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Bank verweigert Auszahlung an Betreute

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank verweigert Auszahlung an Betreute im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von ufzeer Da ist sie wieder, diese Wertung .... ach herrje .... Du hast den Beitrag scheinbar wirklich ...


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Alt 23.08.2019, 12:03   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Da ist sie wieder, diese Wertung .... ach herrje .... Du hast den Beitrag scheinbar wirklich nicht verstanden, ich "streite" hier nämlich nicht, sondern die Bank stellt sich ziemlich dämlich an. Und das eine Bank einfach die Auszahlung an einem Kunden verweigert (weil sie meinen Ausweis nicht hat oder weil sie ganz gerne eine Kopie des Beschlusses haben möchte), hatte ich so noch nicht gehabt und finde es unfassbar.
Da bin ich bei ufzeer, zumindest was das Sachargument angeht.

Das Verhalten der Bank ist nicht rechtmäßig. Daher hat der Betreuer (auch) dafür zu sorgen, dass der Betreute über sein Vermögen selbständig verfügen kann. Naklar geht es in erster Linie darum, dass er an sein Geld kommt. Ok, da bin ich etwas bei Michaela. Erstmal dafür Sorge tragen.


Aber dann Bambule! Das gehört im Nachgang, zur Vermeidung zukünftig seitens des Kreditinstitutes widerrechtlich nicht durchgeführter Vermögensverfügungen, die vom Betreuten selbst veranlasst werden, nach meiner Lesart unbedingt zur Aufgabe des gesetzlichen Betreuers!

Gerade das selbstbestimmte Handeln ist ja erklärtes Ziel des Betreuungsrechtes und auch aktueller Änderungen in der Teilhabe!


Und, ganz nebenbei, müssen wir als gesetzliche Betreuer uns auch ganz klar positionieren und nicht jede beliebige Vorgabe Dritter umsetzen. Wo soll das hinführen?!

...dahin, dass ich, wie es manchmal bedauerlicherweise von anderen Betreuern zu lesen und zu hören ist, den Betreuten mit dem PKW durch die Gegend kutschiere, für jeden Quatsch persönlich bei der Bank o. sonstwo erscheine, für das Heim Klamotten des Betreuten ins Krankenhaus nachbringe...was auch immer?


Irgendwann ist man dann faktisch nicht mehr gesetzlicher (rechtlicher!) Betreuer, sondern Sozialbetreuer...und kann dann womöglich die eigentlichen Aufgaben (rechtliche Betreuung!) nicht mehr sachgerecht erfüllen...was dann wiederum folgerichtig eine betreuungsrechtliche Pflichtverletzung darstellen würde!

Handlungskompetenz setzt immer voraus, dass man auch weiß, was man zu tun hat...und was nicht!
Florian ist offline  
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Alt 23.08.2019, 14:31   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich habe den Eindruck du bist noch nicht allzulange im Geschäft, bitte nicht als überheblich verstehen, es ist mein Eindruck. Es macht schon einen Unterschied ob man den Job schon 20 jahre oder gerade mal 1 bis 2 Jahre macht und jeder hat mal angefangen.

Zitat:
zur Vermeidung zukünftig seitens des Kreditinstitutes widerrechtlich nicht durchgeführter Vermögensverfügungen, die vom Betreuten selbst veranlasst werden, nach meiner Lesart unbedingt zur Aufgabe des gesetzlichen Betreuers!
natürlich ist es Aufgabe des Betreuers dafür zu sorgen dass die Leute z.B. an ihr Geld kommen. Die Frage ist, wie sie das machen?
Dass irgendeine Bank, Klinik, Amt immer wieder querschiesst ist nun mal nichts Neues, das kam vor 20 Jahren vor und wird auch in den nächsten 20 Jahren immer wieder mal vorkommen.
Sich daran- dass es immer wieder vorkommt- zu gewöhnen heisst nicht, das zuzulassen. Das ist einmal schon ein Unterschied.

Die Frage ist aber auch, wie verhindere ich das? Auf Dauer wirds nix werden auch wenn du dich auf den Kopf stellst. Betreuung hat in der Hinsicht immer auch was von Sysiphos-Arbeit an sich.

Ob`s was wird wenn ich die "Gegenseite" grenzwertig kennzeichne? Naja, kann erst mal dem eigenen Frust dienen aber ich finde es- z.B. hier in diesem Thread- persönlich ehrlich gesagt einfach zu "drüber". Ist nicht mein Stil.

Zitat:
Und, ganz nebenbei, müssen wir als gesetzliche Betreuer uns auch ganz klar positionieren und nicht jede beliebige Vorgabe Dritter umsetzen. Wo soll das hinführen?!
Für mich ist das hier überhaupt nicht die Frage. Für Dritte bin ich nicht zuständig.

Aus langjähriger Erfahrung weiss ich, dass "sowas" immer wieder vorkommt. Für mich persönlich erst mal etwas ärgerlich aber immer noch kein Grund mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.

Vielleicht muss man auch lernen mit seinen Kräften auf Dauer hauszuhalten in der Aufregeung und sich überlegen wo es sich wirklich lohnt und wo nicht. Zumindest sollte man das wenn man langfristig als Betreuer arbeiten möchte.

