ist der Vermögensverlust wenn man mal von Ihrem ganzen Besitz absieht der schwer zu beziffern ist, bleiben im wesentlichen keine Vermögensschäden.

Nachdem ich entdeckt habe, dass Zuzahlungen nicht zurückgefordert wurden, kann ich das noch nachholen und das Geld zurückbekommen.

Ob wir Schadensersatz für den Verlust aller Habseelichkeiten einfordern werden und können ist fraglich. Letztlich geht es um Erinnerungsstücke die man im Wert kaum beziffern kann. Ferner hat offenbar ein Diebstahl stattgefunden (Geldbeutel, Personalausweis, Geld, Bankkarte, Sparbuch) fehlte. Was noch gestohlen wurde ist nicht nachvollziehbar.

Es geht uns vor allem darum, dass der Betreuer lernen muss, wie man es richtig macht und was er falsch gemacht hat. Von mir aus kann er auch im Amt bleiben, wenn er sich zukünftig anders verhält.

Aber zumindest eine Abmahnung ist hier dringend angeraten.

Ich bin mir eigentlich sicher, dass er keine Unterschlagung begangen hat, auch wenn einige Gelder bislang ungeklärt sind aber alles im geringwertigen Bereich, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Betreuer deswegen seinen Job und sein Renommee dafür aufs Spiel sezt.

Entweder hat er zu wenig Berufserfahrung oder er hat den einfachsten Weg gesucht (ich weiß der Job ist stressig und schlecht bezahlt).
thomash ist offline  
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Alt 02.08.2019, 16:44   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Das Betreuerverhalten ist schon kritisch zu hinterfragen. Wenn es allerdings um Anlagen ging, die vor der Betreuung angelegt wurden (und deshalb keinen Sperrvermerk nach § 1809 BGB haben (den muss der Betreuer nur anbringen, wenn ER Mündelgeld anlegt), gibt es die genannte Bagatellgrenze von 3.000 € in § 1813 Abs 1 Nr 2 BGB.

Zu Schuldentilgung und Miete: der Betreute ist nicht dadurch geschädigt, dass statt Forderung A Forderung B bezahlt wurde (die Schulden bleiben gleich, nur der Gläubiger wechselt). Üblicherweise wird empfohlen, dass man, wenn das Geld nicht für alles reicht, die „lästigere“ Schuld zahlen sollte, also Geldstrafen, Miete und Nebenkosten. Miete aber deshalb, um nicht wohnungslos zu werden. Letztere Gefahr bestand aber wie beschrieben, nicht. Der einzige, der sich drüber aufregen könnte, wäre der SHT.

Im übrigen, wenn der neue Betreuer der Vermieter ist, besteht ja derzeit ein Dauer-Insich-Geschäft. Also müsste dazu eigentlich ein Ergänzungsbetreuer nach § 1899 Abs 4 BGB bestellt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 02.08.2019, 16:47   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Noch vergessen:

Die vom Vorbetreuer organisierte Krankentransportfahrt hat er bei der Kasse beantragt und wurde abgelehnt. Er hat selber schriftlich erklärt er wolle Widerspruch einlegen und ggfs. klagen.
Stattdessen hat er es beim Sozialamt und bei der Pflegekasse Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt, welche beide abgelehnt hatten - aber die Widerspruchsfrist bei der Krankenkasse verstreichen lassen.

Es betrifft hier 500€ +

Ich hab gekämpft und nach langem hin und her die Krankenkasse nun doch noch noch zur Zahlung bekommen.

Auch hier ist durch meinen Einsatz ein Vermögenschaden abgewendet.

Aber durch das Vertreichen der Widerspruchsfrist wären beinahe die Kosten auf der Betreuten hängen geblieben.

500 € hier 290 € da und fast 2000 € pfänden lassen Verlust aller Habseelichkeiten, Verschleppung von Verwaltungsakten ....

Also bitte wozu hat man dann noch einen Betreuer?
thomash ist offline  
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Alt 02.08.2019, 17:01   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Statt hier weiter zu diskutieren, auf einer Basis, bei der wir nie wissen, ob sie vollständig ist oder nicht, wäre doch der richtige Schritt, den Vorbetreuer (möglichst beziffert) zum Schadenersatz nach § 1833 BGB aufzufordern, verbunden mit der Empfehlung, es unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Reguliert die das, ists gut.

Im Weigerungsfall dann Klage erheben (Zivilsache, also Landgericht bei schaden über 5.000 € mit Anwaltszwang, darunter AG). Dazu sollte man (oder ein zu beauftragender Anwalt) PKH beantragen, dann wird die Sache schon mal vorab geprüft.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 02.08.2019, 17:10   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Mittlerweile ist meine Beschwerde dem jetzt zuständigen Betreuungsgericht zugegangen.

Ich möchte abwarten was das Betreuungsgericht davon hält. Die Klage ist durchaus eine geplante Option. Da ich aber absoluter Laie bin, bin ich hier um von erfahren Profis zu erfahren, ob das ein oder andere verziehen werden kann oder eher nicht.

Ich habe volles Verständnis, dass ein Berufsbetreuer in einem Dauerstress ist und dass das ein oder andere auch mal schief laufen kann und würde das auch gerne vergessen.

