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ufzeer 09.09.2019 08:18

Aufrechnung Krankenkasse bei EU-Rente
 
Moin,


B. erhält EU-Rente bewilligt. Nachzahlung verpufft natürlich wegen Erstattungsanspruch Jobcenters. Kleiner Rest bleibt. Eine Krankenkasse erhebt den Rest übersteigenden Anspruch KK-Beiträgen aus selbständigen Zeiten des B.


Der Rentenversicherungsträger teilt nun mit, das er den der Rentennachzahlung übersteigenden Betrag in monatlichen Raten von der Rente einbehalten will. Hier rechnet er so: Ich seh was Du mal ALG II bekommen hast und bis zu diesem Betrag der dir nach Zahlung an die KK bleibt werde ich die Rente kürzen und an die Krankenkasse überweisen.


Ich frage mich hier gerade, ob dies überhaupt zulässig ist, da die EU-Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt?

mimi91 09.09.2019 10:16

Ich bin da keine Expertin, aber dennoch zum weiteren Verständnis:


  • mit "den der Rentennachzahlung übersteigenden Betrag" ist die Gesamtforderung der Krankenkasse gemeint?
  • liegt dir der entsprechende Vorgang/Forderung/Vollstreckung der Krankenkasse vor?
  • handelt es sich tatsächlich um eine Pfändung oder um eine Aufrechnung? Ich meine (das heisst nicht wissen), dass bei einer Aufrechnung mit bestimmten Ansprüchen (?) dem Rentner nicht der unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Betrag verbleiben muss, sondern nur ein Betrag in Höhe des SGB II -Anspruchs

HorstD 09.09.2019 11:25

Hallo, das dürfte eine Verrechnung nach § 52 iVm § 51 Abs 2 SGB I sein. Dem Betreffenden muss der aktuelle Sozialhilfe bzw ALG-2-Betrag verbleiben. Also mal nachrechnen, ggf Widerspruch einlegen, falls zB Mehrbedarfszuschläge oder Nebenkosten der Wohnung fehlen sollten.

ufzeer 09.09.2019 21:56

Ja, Aufrechnung.

Vielen Dank für die Antworten. Schade, dann bleibt dem B. ja tatsächlich nur er alte ALGII Satz.

Jetzt kommt gleichzeitig noch die Forderung von der Bundesagentur zur sofortigen Zahlung der 1-Monatsüberbrückung als Darlehen. Irgendwie hat sich die EU-Rente für den B. nicht gelohnt.

MurphysLaw 10.09.2019 00:03

Doch, sie lohnt sich sehrwohl, weil er damit SEINE (früheren) Verbindlichkeiten verringert oder gar (irgendwann) beseitigen kann!


Sry, aber so sehe ich das!


Für mich war das seinerzeit selbstverständlich und wichtig, beispielsweise alte Anwaltskosten mit monatlich 5€/Monat von meinem damaligen ALG2 abzustottern, mir waren die Schulden unangenehm und eine echte Last, dass ich dafür eine (geringe) Verringerung meines Geldes in Kauf nahm!



MurphysLaw

Imre Holocher 11.09.2019 18:08

Moin moin

Zitat:

Zitat von ufzeer (Beitrag 120922)
...Jetzt kommt gleichzeitig noch die Forderung von der Bundesagentur zur sofortigen Zahlung der 1-Monatsüberbrückung als Darlehen. ...

Die BA fordert wahrscheinlich über Recklinghausen ein.
Die Damen und Herren dort sind ziemlich schmerzfrei und haben auch gerne Geduld, wenn man unterhalb der Pfändungsfreigenze liegt.
Wenn der Betreute die Forderung begleichen möchte, dann kann er das auch gerne dann tun, wenn die KV-Geschichte abgegessen ist.
Also eins nach dem anderen.

Es dauert zwar eine Weile, aber wenn die Deckel weg sind, dann hat der Betreute mit der Rente doch etwas mehr als vorher.

MfG

Imre


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