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OP Aufklärung Pflicht zum persönlichen Erscheinen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema OP Aufklärung Pflicht zum persönlichen Erscheinen? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, diese Frage gibt es schon so ähnlich, aber doch anders. Es geht um die Frage ob es eine ...


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Alt 26.08.2019, 17:41   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 7
Standard OP Aufklärung Pflicht zum persönlichen Erscheinen?

Hallo zusammen,


diese Frage gibt es schon so ähnlich, aber doch anders. Es geht um die Frage ob es eine Pflicht gibt persönlich bei einer OP Aufklärung zu erscheinen. Und ob der Arzt die Behandlung verweigern darf, wenn ich darauf bestehe nicht vor Ort zu erscheinen, sondern die persönliche Aufkläung per Telefon durchzuführen und die Unterlagen schriftlich per Fax zu unterschreiben. Die Betreute ist nicht einwilligungsfähig, sie liegt im Wachkoma und es muss eine Operation durchgeführt werden. Ich weiß auch ziemlich genau worum es dabei geht und wo die Risiken sind. Da ich schon seit über 35 Jahren im Gesundheitswesen tätig bin und ich mich aufgrund meiner Berufserfahrung fachlich sehr wohl in der Lage sehe Arztberichte und OP Aufklärungen zu lesen und zu verstehen, denke ich, dass ich meine Zeit genau denen zu Gute kommen lasse, die es benötigen. Die Ressourcen sind ja eh schon recht knapp und ich möchte mich nicht von Herrn Dr.Dr.Dr.Oberarzt wie ein Schulmädchen irgendwohin zitieren lassen.(Ja, es gibt schon einen Machtkampf, leider sehr schade)



Ich hoffe, meinen Ärger liest man nicht ganz so dolle raus.


besten Dank schon mal im voraus
Guedo01 ist offline  
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Alt 26.08.2019, 17:59   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es geht um die Frage ob es eine Pflicht gibt persönlich bei einer OP Aufklärung zu erscheinen.

Es gibt kein Gesetz dazu. Das wird trotzdem immer und immer stumpf wieder gefordert.
Ich hatte das gerade letzte Woche auch. Hin und Her Gezeter bis ich irgendwann unmissverständlich leicht unfreundlich mitgeteilt habe dass mein Lese-Schreib- und Hörverständnis für ein Telefonat ausreichend ist und dass ich die leitende Oberärztin jetzt als nächstes sprechen möchte. Am nächsten Tag ging dann alles, Fax kam und konnte unterschrieben werden.


Klappt aber nicht immer so.


Zitat:
Und ob der Arzt die Behandlung verweigern darf, wenn ich darauf bestehe nicht vor Ort zu erscheinen, sondern die persönliche Aufkläung per Telefon durchzuführen und die Unterlagen schriftlich per Fax zu unterschreiben.
Das kommt sicher auf die Notwendigkeit der Behandlung an.



Ich würde vielleicht mit dem zuständigen Richter ein Telefonat führen und mal anfagen wie es gesehen wird das durchzuziehen. Kann natürlich auch glatt gegen dich ausgehen.


Am besten versucht man das recht cool zu klären obwohl es einem tierisch auf den Zeiger gehen kannn das es immer wieder vorkommt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.08.2019, 18:19   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 7
Standard

Ich bin ja gar nicht gegen eine persönliche Aufklärung, nur muss ich dazu nicht stundenlang durch das Ruhrgebiet fahren, wenn das alles per Telefon und Fax geht. Herr Dr.Dr.Dr XY ist sauer, weil ich der zuvor geplanten OP nicht zugestimmt habe und um einen alternativen Behandlungsplan gebeten habe und ich finde es unverschämt, dass er mir Fachlichkeit aberkennt.
Guedo01 ist offline  
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Alt 26.08.2019, 19:38   #4
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,780
Standard

Die ärztliche Aufklärung hat „mündlich“ zu erfolgen, § 630e BGB. Und zwar bei Einwillgungsunfähigkeit des Patienten dem Betreuer bzw Bevollmächtigten ggü. Die meisten Ärzte verstehen das wohl als ein Gespräch face-to-face. Und akzeptieren „fernmündlich“ wohl nicht als mündlich. Problem ist natürlich, wenn nicht auf beiden Seiten Video-Telephonie mit Skype o.ä. möglich ist, kann sich der Arzt ja wirklich nicht ernsthaft davon überzeugen, dass er tatsächlich mit dem Betreuer spricht (und nicht mit dessen Sekreteriat). Schon mal auf diese technische Möglichkeit verwiesen? Telemedizin soll ja auf dem Vormarsch sein und man kann sich bei manchen Banken ja auch schon per Videobeweis legitimieren (gerade bei Bankwechsel erlebt).
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 26.08.2019, 19:41   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Theoretsich ne gute Idee aber z.B. bei uns kann man mit den Kliniken Unterlagen nicht mal mailen (ausgenommen die Psychiatrie) sondern nur faxen weil sie darauf nicht "eingerichtet" sind.

