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Haftet der Betreuer oder muss ich das zahlen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftet der Betreuer oder muss ich das zahlen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen, wegen Psychischer Erkrankung, stehe gewollt unter Betreuung. Jedoch hat vor kurzem ein Betreuer wechsel stattgefunden, weil die ...


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Alt 02.09.2019, 14:24   #1
Louisa Marie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Haftet der Betreuer oder muss ich das zahlen?

Hallo alle zusammen,

wegen Psychischer Erkrankung, stehe gewollt unter Betreuung. Jedoch hat vor kurzem ein Betreuer wechsel stattgefunden, weil die alte Betreuung öfter Fehler passiert sind hat.
Nun ist es so das ich in der Vergangenheit Schulden gemacht habe und die vorherige Betreuerin das so geregelt hat das ich die über 3 Jahre hinweg mit Raten ab bezahlt habe und mein Konto in ein P-Konto eingerichtet hat.

2 Angelegenheiten sind komplett ab bezahlt und weil ich wissen wollte wie viel da bei der dritten noch offen ist, habe ich bei der Sparkasse angerufen und man sagte mir, das eine 850€ Pfändung auf meinem Konto ist. Ich wusste das da eine Pfändung ist, aber ich dachte das ich die monatlich ab bezahle.

Also habe ich meine vorherige Betreuerin angerufen und Sie gefragt wie das sein kann. Sie meinte das würde schon hinkommen mit Zinsen. Wie hoch die Hauptforderung war ist mir leider immer noch nicht bekannt.

Wir haben uns dann zum Gespräch mit meiner Wohn-Betreuung getroffen um die Angelegenheit zu klären, die Betreuerin wollte sich zum Termin mit dem Inkasso Unternehmen in Verbindung setzen um heraus zu bekommen wie diese hohe Summe zustanden gekommen ist.
Beim Gespräch stellte sich heraus, das sie das leider nicht gemacht hat. Und als meine Wohn-Betreuerin gefragt hat wer die 850€ jetzt bezahlt, sagte Sie, ihre Versicherung.


Nach dieser Sache ( es ist leider wirklich sehr viel schief gegangen) habe ich eine neue Betreuerin beantragt und bekommen.

Der neuen Betreuerin habe ich das alles so geschildert aber Sie sagt das ich die 850€ auf jeden Fall zahlen muss, egal was ich mit der alten Betreuerin ausgemacht habe, und hat nun einen Vergleich vom den Rechtsanwälten des Inkasso Unternehmen bekommen in Höhe von 840€ und einen Dauerauftrag von 20€ monatlich eingerichtet.

Mit der Begründung, die alte Betreuerin müsste wenn nur den Schaden der mir dadurch entstanden ist bezahlen und das wären die Zinsen und wenn Sie das das mal kurz überfliegt sind das höchstens nur 50€.
Das was ich da monatlich ab bezahlt habe war eine Überzahlung an ein anderes Inkasso Unternehmen, die Überzahlung habe ich zurück erstattet bekommen.

Die Schulden habe ich gemacht, das ist klar, aber wieso sagt die alte Betreuerin das Ihre Versicherung die 850€ zahlt, und die neue das ich das bezahlen muss?
Klar zahle ich das, es ist nur so verwirrend das jeder was anderes sagt.. was stimmt denn nun? Jemand Erfahrung mit sowas der mir sagen kann was jetzt stimmt?


Liebe Grüße und danke schon mal fürs durchlesen.
 
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Alt 02.09.2019, 18:04   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Es ist schon so, dass man bei Schulden diese in Raten abbezahlen kann. Und wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, dann wird die auch erst aufgehoben, wenn alles bezahlt ist. Das ist so üblich.

Wenn Du nix zum Abbezahlen hast, dann bekommen die Gläubiger auch nichts. Deine alte Betreuerin hat (hoffentlich mit deinem Einverständnis) eine Ratenzahlung vereinbart und einige Schulden schon begleichen können.

Wenn sich da eine Wohnbetreuerin mit einklinkt, gehen mir erst mal die Alarmglocken an. Erst mal gehe ich davon aus, dass sie keine Ahnung hat, worum es geht und zweitens hat sie da einfach nichts zu melden. Die Gefahr, dass die Schulden unnötig mehr werden ist riesengroß, weil man sich in dem Bereich schon gut auskennen muss, um keine Fehler zu machen. Und wenn da jemand reinfunkt, der überhaupt nicht dazu befugt ist, dann gibt es ein Donnerwetter.
Das Deine Wohnbetreuerin dann auch noch erzählt, dass ihre Versicherung (oder wessen Versicherung) die Schulden bezahlen würde, ist schon ein deutlicher Hinweis, dass sie entweder keine Ahnung hat, der einfach nur Mist erzählt. Natürlich kann sie Deine Schulden gerne Begleichen, aber würde sie das auch von ihrem eigenen Geld tun???

Wenn Du ma wieder wissen willst, wieviel von Deinem Deckel noch offen ist, dann frage besser deine Betreuerin. Die weiß das üblicherweise auch, oder sie kann es nachrechnen. Die Bank kennt nur den Deckel von der Pfändung, andere (sofern es welche geben sollte) kennt sie nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.09.2019, 19:05   #3
Louisa Marie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Imre,

vielen Dank für deine Antwort.

Zitat:
Es ist schon so, dass man bei Schulden diese in Raten abbezahlen kann. Und wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, dann wird die auch erst aufgehoben, wenn alles bezahlt ist. Das ist so üblich.

