Dies ist ein Beitrag zum Thema Körperpflege - "Mahnung" der Pflegeeinrichtung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen,
folgender fiktiver Fall...
Das Wohnheim (große Behinderteneinrichtung) bzw. dessen Einrichtungsärztin (eigene med. Abteilung) unterrichtet den Betreuer schriftlich ohne ...
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02.09.2019, 16:47 | #1 |
Stammgast
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Ort: NRW
Beiträge: 650
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Körperpflege - "Mahnung" der Pflegeeinrichtung
Liebe KollegInnen,
folgender fiktiver Fall... Das Wohnheim (große Behinderteneinrichtung) bzw. dessen Einrichtungsärztin (eigene med. Abteilung) unterrichtet den Betreuer schriftlich ohne vorherige mündliche Mitteilungen o. ä. darüber, dass die Betreute (frühkindl. Hirnschaden, Intelligenzminderung, aber mobil, fährt alleine Bus usw.) sich nicht wasche und auch die Intimpflege durch Mitarbeiter ablehne. Soweit ok, hätte man jetzt eher gelocht, abgeheftet und zugewartet oder mal beim nächsten Besuch drüber gesprochen. Aber die Ärztin teilt weiterhin mit, dass sich aus ihrer Sicht dadurch eine Aufnahme in die medizinische Abteilung oder ein stationärer Aufenthalt bei Bedarf problematisch gestalten könne. Seht ihr, insbesondere aufgrund des letzten Teils der Mitteilung, irgendeinen Handlungsbedarf? Mir fällt nichts ein außer evtl. klärend mit der Betreuten zu sprechen usw. Aber das wird nichts bringen... |
02.09.2019, 18:55 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,576
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Moin moin
Steht denn eine stationäre medizinische Bahndlung an? Es kann da durchaus zu Problemen kommen, wenn jemand völlig verpekt ist. Z.B. Infektionsgefahr bei OPs. Einer meiner Betreuten mußte mal vor einer Hüft-OP für eine Woche zur Grundreinigung in ein Heim. Er hatte aber auch so deftig geduftet, dass die Chirurgen sich bei der OP sonst an ihre Konfirmationstorten erinnert hätten... Der Schmutzpegel war aber auch so hoch, dass eine reelle Vergiftungsgefahr bei einer OP bestanden hätte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
02.09.2019, 19:26 | #3 | |
Stammgast
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Beiträge: 650
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Zitat:
Ok, für geplante Maßnahmen/OP usw., ist verständlich. Aber z. Zt. noch einfach "Schmuddelkopp" würde ich sagen. Also nicht: zum Himmel stinkend, das ganze Heim riecht o. ä. Aber klar, auf Dauer sieht das anders aus. Nur, was will man machen? § 1906a BGB greift aufgrund der Intensität des Eingriffs und des Ranges der bedrohten Grundrechte der Betreuten nicht präventiv. Hiernach müsste eine erhebliche Gesundheitsgefahr drohen, also zumindest absehbar sein, ohne zwingend bereits konkret sein (unmittelbar bevorstehen) zu müssen => "drohende Gefahr". Ist die Körperreinigung überhaupt erfasst? Habe noch nicht nach Rechtspr. o. Kommentaren dazu gesucht; ist halt in diesem Fall noch zu abstrakt. Obwohl ich noch nicht vor Ort war... Eine konkrete medizinische Maßnahme / stationärer Aufenthalt / OP o.ä steht jedenfalls derzeit nicht an. |
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02.09.2019, 21:25 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,576
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Moin Florian
Wenn Dein Betreuter in einer Behinderteneinrichtung lebt, die für seine Behinderungen ausgerichtet ist, dann würde ich schn erwarten, dass man dort auch damit umgehen kann. Er wird sich nicht von heute auf morgen zum strahlenden Pin Up mausern, aber mit pädagogischem Verständnis und guten Tricks sollte er durchaus zu etwas mehr Reinlichkeit zu bewegen sein. Was sagen denn die Mitarbeiter der Einrichtung? Sehen die das so wie die Ärztin (aus der Berufsgruppe mit empfindlicher Nase...), oder ist man da etwas gelassener und nimmt das Ganze als eine Aufgabe, die in Ruhe angegangen werden kann? MfG Imre
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03.09.2019, 18:31 | #5 | ||
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
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Beiträge: 650
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Zitat:
Zitat:
Jedenfalls hat mich noch kein MA aus dem Wohnbereich o. ä. angesprochen, lediglich die medizinische Abteilung. Aber ich denke schon, dass die miteinander in Kontakt gestanden haben bezügl. dieser Sache. Andersrum eher ungewöhnlich, da die Wohnbereiche in diesem Heim erfahrungsgemäß eigentlich guten Kontakt zum Betreuer halten und mit dem eigenen med. Dienst/ der klinischen Abteilung dort "weniger gut können"...hmmh, keine Ahnung. Mein Denken war ja "etwas um die Ecke"...man stelle sich vor, der Betreuer reagiert nicht, der Betreute soll sich nach einigen weiteren ungewaschenen Wochen dann plötzlich einer elektiven OP, kein Notfall oder so (denn dann würde man sicherlich trotz "schmutzig" behandeln), unterziehen und dies ist dann aus hygienischen Gründen nicht möglich...Fortdauer des dann vielleicht krankhaften Zustandes usw. (Körperverletzung), Haftungsfragen, Unterlassen usw. ...das war so mein Gedanke bei der ursprünglichen Fragestellung. Naja, mal weiter überlegen und vielleicht erstmal Ruhe bewahren |
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11.09.2019, 18:40 | #6 |
Stammgast
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Wieso Faß aufmachen?
Hast Du Angst, dass die Mitarbeiter im Heim sagen, wir kommen nicht weiter, mach du mal? Es ist deren Job und JA ich würde mit denen telefonieren und die Befürchtungen der Mediziner mitteilen. Allerdings sehe ich das nicht so dramatisch: Beim Notfall wird auf jeden Fall behandelt, egal nach Zustand. Wenn kein Notfall, muss eine Säuberungslösung gefunden werden.... Also eine Haftungsangst kann ich da nicht begründet sehen. klar ist das nicht nett, wenn ein Krankenhaus zu einem sagt: Als Betreuer müssen sie schon dafür sorgen, dass Ihr Betreuter sauber ist. Klar, aber zum Waschen gibt es noch keine Zwangsmaßnahmen.... Gruß efb |
11.09.2019, 21:57 | #7 | ||
Stammgast
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Zitat:
Zitat:
Nein, konkrete Haftungsangst nicht direkt. Die wäre derzeit konstruiert, das stimmt schon. In diesem Fall alles noch halb so wild. Mal sehen was wird. Vermutlich ist er längst geduscht und gestriegelt... |
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