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Geld nach dem Tod in Empfang nehmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld nach dem Tod in Empfang nehmen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Eine B. ist gestern verstorben. Sie lebte in einer Beatmungs-WG. Es gibt noch ein Giro mit 600 Euro Guthaben ...


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Alt 07.08.2019, 12:49   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Geld nach dem Tod in Empfang nehmen

Hallo.

Eine B. ist gestern verstorben. Sie lebte in einer Beatmungs-WG. Es gibt noch ein Giro mit 600 Euro Guthaben und in der WG liegt noch ein Barbetrag in Höhe von 200 Euro. Es gibt keine bekannten Angehörigen/ Erben.

Nun fragt die WG, was sie mit dem Barbetrag machen sollen. Ein Nachlasspfleger wird wahrscheinlich nicht bestellt werden oder? Darf ich das Geld noch an mich nehmen und auf das Konto einzahlen? Als Sicherung des Nachlasses?

Lg
Boomer
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Alt 07.08.2019, 13:17   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Der Betreiber der WG ist derzeit Erbschaftsbesitzer. Ich würde denen die Kto.nummer des verstorbenen Betreuten nennen. Dann können die das überweisen/einzahlen. Selbst würde ich das Geld nicht (mehr) anrühren. Außer dann, wenn es noch offene Vergütungsforderungen beim Selbstzahler gibt. Dann kann man bei der späteren Endabrechnung mit dem Erben die Aufrechnung erklären (§ 388 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 07.08.2019, 13:24   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Nein, die gibt es nicht. Vielen Dank. Dann mach ich das so.
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