Normale Post dauert im Übrigen, weil sie über die Hauptstelle gehen muss, 10 Tage.


Zitat:
dass er tatsächlich mit dem Betreuer spricht (und nicht mit dessen Sekreteriat).
Das halte ich für kein schlagkräftiges Argument, ich könnte meine Bürofrau ja mit dem B Ausweis ins KH schicken. Meinen Perso hat dort noch wirkklich nie einer verlangt im Anblick des B Ausweis.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.08.2019, 20:21   #6
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das halte ich für kein schlagkräftiges Argument, ich könnte meine Bürofrau ja mit dem B Ausweis ins KH schicken. Meinen Perso hat dort noch wirklich nie einer verlangt im Anblick des B Ausweis.
Ja, das hab ich schon öfter gehört (und ein paar Mal selbst erlebt). Ist seltsam widersprüchlich. Zumindest mit Ärzten, mit denen man schon öfters zu tun hatte, gibts wohl im Allgemeinen weniger Stress. Man kann die wahrscheinlich nur mit den eigenen Waffen schlagen. Jedesmal Betreuerausweis und PA mitbringen und nötigen, die PA- Nr des Betreuers zu notieren. Wenn dann Ungläubiges Staunen kommt, sollte man sagen, dass wenn man sich schon hier die Beine in den Bauch steht, dass dann wenigstens aktenkundig werden müsse, dass man höchstderoSelbst da war. Denn sonst hätte man ja auch telefonieren können. Das muss man natürlich vor Ort mit den anderen BBs besprechen, vielleicht bringt das ja mittelfristig was.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 26.08.2019, 21:55   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
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Ich mache es so: ich verdeutlichte den Ärzten, dass es in meiner Hand liegt, auf welchem Wege ich die Aufklärung entgegennehme; schließlich bin nur ich es, der meine Einwilligung/Ablehnung persönlich zu verantworten hat. Gelegentlich weise ich noch darauf hin, dass es nicht die Arztzimmer sind, in denen Gesetze erlassen werden, sondern dass hierfür andere Stellen zuständig sind. Meine Einwilligung ist meine Einwilligung. Wer damit eine notwendige Behandlung nicht durchführt, weil ich nicht erschienen bin, soll sich warm anziehen.
Flafluff ist offline  
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Alt 26.08.2019, 22:54   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
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Beiträge: 59
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Ich halte es an meinem Kleinstadt-Standort wie in Berlin so, dass ich alles per Fax oder/und Telefon erledige. In Berlin ist es Gang und Gebe, dass nur ein Fax kommt, da kommt keiner auf andere Ideen.

Es war ein langer Weg in der Kleinstadt, aber es ging irgendwann durchaus gut, da sie mich und mein Vorgehen kannten. Und persönlich werden oder Anschuldigen oder anzuschreiben versuchen oder zu schimpfen oder oder oder bringt auch kein anderes Ergebnis, allerdings hohen Blutdruck und schlechte Laune beim anrufenden Arzt.

Fax reicht völlig aus, von mir aus verbunden mit einem Telefonat.
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 27.08.2019, 16:43   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 7
Standard

Ich habe das jetzt anders gemacht und noch mal überlegt. Da die Frau im Wachkoma liegt und die OP meiner Meinung nach doch recht schwerwiegend ist, ist wahrscheinlich die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich. Den Arzt habe ich also um ausführliche Beschreibung der Risiken gebeten, damit ich das meinem Antrag bei Gericht beifügen kann. Schaun wir mal was kommt. Ich werde auf keinen Fall in die Klinik fahren.

an Flafuff: Die Argumentation ist gut und ich werde sie mir merken. Das entspricht so ziemlich meinen Gedankengängen.
Guedo01 ist offline  
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Alt 27.08.2019, 17:27   #10
FFB
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Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 485
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Zitat:
Zitat von Guedo01 Beitrag anzeigen
Da die Frau im Wachkoma liegt und die OP meiner Meinung nach doch recht schwerwiegend ist, ist wahrscheinlich die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich. Den Arzt habe ich also um ausführliche Beschreibung der Risiken gebeten, damit ich das meinem Antrag bei Gericht beifügen kann. Schaun wir mal was kommt. Ich werde auf keinen Fall in die Klinik fahren.
Gerade wenn die Operation so schwerwiegend ist, lässt sich das vielleicht doch nicht einfach per Fax regeln. In diesem Fall würde ich als nächsten Schritt eigentlich das Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens nach § 1901b BGB sehen. Bist du danach mit dem Arzt einig, dass die Operation dem erklärten oder mutmaßlichen Willen der Betreuten entspricht, dann ist gerade keine Genehmigung des Gerichts erforderlich (§ 1904 Abs. 4 BGB).
FFB ist offline  
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