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Vertragsangelegenheit SEPA

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertragsangelegenheit SEPA im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, habe eine Rechtsfrage und bin gespannt auf eure Antworten. Meine Klientin hat ein SEPA Lastschriftverfahren für einen Fitnessstudiovertrag ...


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Alt 31.08.2019, 08:05   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
Standard Vertragsangelegenheit SEPA

Hallo zusammen,
habe eine Rechtsfrage und bin gespannt auf eure Antworten.


Meine Klientin hat ein SEPA Lastschriftverfahren für einen Fitnessstudiovertrag für ihre Freundin unterschrieben. Der Vertrag selbst ist eindeutig von der Freundin unterschrieben. Natürlich sind jetzt Zahlungsrückstände und das Studio versucht weiterhin von dem Konto meiner Klientin abzubuchen. (das hab ich aber verhinder)


Jetzt vermute ich, dass die wollen, dass meine Klientin für die Rückstände aufkommt, wegen der SEPA Unterschrift.


Was meint ihr, SEPA widerrufen und fertig, weil Vertragspartner die Freundin ist?


Danke Euch


Evi
Pfingstrose ist offline  
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Alt 31.08.2019, 08:51   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Eine Einzugsermächtigung kann man jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Fitnesstudio muss sich dann halt mit seinen Forderungen schriftlich an den Vertragspartner wenden, und das ist vorliegend wohl nicht die Betreute. Allein die Erteilung einer Einzugsermächtigung führt nicht dazu, dass man als Ausfallbürge o. ä. für Ansprüche aus dem Vertrag haftet.


Eigentlich liegt der Fehler hier eindeutig beim Fitnesstudio. Eine Einzugsermächtigung mit jemand anderem abzuschließen als den Hauptvertrag, ist so nicht erlaubt.
Pichilemu ist offline  
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Alt 31.08.2019, 10:55   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen


Eigentlich liegt der Fehler hier eindeutig beim Fitnesstudio. Eine Einzugsermächtigung mit jemand anderem abzuschließen als den Hauptvertrag, ist so nicht erlaubt.

Doch, das ist erlaubt und soweit kein Problem. Nur schuldet - wie Du bereits geschrieben hast - nur der Vertragsinhaber den Beitrag und nicht derjenige, der das Mandat unterschrieben hat.
Michael77 ist offline  
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Alt 02.09.2019, 12:24   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
Standard

Danke, so sah ich das auch. Dann werde ich mal ganz einfach widerrufen.
Evi
Pfingstrose ist offline  
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