Wenn Du nix zum Abbezahlen hast, dann bekommen die Gläubiger auch nichts. Deine alte Betreuerin hat (hoffentlich mit deinem Einverständnis) eine Ratenzahlung vereinbart und einige Schulden schon begleichen können.
Das habe ich verstanden, war so vereinbart und auch von mir gewollt. Bekomme laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, Opferentschädigungsrente und Erwerbsminderungsrente. Es reicht gerade so um die Schulden ab zu bezahlen.

Zitat:
Wenn sich da eine Wohnbetreuerin mit einklinkt, gehen mir erst mal die Alarmglocken an. Erst mal gehe ich davon aus, dass sie keine Ahnung hat, worum es geht und zweitens hat sie da einfach nichts zu melden. Die Gefahr, dass die Schulden unnötig mehr werden ist riesengroß, weil man sich in dem Bereich schon gut auskennen muss, um keine Fehler zu machen. Und wenn da jemand reinfunkt, der überhaupt nicht dazu befugt ist, dann gibt es ein Donnerwetter.
Das Deine Wohnbetreuerin dann auch noch erzählt, dass ihre Versicherung (oder wessen Versicherung) die Schulden bezahlen würde, ist schon ein deutlicher Hinweis, dass sie entweder keine Ahnung hat, der einfach nur Mist erzählt. Natürlich kann sie Deine Schulden gerne Begleichen, aber würde sie das auch von ihrem eigenen Geld tun???
Sorry, da hätte ich mich vielleicht etwas besser ausdrücken müssen.
Die Gesetzliche Betreuerin hat gesagt das Ihre Versicherung dafür aufkommt, nicht die Wohn -Betreuerin. Die Wohn-Betreuerin hat mich nur zu den Gesprächen begleitet und manchmal für mich gesprochen wenn was schief gegangen ist. Weil ich mich meistens nicht getraut habe was zu sagen.

Es ging mir halt darum das man hier auch schon längst eine Ratenzahlung hätte vereinbaren können, und die Begründung der alten gesetzlichen Betreuerin war, das da wohl gerade andere Sachen anstanden und sie die Angelegenheit deswegen vergessen hat.

Die alte gesetzliche Betreuerin sagte, das Sie mit einer Mitarbeiterin der Sparkasse telefoniert hat und die Mitarbeiterin meinte es sind viel weniger als 850€ offen, aber den genauen Betrag konnte Sie mir nicht sagen.

Sie wollte das in Erfahrung bringen und sich dann bei mir melden. Nach 4 Wochen hat dann die Wohn-Betreuung bei der gesetzlichen Betreuung angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen und siehe da, es ist nix passiert.

Sie hat sich wieder nicht darum gekümmert. Ich hätte halt schon angefangen können die Pfändung mit monatlichen Raten ab zu bezahlen. Die neue gesetzliche Betreuerin hat jetzt wirklich mit der Sparkasse und dem Inkasso Unternehmen gesprochen und es sind definitiv noch 850€ offen.

Zitat:
Wenn Du ma wieder wissen willst, wieviel von Deinem Deckel noch offen ist, dann frage besser deine Betreuerin. Die weiß das üblicherweise auch, oder sie kann es nachrechnen. Die Bank kennt nur den Deckel von der Pfändung, andere (sofern es welche geben sollte) kennt sie nicht.
Habe ich ja gemacht, also meine alte Betreuerin, und Sie wollte sich auch darum kümmern aber das hat sie nicht. Ich hoffe wirklich das mit der neuen Betreuerin alles anders/ besser wird.
 
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Alt 03.09.2019, 06:47   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich mische mich mal ein obwohl eniges doch sehr unklar ist.
Schuldenund Inkasso sind ein Thema für sich.

Zitat:
und hat nun einen Vergleich vom den Rechtsanwälten des Inkasso Unternehmen bekommen in Höhe von 840€ und einen Dauerauftrag von 20€ monatlich eingerichtet.
Ohne nähere Einzelheiten zu kennen halte ich das für rausgeschmissenes Geld angesicht der genannten Schuldsumme. Dazu sind die Raten fast zu niedrig.

Wenn bei diesem Vergleich nicht gleichzeitig auch das "Einfrieren" der Zinsen ab Ratenzahlung aufgenommmen wurde und wenn auf dem Ratenzahlungsbeleg nicht steht: nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung, dann zahlst du ewig weiter und die Schulden werden gleichzeitig aber auch immer weiter höher.

Was mich allerdings wundert ist, dass das Inkasso eine Pfändung betrieben hat. Das habe ich bei einem Inkasso in knapp 20 Jahren noch nicht erlebt.
Wennn die neu Betreuerin an der Stelle nicht aufpasst dann zahlst und zahlst du und es wird trotzdem nicht weniger werden. Also besser noch mal genau nachfragen.

Zitat:
Die Gesetzliche Betreuerin hat gesagt das Ihre Versicherung dafür aufkommt, nicht die Wohn -Betreuerin.
Ich vermute mal dass bei der Aussage deine vorherige Betreuerin sich nicht im Klaren drüber war, dass unsere Versicherung zwar für finanzielle Fehler des Betreuers eintritt aber sicher nicht für Schulden der Betreuten.
Wenn nicht ausreichend finanzielle Mitel vorhanden sind um drei Raten gleichzeitig zu bedienen ist das nicht die Schuld der Betreuerin. Da tritt keine Versicherung für ein.

Schulden abzahlen geht, wenn man gerde mal so über dem Regelsatz liegt, auch nicht immer gleichzeitig. Bei 3 Verpflichtungen a 20 Euro wären das insgesamt immerhin 60 Euro weniger im Monat und das geht infach nicht. In der Regel ist die Reihenfolge so, dass erst die eine Schuld, dann die nächste und dann immer so weiter gezahlt wird.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
betreuer gesetzlich, haftung, schulden


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