Dies ist ein Beitrag zum Thema rechtsstreit wg Opferentschädigung, Gutachter gesucht im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich hatte für neuen B. nach abgewiesenem Widerspruch eine Klage auf Opferentschädigung (Missbrauch) beim zuständigen Sozialgericht angestrengt, in Absprache mit ...
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18.09.2019, 16:31 | #1 |
Routinier
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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rechtsstreit wg Opferentschädigung, Gutachter gesucht
Ich hatte für neuen B. nach abgewiesenem Widerspruch eine Klage auf Opferentschädigung (Missbrauch) beim zuständigen Sozialgericht angestrengt, in Absprache mit dem Weissen Ring, der B. schon vorher (vor Einrichtung der Betreuung) begleitet hatte. Weisser Ring empfahl Anwalt und übernahm zunächst Kostenrisiko. Dann wurde PKH gewährt. Sozialgericht gab nach 1. Gerichtstermin Gutachten in Auftrag, welches pro B. ausging. Gegenseite legte Widerspruch ein und beantragte neues Gutachten. Neuer Gutachter rief mich an und stellte mir Fragen zum Betreuten, die mich veranlassten, Anwalt zu bitten, Befangenheitsantrag zu stellen. Dieser meinte, den müsse ich stellen, was natürlich nicht stimmte. er wollte sich die Arbeit nicht machen. Letztendlich wurde der Antrag abgelehnt. Neues Gutachten kam, welches erwartungsgemäß eher gegen B. ausging, was Schädigungsfolgen anging.
Nun begann mein Unmut über den Anwalt zu wachsen, der bereits bei 1. Gerichtstermin schweigsam neben uns saß und ich für ihn sprechen "musste": Anwalt wollte mir Entscheidung übertragen, weiteres Gutachten zu beantragen. Nach Rücksprachen ergab sich, dass dieses Gutachten von der PKH nicht gedeckt gewesen wäre (und ich es wohl hätte zahlen müssen). Der Weisse Ring erklärte sich jedoch zur Kostenübernahme bereit. Anwalt benannte dann dem Gericht eine Gutachterin, die aber die Akte postwendend an das Gericht zurückschickt mit der Anmerkung, man hätte sie zunächst mal fragen sollen, sie halte sich für ungeeignet. Nun schreibt Anwalt mir lapidar, ich möge jetzt bis zum ...einen geeigneten Gutachter benennen. Meine Fragen: 1. Ist ein Anwaltswechsel bei PKH überhaupt nicht/kaum/erschwert möglich oder doch und wenn ja am besten wie begründet? 2. Wer sollte/müsste einen geeigneten Gutachter benennen/vorschlagen bzw. wo/wie finde ich einen? Ich habe schon vergeblich recherchiert. Die gängigen Psychiater vor Ort, die ich kenne, machen solche Gutachten nicht (erforderlich ist ein fachpsychiatrisches Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht). Selbst vom Weissen Ring erhielt ich hierzu die Antwort: wir können niemanden vorschlagen und wir können mit Ihnen in der Angelegenheit nicht kommunizieren, nur mit dem beauftragten Anwalt |
18.09.2019, 17:20 | #2 | ||
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Zitat:
Zitat:
Wenn man natürlich niemanden hat den man für ein derartiges Gutachten beauftragen könnte, macht das herzlich wenig Sinn, dann sollte man das sein lassen und eher auf die Berufungsinstanz hoffen. |
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18.09.2019, 21:36 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Mimi mir würde noch einfallen bei der Anwaltskammer nach einem geeigneten RA nachzufragen.
Weiter würde ich z. B. versuchen Psychiatrie Kontakte zu nutzen und mich darüber ebenfalls weiter durchzufragen. Die kennen in der Regel Gutachter zu den unterschiedlichsten Themen. Mehr fällt mir leider nicht ein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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