Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergleichsangebot Rundfunkbeitrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergleichsangebot Rundfunkbeitrag im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, mein B. hat GEZ Schulden. Auf seinem Konto ist von der GEZ eine Pfändung eingetragen. Der Betreute liegt mit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Behördensachen - Versicherungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 11.09.2019, 17:08   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard Vergleichsangebot Rundfunkbeitrag

Moin,


mein B. hat GEZ Schulden. Auf seinem Konto ist von der GEZ eine Pfändung eingetragen.


Der Betreute liegt mit der Rente unter Pfändungsschutz. er könnte 1/3 der Forderung sofort zahlen und macht der GEZ dieses Angebot.


GEZ antwortet, siehe unten.



Irgendwie habe ich das Gefühl, die GEZ möchte mit dem Angebot den Betreuten übern Tisch ziehen, siehe letzter Absatz. Kein Wort von der dann hinfälligen Pfändung ....



Zitat:
Sehr geehrter BETREUER,

vielen Dank für Ihre Antwort vom XX.

Das Beitragskonto weist bis einschließlich XX.2019 einen Rückstand von GANZSCHÖNVIEL aus.

Wir sind mit einer außergerichtlichen Erledigung in Form einer einmaligen Zahlung von EINDRITTEL einverstanden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Betrag nicht in Teilzahlungen geleistet werden kann. Wir bitten um Überweisung des Betrages innerhalb von drei Wochen.

Aus buchungstechnischen Gründen bitten wir gleichzeitig um Überweisung des Rundfunkbeitrages für den Zeitraum XX.2019 und XX.2019
Nach Zahlungseingang von XX EUR wird eine Kontoberichtigung/Teilniederschlagung vorgenommen.

Der Schuldenregulierung wurde unter anderem unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die zukünftig fälligen Rundfunkbeiträge pünktlich gezahlt werden. Sollte diese Vereinbarung nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die Forderung wieder geltend zu machen.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handelt, aus der ein Rechtsanspruch für gleiche, ähnliche oder Wiederholungsfälle nicht abgeleitet werden kann.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2019, 18:21   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Die Drogen möchte ich nicht nehmen wollen!!!
Das Schreiben bedeutet nichts anderes, als dass die GEZ erst mal mit einem Drittel zufrieden ist, sich aber die gesamte Froderung auch weiterhin offen hält, falls mal wieder was wackeln sollte.

Da sollte man als Antwort die Bitte hinschreiben, das Ganze doch noch mal zuzusenden, aber bitte auf etwas weicherem Patpier, das wenigstens auf der Toilette noch einen Sinn erfüllt!

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2019, 19:49   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Lächeln

Diese Floskel soll sicherstellen, dass der Verzicht auf die Altforderung nicht als Freibrief für zukünftige Zahlungsrückstände zu verstehen ist. Ein ganz normaler Vorgang und verständlich, wenn man liest welch abenteuerliche Argumente heutzutage vorgebracht werden, erneut aufgelaufene Schulden los zu werden. Was spricht dagegen, eine freiwillig in Anspruch genommene Leistung entsprechend zu bezahlen?


Dass der Verzicht auf die Summe eines Teiles des zurückliegenden Rundfunkbeitrages im Falle eines zukünftigen Vertragsbruches ggf. erneut als Forderung hinzukommt ist gutes deutsches Recht.


Nachtrag: Ok, vielleicht nicht ganz freiwillig geleisteter Beitrag für den Rundfunk. Das Prinzip gilt dennoch.
Susi K ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2019, 20:13   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Irgendwie habe ich das Gefühl, die GEZ möchte mit dem Angebot den Betreuten übern Tisch ziehen, siehe letzter Absatz. Kein Wort von der dann hinfälligen Pfändung ....
Wenn die Forderung mit 1/3 des Betrags wirklich ERLEDIGT ist, muss doch die Pfändung logischerweise aufgehoben werden.
mirkosch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2019, 20:20   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Hallo, das ist ein Teilverzicht mit auflösender Bedingung. Was mir fehlt, ist bei der Bedingung eine Zeitschiene, wie lang der Beitrag korrekt gezahlt werden muss. Ansonsten dürfte das wohl 3 Jahre ausmachen (gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195/199 Abs 1 BGB), sofern nicht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine andere Verjährung beinhaltet (vielleicht mal googeln).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39