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Kosten Krankentransport

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Krankentransport im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde, habt Ihr einen Rat für mich? Betreute kam (mehrmals hintereinander) per Einweisung des Notarzts in die ...


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Alt 17.09.2019, 23:19   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Kosten Krankentransport

Hallo in die Runde,

habt Ihr einen Rat für mich?

Betreute kam (mehrmals hintereinander) per Einweisung des Notarzts in die Klinik,
wurde nach stationärem Aufenthalt nach Hause entlassen, Klinikarzt hat Transportscheine für die Fahrt nach Hause ausgestellt (Behindertentransport), da die B. nicht mobil ist

Strittig sind die Rücktransporte nach Hause, die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab. Begründung:
Genehmigung wurde vorab nicht eingeholt
nachträgliche Genehmigung nicht möglich, da Merkzeichen aG und Pflegegrad 3 liegen nicht vorliegen
Ausnahmen seien nicht vorgesehen

B. hat starkes Übergewicht (150 kg, 150 groß), leidet unter Asthma und Artrhrose, kann mit dem Rollator nur kurze Strecken laufen, kann mit diesen Einschränkungen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen (Rollator, Reisetasche und sich selbst nicht in den Bus hieven), passt in kein Taxi

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen habe ich beantragt, die Behörde ermittelt seit mehr als drei Monaten, Bescheid liegt noch nicht vor
Pflegegrad 2 (Begutachtung liegt noch nicht lange zurück), habe trotzdem Höherstufung beantragt, MDK kommt demnächst

Weitere Rahmenbedingungen:
Grundsicherung, Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge (Lernbehinderung)

++++++++
Lücke im Sozialsystem oder meine eigene Wissenslücke?
Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten an das Sozialamt weiterzuleiten (einmalige Bedarfe? - ich habe dazu nichts Passendes gefunden)
++++++++
Vorbeugende Maßnahmen für den nächsten Klinikaufenthalt und bevorstehende Transporte? Kliniksozialdienst auf das Problem hinweisen, aber wie kriegen sie die Lady dann kostenfrei wieder nach Hause?


Danke und LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 17.09.2019, 23:47   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Strittig sind die Rücktransporte nach Hause, die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab. Begründung:
Genehmigung wurde vorab nicht eingeholt
nachträgliche Genehmigung nicht möglich, da Merkzeichen aG und Pflegegrad 3 liegen nicht vorliegen
Ausnahmen seien nicht vorgesehen
Die KK geht hier von einer ambulanten Behandlung aus, der Beschreibung nach war das aber eine stationäre Behandlung. Bei einer stationären Behandlung kommt es nicht auf irgendwelche Merkzeichen oder Pflegegrade an.


Die Frage ist dann, ob die KK trotzdem die Übernahme mit Verweis auf die nicht erfolgte vorherige Genehmigung verweigert werden kann. Ansonsten hätte das KH die Patientin mit ihrem Gepäck auf die Straße setzen müssen, dort wäre sie dann völlig hilflos gewesen. Man kann argumentieren, dass hier ausnahmsweise auch die nachträgliche Genehmigung reicht. Ganz sicher ist aber die restliche Argumentation der KK nicht tragfähig.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.09.2019, 23:55   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo Annegret,


mit Verlaub, aber das mit dem nicht ins Taxi passen, glaube ich so einfach nicht.


Ich nutze viele Taxis und habe massives Übergewicht, aber bislang gab es noch nie (!!) ein Taxi, in das ich nicht reingepasst hätte!


Es werden ja nicht nur Gruppentaxis bei euch rumfahren, in deren erhöhte Einstiege ich auch grosse Probleme habe .... ?


Seit wann bist du die Betreuerin von der Klientin?


Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 18.09.2019, 01:22   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Die KK geht hier von einer ambulanten Behandlung aus, der Beschreibung nach war das aber eine stationäre Behandlung. Bei einer stationären Behandlung kommt es nicht auf irgendwelche Merkzeichen oder Pflegegrade an.
in den Krankentransportrichtlinien steht, dass eine Kostenübernahme bei Fahrten ZU stationären Behandlungen übernommen wird - ich kann nicht herauslesen, wie es sich bei Fahrten VON stationären Behandlungen nach Hause verhält.
Annegret ist offline  
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Alt 18.09.2019, 01:58   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Hallo Annegret,


mit Verlaub, aber das mit dem nicht ins Taxi passen, glaube ich so einfach nicht.


Ich nutze viele Taxis und habe massives Übergewicht, aber bislang gab es noch nie (!!) ein Taxi, in das ich nicht reingepasst hätte!


Es werden ja nicht nur Gruppentaxis bei euch rumfahren, in deren erhöhte Einstiege ich auch grosse Probleme habe .... ?


Seit wann bist du die Betreuerin von der Klientin?


Gruss,
MurphysLaw
Obschon ich mit meiner B. einen Spaziergang gemacht habe, um zu sehen wie mobil sie wirklich ist ... habe ich tatsächlich noch keinen Test gemacht, ob sie in ein Taxi hineinpasst. Da habe ich mich etwas flapsig ausgedrückt. Das war lediglich die Auskunft meiner B. Aber ich bin mir relativ sicher, dass sie fremde Hilfe benötigen würde, um sich aus dem Autositz zu erheben und das Taxi zu verlassen.

