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Umleitung der Post in das Heim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umleitung der Post in das Heim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, nach dem Verkauf ihrer ET-Wohnung kann die Post für eine Betreute (Heimbewohnerin) nun nicht mehr an diese Adresse gehen, ...


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Alt 27.09.2019, 11:15   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard Umleitung der Post in das Heim

Hallo,


nach dem Verkauf ihrer ET-Wohnung kann die Post für eine Betreute (Heimbewohnerin) nun nicht mehr an diese Adresse gehen, sondern ich muss ein Nachsendeauftrag stellen. Ich habe zwar den AK "Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post", aber das heisst ja nicht, dass diese nun zu meiner Adresse umgeleitet werden muss, oder?
Ich würde den Nachsendeauftrag möglichst an das Heim adressieren. Dort kann man die Post (jede Menge dubiose Werbung) ja sammeln und ich hole diese dann dort regelmäßig ab. Die Betreute sollte diese aus guten Gründen nicht mehr in die Hand kriegen. Die für mich relevante Post, also amtliche Bescheide o.Ä., geht eh' schon an mich.

Handhabt ihr dies auch so?



mfg
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carlos ist offline  
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Alt 27.09.2019, 11:26   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Ich richte den Nachsendeauftrag grundsätzlich mit meiner Anschrift ein. Lieber sortiere ich ein paar Werbebriefe aus, als im Heim die Post abzuholen und einen wichtigen Brief zu spät zu bekommen.
Aber wenn du sowieso schon die Behördenpost bekommst und der B. keine private Post erhält (außer Werbung) könnte man doch auf den Nachsendeauftrag verzichten?
mirkosch ist offline  
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Alt 27.09.2019, 11:37   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von mirkosch Beitrag anzeigen
Ich richte den Nachsendeauftrag grundsätzlich mit meiner Anschrift ein. Lieber sortiere ich ein paar Werbebriefe aus, als im Heim die Post abzuholen und einen wichtigen Brief zu spät zu bekommen.
Aber wenn du sowieso schon die Behördenpost bekommst und der B. keine private Post erhält (außer Werbung) könnte man doch auf den Nachsendeauftrag verzichten?

Stimmt, aber ein mtl. Verrechnungsscheck aus den USA ist auch dabei (für eine Art dort erworbene Betriebsrente). Der dortige "Rententräger" rafft das ganze mit der Betreuung nicht und es droht da ein extrem bürokratischer Firlefanz in fachamerikansich, die Betreute muss auch immer den Scheck selbst unterzeichnen. Mir ist nur die ganze Werbung zuviel, obwohl ich die ganzen Stellen schon mehrfach angeschrieben habe, dies zu unterlassen. Bei vielen ist nicht mal eine Absenderanschrift drauf.

Aber o.k. - Besser, ich leite die Post wohl vorerst auf mich um.


mfg
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Alt 27.09.2019, 17:35   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Aber o.k. - Besser, ich leite die Post wohl vorerst auf mich um.
Hallo, das ist aber nur statthaft mit dem AK nach § 1896 Abs 4 BGB - oder der Zustimmung (also Unterschrift) des als geschäftsfähigen Betreuten.

https://www.bundesanzeiger-verlag.de.../Postkontrolle
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Horst Deinert

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Alt 28.09.2019, 12:00   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, das ist aber nur statthaft mit dem AK nach § 1896 Abs 4 BGB - oder der Zustimmung (also Unterschrift) des als geschäftsfähigen Betreuten.

https://www.bundesanzeiger-verlag.de.../Postkontrolle

Ist in meinem Fall so, aber Danke für diesen ausdrücklichen Hinweis. Diese Bestimmung hatte ich - ehrlich gesagt - gerade nicht parat.


mfg
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Alt 28.09.2019, 21:28   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
...aber ein mtl. Verrechnungsscheck aus den USA ist auch dabei (für eine Art dort erworbene Betriebsrente). Der dortige "Rententräger" rafft das ganze mit der Betreuung nicht und es droht da ein extrem bürokratischer Firlefanz in fachamerikansich, die Betreute muss auch immer den Scheck selbst unterzeichnen. Mir ist nur die ganze Werbung zuviel, obwohl ich die ganzen Stellen schon mehrfach angeschrieben habe, dies zu unterlassen. Bei vielen ist nicht mal eine Absenderanschrift drauf.


Ich rate in solchen Fällen kreativ zu sein und durch selbstbewusste Reaktionen die eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Dabei kenne ich keine Skrupel die gewünschten Formulare auch selbst zu unterzeichnen. Warum um alles in der Welt sollte ich mich bis ins kleinste Detail gegenüber Allen und Jedem rechtfertigen? Wenn notwendig nehme ich einiges auch auf meine eigene Kappe.

