Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergleichsangebot Rundfunkbeitrag im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein B. hat GEZ Schulden. Auf seinem Konto ist von der GEZ eine Pfändung eingetragen.
Der Betreute liegt mit ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
11.09.2019, 17:08 | #1 | |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
|
Vergleichsangebot Rundfunkbeitrag
Moin,
mein B. hat GEZ Schulden. Auf seinem Konto ist von der GEZ eine Pfändung eingetragen. Der Betreute liegt mit der Rente unter Pfändungsschutz. er könnte 1/3 der Forderung sofort zahlen und macht der GEZ dieses Angebot. GEZ antwortet, siehe unten. Irgendwie habe ich das Gefühl, die GEZ möchte mit dem Angebot den Betreuten übern Tisch ziehen, siehe letzter Absatz. Kein Wort von der dann hinfälligen Pfändung .... Zitat:
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
|
11.09.2019, 18:21 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
|
Moin moin
Die Drogen möchte ich nicht nehmen wollen!!! Das Schreiben bedeutet nichts anderes, als dass die GEZ erst mal mit einem Drittel zufrieden ist, sich aber die gesamte Froderung auch weiterhin offen hält, falls mal wieder was wackeln sollte. Da sollte man als Antwort die Bitte hinschreiben, das Ganze doch noch mal zuzusenden, aber bitte auf etwas weicherem Patpier, das wenigstens auf der Toilette noch einen Sinn erfüllt! MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.09.2019, 19:49 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Diese Floskel soll sicherstellen, dass der Verzicht auf die Altforderung nicht als Freibrief für zukünftige Zahlungsrückstände zu verstehen ist. Ein ganz normaler Vorgang und verständlich, wenn man liest welch abenteuerliche Argumente heutzutage vorgebracht werden, erneut aufgelaufene Schulden los zu werden. Was spricht dagegen, eine freiwillig in Anspruch genommene Leistung entsprechend zu bezahlen?
Dass der Verzicht auf die Summe eines Teiles des zurückliegenden Rundfunkbeitrages im Falle eines zukünftigen Vertragsbruches ggf. erneut als Forderung hinzukommt ist gutes deutsches Recht. Nachtrag: Ok, vielleicht nicht ganz freiwillig geleisteter Beitrag für den Rundfunk. Das Prinzip gilt dennoch. |
11.09.2019, 20:13 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
|
Wenn die Forderung mit 1/3 des Betrags wirklich ERLEDIGT ist, muss doch die Pfändung logischerweise aufgehoben werden.
|
11.09.2019, 20:20 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
|
Hallo, das ist ein Teilverzicht mit auflösender Bedingung. Was mir fehlt, ist bei der Bedingung eine Zeitschiene, wie lang der Beitrag korrekt gezahlt werden muss. Ansonsten dürfte das wohl 3 Jahre ausmachen (gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195/199 Abs 1 BGB), sofern nicht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine andere Verjährung beinhaltet (vielleicht mal googeln).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
|
|