Bei der vorhandenen Moblitätseinschränkung halte ich es dennoch für möglich, dass sie bei einer höheren Anstrengungsbereitschaft und vielleicht unter Inkaufnahme von Schmerzen dazu in der Lage wäre, sogar mit ihrem Rollator Bus zu fahren oder sich aus einem Taxi zu hieven. Aber ich bin nur rechtliche Betreuerin und nicht ihre Gouvernante, weshalb ich ihre Einschätzung der Kräfte respektieren will.

Schlussendlich kann es aber nicht darauf ankommen, wie ich das beurteile, sondern wie der Arzt bei der Krankenhausentlassung die Mobilität seiner Patientin beurteilt.
Annegret ist offline  
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Alt 18.09.2019, 08:42   #6
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
in den Krankentransportrichtlinien steht, dass eine Kostenübernahme bei Fahrten ZU stationären Behandlungen übernommen wird - ich kann nicht herauslesen, wie es sich bei Fahrten VON stationären Behandlungen nach Hause verhält.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass es zum gesunden Menschenverstand gehört, dass die gesetzliche Krankenversicherung selbstverständlich verpflichtet ist, seine Patienten vom Krankenhaus auch wieder nach Hause zu bringen und nicht nur ins Krankenhaus zu transportieren und sie dann dort versauern zu lassen. Die KK müsste sogar die Transportkosten in ein Pflegeheim bezahlen, wenn sich im Rahmen des Behandlung ergäbe, dass der Patient nicht mehr nach Hause entlassen werden könnte und auf dauerhafte Pflege angewiesen wäre.



Jedenfalls wird allein aus der Tatsache, dass es sich hier nur um eine Entlassungsfahrt handelt (da die Einlieferung bereits anderweitig erforderlich war) aus der stationären keine ambulante Behandlung.
Pichilemu ist offline  
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Alt 18.09.2019, 10:52   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Hallo, wenn man in § 3 Abs 2 der KTP-Richtlinien schaut, sieht man, dass es nicht zwingend nur um die Hinfahrt geht, sondern auch (nach Erfordernis des Einzelfalls) um die Rückfahrt: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2017-12-23.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.09.2019, 11:36   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, wenn man in § 3 Abs 2 der KTP-Richtlinien schaut, sieht man, dass es nicht zwingend nur um die Hinfahrt geht, sondern auch (nach Erfordernis des Einzelfalls) um die Rückfahrt: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2017-12-23.pdf
bei einem Behindertentransport handelt es sich um einen Mietwagen. Also §7. Abs 2 sieht hier nur einen Transport ZUR Behandlung, stationären Aufnahme oder OP vor. §9 sagt, dass Krankenfahrten (mit einem Mietwagen) der vorherigen Genehmigung bedürfen und nur bei medizinischer Notwendigkeit erfolgen sollen. Diese muss ein Arzt bescheinigen.

Das sieht bei einem Krankentransport (mit einem Krankenwagen) anders aus.
Pigeon ist offline  
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Alt 19.09.2019, 12:26   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Also §7. Abs 2 sieht hier nur einen Transport ZUR Behandlung, stationären Aufnahme oder OP vor.
Ich verstehe immer noch nicht wieso sich alle an dem "zu" festnageln.


Ich habe im Familienkreis einen Fall von Krebs, der in der Uniklinik ambulant (bzw. auch mal stationär) behandelt wird. Der bekommt die Fahrten mit dem Taxi (da man bei laufender Chemotherapie nicht selbst fahren darf) von der KK erstattet und zwar selbstverständlich nicht nur die Hin-, sondern auch die Rückfahrten. Ist doch ganz klar, dass der Patient nicht einfach im KH gelassen werden kann, wie soll der denn in dem Zustand allein nach Hause kommen? Also so kaputt ist das deutsche Sozialsystem noch nicht.
Pichilemu ist offline  
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Alt 19.09.2019, 14:50   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ich verstehe immer noch nicht wieso sich alle an dem "zu" festnageln.


Ich habe im Familienkreis einen Fall von Krebs, der in der Uniklinik ambulant (bzw. auch mal stationär) behandelt wird. Der bekommt die Fahrten mit dem Taxi (da man bei laufender Chemotherapie nicht selbst fahren darf) von der KK erstattet und zwar selbstverständlich nicht nur die Hin-, sondern auch die Rückfahrten. Ist doch ganz klar, dass der Patient nicht einfach im KH gelassen werden kann, wie soll der denn in dem Zustand allein nach Hause kommen? Also so kaputt ist das deutsche Sozialsystem noch nicht.
Weil das ZU ausschlaggebend ist.
Eine notwendige ambulante Therapie ist als Ausnahme im §8 geregelt. Siehe dazu auch Anlage II des verlinkten Dokuments. Da wird die ambulante Behandlung einer Krebserkrankung beispielhaft aufgeführt.
Pigeon ist offline  
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