Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufrechnung Krankenkasse bei EU-Rente im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
B. erhält EU-Rente bewilligt. Nachzahlung verpufft natürlich wegen Erstattungsanspruch Jobcenters. Kleiner Rest bleibt. Eine Krankenkasse erhebt den Rest übersteigenden ...
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09.09.2019, 09:18 | #1 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Aufrechnung Krankenkasse bei EU-Rente
Moin,
B. erhält EU-Rente bewilligt. Nachzahlung verpufft natürlich wegen Erstattungsanspruch Jobcenters. Kleiner Rest bleibt. Eine Krankenkasse erhebt den Rest übersteigenden Anspruch KK-Beiträgen aus selbständigen Zeiten des B. Der Rentenversicherungsträger teilt nun mit, das er den der Rentennachzahlung übersteigenden Betrag in monatlichen Raten von der Rente einbehalten will. Hier rechnet er so: Ich seh was Du mal ALG II bekommen hast und bis zu diesem Betrag der dir nach Zahlung an die KK bleibt werde ich die Rente kürzen und an die Krankenkasse überweisen. Ich frage mich hier gerade, ob dies überhaupt zulässig ist, da die EU-Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt?
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
09.09.2019, 11:16 | #2 |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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Ich bin da keine Expertin, aber dennoch zum weiteren Verständnis:
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09.09.2019, 12:25 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, das dürfte eine Verrechnung nach § 52 iVm § 51 Abs 2 SGB I sein. Dem Betreffenden muss der aktuelle Sozialhilfe bzw ALG-2-Betrag verbleiben. Also mal nachrechnen, ggf Widerspruch einlegen, falls zB Mehrbedarfszuschläge oder Nebenkosten der Wohnung fehlen sollten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.09.2019, 22:56 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Ja, Aufrechnung.
Vielen Dank für die Antworten. Schade, dann bleibt dem B. ja tatsächlich nur er alte ALGII Satz. Jetzt kommt gleichzeitig noch die Forderung von der Bundesagentur zur sofortigen Zahlung der 1-Monatsüberbrückung als Darlehen. Irgendwie hat sich die EU-Rente für den B. nicht gelohnt.
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
10.09.2019, 01:03 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
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Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Doch, sie lohnt sich sehrwohl, weil er damit SEINE (früheren) Verbindlichkeiten verringert oder gar (irgendwann) beseitigen kann!
Sry, aber so sehe ich das! Für mich war das seinerzeit selbstverständlich und wichtig, beispielsweise alte Anwaltskosten mit monatlich 5€/Monat von meinem damaligen ALG2 abzustottern, mir waren die Schulden unangenehm und eine echte Last, dass ich dafür eine (geringe) Verringerung meines Geldes in Kauf nahm! MurphysLaw |
11.09.2019, 19:08 | #6 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Die Damen und Herren dort sind ziemlich schmerzfrei und haben auch gerne Geduld, wenn man unterhalb der Pfändungsfreigenze liegt. Wenn der Betreute die Forderung begleichen möchte, dann kann er das auch gerne dann tun, wenn die KV-Geschichte abgegessen ist. Also eins nach dem anderen. Es dauert zwar eine Weile, aber wenn die Deckel weg sind, dann hat der Betreute mit der Rente doch etwas mehr als vorher. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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