Und ich glaube auch, dass das zuständige Gericht von mir erwartet, eigenverantwortlich zu handeln. Denen geht es auch auf den Nerf, für jedes Detail ihre eigenen Köpfe hinhalten zu müssen. Es ist nicht so, wie mancher Betreuer glauben macht, ständig mit einem Bein auf der Anklagebank zu sitzen. Die Gerichte erwarten abgewogene, aber selbständige Fürhrung der Betreuungen! Also bitte etwas mehr Mut an den Tag legen!


PS: Selbstverständlich alles im Rahmen der Gesetze. ;-)

Geändert von Susi K (28.09.2019 um 21:53 Uhr)
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Alt 29.09.2019, 08:57   #7
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Zitat:
Ich rate in solchen Fällen kreativ zu sein und durch selbstbewusste Reaktionen die eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Dabei kenne ich keine Skrupel die gewünschten Formulare auch selbst zu unterzeichnen. Warum um alles in der Welt sollte ich mich bis ins kleinste Detail gegenüber Allen und Jedem rechtfertigen? Wenn notwendig nehme ich einiges auch auf meine eigene Kappe.

Ich bin schrecklich unsicher ob dieser Beitrag nicht einfach gelöscht werden sollte.


Was du vorschlägst ist Urkundenfälschung und hat mit Kreativität überhaupt nichts mehr zu tun. Deine Einstellung dazu solltest aber höchst dringlich überdenken und wenn möglich sofort ändern- meiner Meinung nach.
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Alt 29.09.2019, 15:37   #8
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Hallo, ob Susi da wirklich Urkundenfälschung gemeint hat, kann ich zumindest nicht sicher erkennen. In der Ausgangsfrage ging es ja um eine Versicherung in den USA, die (offensichtlich) nicht weiß, was eine deutsche Betreuung ist (Hinweis: der korrekte US-Ausdruck lautet: „limited conservatorship“, hier Details dazu: http://en.wikipedia.org/wiki/Conservatorship). Man sollte in Briefen an (natürlich auf Englisch) die Versicherung diese Begriffe Verwenden. Vielleicht klappts dann.

Aber zur Aussage von Susi: nach deutschem Recht kann der Betreuer (mit AK Vermögenssorge) allein den Empfang bestätigen. Evtl ist das nach US-Recht anders. Urkundenfälschung wäre es nur dann, wenn Susi nicht nur selbst unterschreibt, sondern zugleich die Unterschrift der Betreuten „nachmacht“. Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass jemand auf diese Idee kommt.
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Alt 29.09.2019, 15:57   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Der dortige "Rententräger" rafft das ganze mit der Betreuung nicht und es droht da ein extrem bürokratischer Firlefanz in fachamerikansich, die Betreute muss auch immer den Scheck selbst unterzeichnen.
Es geht um die Unterschrift des Betreuten.

Ist diese nicht rechtzeitig da, stimmt diese nicht mit der hinterlegten Unterschrift überein wird die Rentenzahlung (gibt es öfter für Witwen früherer Armeeangehörigen) sofort gestoppt bis eine Lebendbescheinigung eingereicht ist.


Zitat:
die Betreute muss auch immer den Scheck selbst unterzeichnen.
Genau so funktioniert es und da meistens die Kohle knapp ist, die Rente auch auf die übrigen Leistungen angerechnet wird lässt sich oft schwerlich nur darauf verzichten bzw. zunächst einen Rechtsstreit darum führen.
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Alt 29.09.2019, 18:53   #10
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Tja, da müsste man Carlos fragen, ob er dem amerikanischen Rententräger doch nicht hoffentlich auf deutsch geschrieben hat. Das ist für die da drüben nicht anders als Urdu. Denn eigentlich ist das amerikanische Betreuungsrecht (Conservatorship) dem deutschen sehr ähnlich, wie man diesem recht gut verständlichen Artikel entnehmen kann: https://www.expertlaw.com/library/es...vatorship.html

Wenn man schon (aus Kostengründen?) keinen dem Englischen hinreichend mächtigen Anwalt beauftragen will, sollte es doch eigentlich im Umfeld immer jemand geben, der (auch mit Hilfe der Ausdrücke in meinen letzten Links) ein verständliches englisches Schreiben hinkriegen müsste.

(Wenn alle Stricke reißen: eine Cousine von mir ist Englischlehrerin und Autorin von Sprachlehrbüchern).
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