Aber kann man solch einen Berufsbetreuer auf andere Betreute loslassen ohne dass er sein Handeln ändert?
thomash ist offline  
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Alt 02.08.2019, 17:42   #16
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 280
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Zitat:
Zitat von thomash Beitrag anzeigen
Aber kann man solch einen Berufsbetreuer auf andere Betreute loslassen ohne dass er sein Handeln ändert?
Ich lese hier nur eine Menge "zusammengewürfelte" Behauptungen, ein Sammelsurium an teilweise nicht nachvollziehbaren oder verständlichen Vorwürfen ohne jeweils detailierte Sachschilderung. Das wäre auch besser in getrennten Beiträgen zu diskutieren.


Angesichts der sehr geringen finanziellen Auswirkungen möglicherweise unkorrekten Verhaltens des Vorbetreuers, empfehle ich tief durchzuatmen und den Fokus auf die zukünftigen, sicher nicht leichteren Aufgaben, zu konzentrieren.


Der Zorn legt sich. Man muss sich das Leben auch nicht schwerer machen als nötig.
Susi K ist offline  
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Alt 02.08.2019, 17:57   #17
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Angesichts der sehr geringen finanziellen Auswirkungen möglicherweise unkorrekten Verhaltens des Vorbetreuers, empfehle ich tief durchzuatmen und den Fokus auf die zukünftigen, sicher nicht leichteren Aufgaben, zu konzentrieren.


Der Zorn legt sich. Man muss sich das Leben auch nicht schwerer machen als nötig.

Erschreckend deine Sätze!


So geringe Empathie gegenüber den finanziellen Auswirkungen für einen Transferleistungsbezieher, der noch dazu auf KORREKTE Ausführungen der Betreuungsarbeit angewiesen ist und sich wohl nicht wehren kann (PG5??) finde ich mehr als erschreckend und hat durchaus einen nicht unerheblichen Hauch von

"eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus"!


Denk da mal drüber nach!!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.08.2019, 18:59   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Erschreckend deine Sätze!
Ich habe nur versucht deutlich zu machen, im Interesse von Betreuten die persönlichen Empfindlichkeiten außen vor zu lassen. Selbst wenn zuvor Fehler gemacht wurden, haben sie die betroffene Person wie geschildert nicht nachhaltig geschädigt.

Ich habe den Eindruck, dass hier persönliche Empfindsamkeiten einen zu großen Raum einnehmen. Es wäre jetzt eher angebracht die eigenen Bemühungen um das Wohl des Betreuten zukünftig möglichst fehlerfrei fortzuführen.

In diesem Sinne
mfg
Susi K ist offline  
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Alt 02.08.2019, 19:33   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Erschreckend deine Sätze!

Nun ja, Thomash macht sich sehr viel Mühe / Stress, ohne dass dabei für den Betroffenen (und für ihn ohnehin nicht) herauskommen kann.


Klar sieht man das als Betroffener oder Verwandter / enger Freund vor allem emotional und möglicherweise ist hier eine riesengroße Sauerei gelaufen - und nun?


Sofern der finanzielle Schaden gering ist (gering für ein Gerichtsverfahren, nicht für einen Empfänger von Transverleistungen), dann sollte man die Sache irgendwann abhaken.



Die Zeit, Energie und Nerven, die der aktuelle Betreuer hier in die Aufklärung von Vorgängen steckt, aus denen kein Honig mehr zu saugen ist, würde er besser für den Betreuten oder aber für sich und seine Familie verwenden.


Aber: jeder wie er will.
Christian
Christian Martens ist offline  
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Alt 02.08.2019, 19:40   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.07.2019
Beiträge: 46
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Tatsächlich sollte man nicht alle Vorwürfe in einem Beitrag zusammenwerfen. Nur ist es schwer den Überblick zu behalten, weil so gesehen viele der Fehlleistungen an sich tatsächlich geringfügig sind.

Sie sind aber nur deswegen geringfügig, weil ich als Folgebetreuer mit Fleiß und Durchhaltevermögen und Durschsetzungskraft die Folgen bestmöglichst gelindert habe bzw. noch lindern werde.

In vielen Fällen ist ein Betreuer über Jahre für ein und diesselbe Betreute zuständig und dann sind solche Fehler nicht mehr zu korrigieren.

- 50 € Zuviel Zuzahlung geleistet
- 290 € Zuzahlung nicht zurückgefordert.
- 5xx € Kosten für die Krankentransportfahrt die eigentlich die Kasse zahlen müsste.

Diese 3 Punkte zusammen ergeben schon 2 Montseinkünfte bei Grundsicherung und dies in einem Zeitraum von 6 Monaten macht das 1/3 der Einkünfte aus.

Allein das ist nicht mehr als Bagatelle zu bezeichnen.

Wäre hier der Betreuer über Jahre tätig gewesen wäre das Geld für immer verloren.

Irgendwer muss doch dem Betreuer aufzeigen, dass er sorgfältiger sein muss.

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Die Verärgerung kommt jedoch vor allem daher, dass das gesamte Vorleben ausgelöscht wurde. Brief, Fotos, Eriinerungsstücke ... alles vernichtet.

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Dass keine größeren Schäden aufgetreten sind ist auch ein gutes Teil Zufall. z.B. wieso wurde die nicht auffindbare Bankkarte nicht gesperrt.

usw.

Elementarste Grundlagen eines Betreuers sind hier verletzt worden

Dazu kommen noch bislang nicht erwähnte offensichtliche Fehler in der Vermögensaufstellung. So steht dort noch das Monate zuvor gepfändete Sparbuch als Haben und auch die Außenstände sind mehr als unzureichend aufgeführt.

Also 1/3 der Einkünfte nicht zurückgefordert
und 2/3 gepfändet


Macht für mich NULL Euro im Monat und so sieht das Konto auch aus.
Noch immer hat sie einige Außenstände.
thomash ist offline  
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