Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld nach dem Tod in Empfang nehmen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Eine B. ist gestern verstorben. Sie lebte in einer Beatmungs-WG. Es gibt noch ein Giro mit 600 Euro Guthaben ...
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07.08.2019, 12:49 | #1 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Geld nach dem Tod in Empfang nehmen
Hallo.
Eine B. ist gestern verstorben. Sie lebte in einer Beatmungs-WG. Es gibt noch ein Giro mit 600 Euro Guthaben und in der WG liegt noch ein Barbetrag in Höhe von 200 Euro. Es gibt keine bekannten Angehörigen/ Erben. Nun fragt die WG, was sie mit dem Barbetrag machen sollen. Ein Nachlasspfleger wird wahrscheinlich nicht bestellt werden oder? Darf ich das Geld noch an mich nehmen und auf das Konto einzahlen? Als Sicherung des Nachlasses? Lg Boomer
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07.08.2019, 13:17 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,783
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Der Betreiber der WG ist derzeit Erbschaftsbesitzer. Ich würde denen die Kto.nummer des verstorbenen Betreuten nennen. Dann können die das überweisen/einzahlen. Selbst würde ich das Geld nicht (mehr) anrühren. Außer dann, wenn es noch offene Vergütungsforderungen beim Selbstzahler gibt. Dann kann man bei der späteren Endabrechnung mit dem Erben die Aufrechnung erklären (§ 388 BGB).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.08.2019, 13:24 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Nein, die gibt es nicht. Vielen Dank. Dann mach ich das so.
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