Zitat:
...dahin, dass ich, wie es manchmal bedauerlicherweise von anderen Betreuern zu lesen und zu hören ist, den Betreuten mit dem PKW durch die Gegend kutschiere, für jeden Quatsch persönlich bei der Bank o. sonstwo erscheine, für das Heim Klamotten des Betreuten ins Krankenhaus nachbringe...was auch immer?
Mh, das kannst du bei mir auch finden und dazu stehe ich voll und ganz.

Ich mache das ab und an weils der Situation geschuldet ist (nicht weil andere keine Lust darauf haben!), weil es z.B. der Vertrauensbildung dienen kann. Ich kutschiere niemanden durch die Gegend aus Langeweile aber ich nehme natürlich Leute mit wenns auf meinem Weg liegt und sich anbietet.
Das werde und will ich nicht ändern.

Mir fehlt es hier ganz bewusst und sogar mit Spass an der "Hoheitlichkeit" des Jobs.

Ich bin auch schon so alt, dass ich lange genug Zeit hatte mitzukriegen dass ein Miteinander immer vorteilhafter ist wie ein Nebenkriegschauplatz und/oder ein krampfhaftes Gegeneinander.

Zitat:
und kann dann womöglich die eigentlichen Aufgaben (rechtliche Betreuung!) nicht mehr sachgerecht erfüllen...was dann wiederum folgerichtig eine betreuungsrechtliche Pflichtverletzung darstellen würde!
Nochmal hm, wer dauerhaft seine Aufgabe als Betreuer nicht erfüllt wird sehr schnell nicht mehr bestellt. Davon kann man also bei langjähriger Tätigkeit auch nicht ausgehen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.08.2019, 17:55   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Liebe Michaela,



leider schreiben wir oft aneinander vorbei. Unsere Lesart scheint eine völlig andere zu sein. Das bringt aber auch die Kommunikationsform "Forum" mit sich. Vieles geht im Ggs. zur "echten Kommunikation" verloren. Naja, wie auch immer...



...ich mache den Job, wie Du es nennst, seit vielen Jahren.


Wir haben jedoch offensichtlich in Teilen ein anderes Verständnis von dem Umfang unserer Aufgabenzuweisung. Das ist ok.



Dich oder Ähnlich wie Du arbeitende KollegInnen als "grenzwertig zu kennzeichen" liegt mir fern; das ist vielmehr Deine, mit Verlaub etwas polemische, Auffassung meiner Zeilen. Aufgaben für andere zu erledigen bzw. sie dabei zu unterstützen ist sehr lobenswert und ehrt diese KollegInnen. Für sachgerecht und, auch vor dem Hintergrund eines professionellen Berufsbildes, förderlich halte ich es hingegen nicht.


Der behandelnde Arzt wird seinen Patienten in der Regel auch nicht in seinem PKW zur Apotheke fahren. Etwa die Rechtsprechung beurteilt bspw. die Bindung eines Arztes an seinen Patienten jedoch enger als die eines Betreuers zum Betreuten, vgl. insofern LG Potsdam, 27 Ns 89/15, BtPrax 2016, 242.


Im Übrigen stimme ich Dir doch, auch bereits in meinem vorhergegangenen Beitrag, zu, dass manche Dinge zunächst zum Wohle des Betreuten ohne viel Theater einer Lösung zugeführt werden sollten...naja.



Sei's drum, nichts für ungut!
Florian ist offline  
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Alt 24.08.2019, 20:07   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dich oder Ähnlich wie Du arbeitende KollegInnen als "grenzwertig zu kennzeichen" liegt mir fern; das ist vielmehr Deine, mit Verlaub etwas polemische, Auffassung meiner Zeilen.
Wir schreiben wirklich aneinander vorbei.
Das für mich grenzwertige bezog sich auf die Beschreibng der Bankmitarbeiter, weder auf dich noch deinen Beitrag.

Zitat:
Aufgaben für andere zu erledigen bzw. sie dabei zu unterstützen ist sehr lobenswert und ehrt diese KollegInnen.
Auch da hast du mich völlig falsch verstanden, ich erledige mit Sicherheit nicht die Arbeit von anderen aber ich nehme mir die Freiheit selbst zu entscheiden was und wie ich den Job mache.

Genau wie ich ständig wieder neu entscheide was ich für wichtig halte und was nicht. Starre Regeln sind nicht mein Ding. Wahrscheinlich bin ich gerade auch aus diesem Grund gerne Selbstständig.

Zitat:
dem Hintergrund eines professionellen Berufsbildes,
Bei sowas frage ich mich ob wir wirklich in derselben Welt leben.

Man wird in jeder Sparte Menschen finden die ihre Möglichkeiten weiter fassen als ein "Berufsbild" das zunächst ausweist.
Zum Glück z.B. für uns hier auch bei Ärzten in der Psychiatrie, dem Klinikchef, auf dem Amt, sogar am Gericht.
Will man denen wirklich die Professionalität absprechen?

Hoffentlich nicht, es wäre mehr wie bedauernswert nicht nur für den Betreuer wenn ein Machbares wegen einem trockenen Berufsbild nicht mehr genutzt würde.




Wobei wir das hier unbedingt beenden müssen. Hier sind die Rechtsfragen!
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