Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter hat mich angezeigt im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Alles okay, man hat Dir etwas vorgeworfen, es wurde deswegen ermittelt und es gab keinen Anlass für eine Anklage. Erst ...
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12.09.2019, 11:00 | #11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
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Beiträge: 1,181
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Alles okay, man hat Dir etwas vorgeworfen, es wurde deswegen ermittelt und es gab keinen Anlass für eine Anklage. Erst vor Gericht ließe sich abschließend ein "Freispruch erster Klasse" erringen.
Dazu kommt es nun gar nicht erst, weil die STA eben keinen Anlass sieht, eine Anklage zu erheben. Mund abputzen, weitermachen. Ich hatte mal in einem Betreuungsfall ein Ermittlungsverfahren wegen "Totschlag durch Unterlassen" an der Backe. Wurde auch nach 170 2 eingestellt. Wenigstens schrieb hier aber die STA noch eine Stellungnahme zu ihrer Entscheidung ("der Vorwurf entbehrt jeder Grundlage"). Trotz alledem beschäftigt einen das eine Weile. |
12.09.2019, 11:03 | #12 |
Berufsbetreuer
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Huch, da haben drei von uns etwa zeitgleich ins selbe Horn gestoßen. Das dürfte dann aber hoffentlich ultimativ beruhigend für Mirkosch sein.
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